Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
georg2016
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Do 11. Aug 2016, 17:40

Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#1

Beitrag von georg2016 »

Hallo,

habe mich hier ein wenig zum Thema Barauzahlungen schlau gemacht: https://www3.arbeitsagentur.de/web/cont ... /index.htm

Dort steht, dass man sich die Leistungen auch in Bar auszahlen lassen kann. Wie ist die genaue vorgehensweise um eine laufende ALG2 Leistung die bisher gewöhnlich auf ein Konto überwiesen wurde auf "Bar" umstellen zu lassen?

- Veränderungsmitteilung? Aber was trägt man dann da ein.

Der Hintergrund ist:
Ein Bekannter der ein wenig Stress mit der Bank hat und sich sorgen um seine Leistungen macht.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#2

Beitrag von marsupilami »

Sozialleistungen sind nur sehr eingeschränkt pfändbar, wenn ich das noch recht in der Erinnerung habe.
ALG II gar nicht.

https://verbraucherhilfe.de/schuldenrat ... eistungen/


Wirklich bar auszahlen werden die wenigsten JC's.
Da kriegste 'nen Scheck, den Du eh erst wieder bei der Bank zur Gutschrift vorlegen musst.
Wenn Du den aber bei einer anderen Bank vorlegst, koschtet das heutzutage.

P-Konto einrichten?
http://www.zsb-stuttgart.de/index.php?article_id=24


Ich vermute mal, dass der Streß von einem überzogenen Konto/Dispo herrührt?

Versuchen zu verhandeln: ihr richtet mir ein P-Konto ein, da ihr mir mein ALG II eh nicht pfänden könnt.
Dafür komme ich Euch entgegen und kneife mir jeden Monat 'nen Fuffi ab, bis die Schulden abbezahlt sind.

Oder ich geh zu 'ner anderen Bank, lass mir dort ein P-Konto einrichten und euch bleibt nur euch schwarz zu ärgern.
Denn selbst wenn die Bank einen "Titel" erreicht, ALG II gehört zu den nicht pfändbaren Sozialleistungen und wenn das dann auch noch auf einem P-Konto ist, dann ist das bisken ALG II sicher.
Signatur?
Muss das sein?
georg2016
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Do 11. Aug 2016, 17:40

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#3

Beitrag von georg2016 »

Ich meine eben für den Fall, dass die Bank mit sich nicht reden lässt, oder überhaupt das Konto in P Konto umgewandelt werden kann.

Wenn dann müsste man den Weg über eine andere Bank gehen, aber da dauert es auch bis es eingerichtet ist, daher war die "Notlösung" eine Barauszahlung zu beantragen. Und dann wenn alles eingerichtet ist, die neue Kontoverbindung zu beantragen.
Die „Zahlungsanweisung zur Verrechnung" können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen oder sich (oder einer von Ihnen beauftragten Person) den Betrag bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen.
Die Gebühren sind da sogar aufgelistet und die würde man in Kauf nehmen und auf 10€ verzichten, als gänzlich in dem Monat zu verhungern z.B..
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#4

Beitrag von Koelsch »

Die Bank kann sich nicht weigern, ein Konto in ein P-Lonto umzuwandeln. Wenn doch, sofort Beschwerde an die Finanzaufsicht ankündigen. Das bringt die oftmals zur Vernunft. Alternativ, bei anderer Bank ein P-Konto eröffnen und alle Zahlungseingänge dorthin leiten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12390
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#5

Beitrag von angel6364 »

Ich knabber noch immer an der Marsus Aussage, Sozialleistungen, vor allem Alg II, seien unpfändbar. Meines Wissens ist das nicht mehr so, deshalb ist ein P-Konto unerlässlich als Schutz.
Im Netz finde ich unterschiedlichste Ansichten, aber klar von Fachkundigen erklärt nix.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#6

Beitrag von marsupilami »

Natürlich hast Du recht!
2. Pfändung der Sozialleistung auf einem Girokonto

Seit 1. Januar 2012 gibt es keinen besonderen Schutz für Sozialleistungen auf gepfändeten Girokonten mehr.
Der frühere Sozialleistungsschutz des § 55 SGB I, nach dem Sozialleistungen, z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Altersrente auf jedem Girokonto für 14 Tage vor Pfändungen geschützt waren, entfiel am 1. Januar 2012.
Quelle: aus dem 2. Link meines obigen Postings.

Aber ich hab doch auch nicht geschrieben, dass Sozialleistungen unpfändbar sind.
Da aber ALG II innerhalb der entsprechenden "Freibeträge" liegt, ist das ALG II sicher.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12390
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#7

Beitrag von angel6364 »

marsupilami hat geschrieben: Di 18. Apr 2017, 17:24
Da aber ALG II innerhalb der entsprechenden "Freibeträge" liegt, ist das ALG II sicher.
Nicht zwangsläufig.
Wie oft kommt es vor, dass man um Ansprüche streiten muss? Gewinnt man letztendlich den Prozess oder erkennt das Jc den Anspruch anderweitig an und zahlt nach, ist der Freibetrag schnell überschritten.
Und weg ist das Geld, das einem zuvor rechtswidrig vorenthalten wurde.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#8

Beitrag von marsupilami »

Sch....!
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#9

Beitrag von Pegasus »

P-Konto ist die einfachste und war für mich die beste Lösung. So weit ich weiß darf niemanden ein Basis-Konto verwehrt werden? Das kann man doch dann als P-Konto umwandeln.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#10

Beitrag von Koelsch »

Der Anspruch kann nicht gepfändet werden, Gläubiger kann also nicht wie z.B. bei der Lohnpfändung sagen - Zahlung ab jetzt an mich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
georg2016
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Do 11. Aug 2016, 17:40

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#11

Beitrag von georg2016 »

War scheinbar kein Problem alles auf Bar umzustellen.

Es gibt zwar weder ein Schreiben noch irgendeine Antwort (oder das Geld :bravo: ) vom Jobcenter (andere Ursache da Unterlagen für neuen Zeitraum zu spät eingereicht wurden) aber es gab auch keine Beschwerden von der Sachbearbeiterin (war selber dabei um mir das anzuhören) - so nach dem Motto "ja stell ich so ein, ist ihre freie Wahl wie sie das Geld erhalten" und erledigt. Wird also denke ich mal auf keine Hindernisse stoßen.
----------------------

Doch aber mal eine Frage zum P-Konto. (mache jetzt kein gesonderten Thread dafür auf) Wie stellt man so einen Antrag? Gibt es dazu Musteranträge oder soll das formlos erfolgen?

Es ist nämlich so dass betroffene Person noch ein normales privat Konto hat von dem plötzlich keine Verfügungen möglich sind (trotz Guthaben) es handelt sich um keine hohen beträge (derzeit nur im Bereich 30-50 € was auch beim Amt selbstverständlich angemeldet ist)
Da dorthin die Fam. Kasse überweist, ist es jetzt bisschen unschön.

Verdacht ist dass die Bank in eigenregie "gepfändet" hat, oder zumindest verhindern will, dass Geld abgehoben wird. (Müsste da nicht erstmal irgendwas offizielles kommen? Ein Bescheid vom Gericht oder was auch immer?)

Naja wie auch immer, das ist ja auch egal, nun will man einen Antrag auf P-Konto stellen, den die Bank innerhalb von 3-Tagen erfüllen muss (wie ich gelesen habe). - Muss die Bank das Guthaben dann welches unter der Freibetraggrenze liegt wieder freigeben auch wenn es jetzt schon vorhanden ist? Sind dann Barabhebungen mit bereits vorhandener EC-Karte wieder möglich? ... und ja wie stellt man diesen Antrag / Formlos / mit Formular, gibts irgendwas zu beachten usw.?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#12

Beitrag von marsupilami »

Bei meiner Bank gab's auf Anfrage ein Formular, das vom JC ausgefüllt werden soll.
Da wird bestätigt, dass das staatliche Sozial-Transfergelder in Höhe von max. [Betrag] sind.
Bin mit dem Wisch zum JC, hab den abgeben gegen Nachweis, 3 Tage später war der Zettel wieder im Briefkasten.
Ab damit zur Bank und gut war's.

Gerade auf dem Dorf muss man sich dann aber auch im Klaren darüber sein, dass dann auch ruck-zuck das halbe Dorf und einen Zucker später das ganze Bescheid weiß!!
Datenschutz hin oder her!

Es sind weiterhin Bar-Abhebungen, Überweisungen, Lastschriften, online-banking, .... möglich im Rahmen des Guthabens.

Ach so, ja, das ist dann ein reines Guthaben-Konto.
D.h. wenn da z.B. eine Lastschrift/Überweisung abgehen soll und es fehlt auch nur 1 Cent, wird das rückstorniert bzw. die Überweisung nicht ausgeführt.
Auf den anfallenden Kosten für die Rüchstornierung bleibt man dann auch sitzen.
Signatur?
Muss das sein?
georg2016
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Do 11. Aug 2016, 17:40

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#13

Beitrag von georg2016 »

Gerade auf dem Dorf muss man sich dann aber auch im Klaren darüber sein, dass dann auch ruck-zuck das halbe Dorf und einen Zucker später das ganze Bescheid weiß!!
Datenschutz hin oder her!
Ok? - ich sag mal so, dann weiss das Dorf (angenommen es ist ein Dorf) oder zumindest die nähere Nachbarschaft sowieso über die gesamte Lage bescheid und ein P-Konto oder nicht macht wohl nicht den großen Unterschied? :1:

Gut muss man das so vom Jobcenter absegnen lassen? Dachte da reicht einfach wenn da demnächst ein persönlicher Antrag vorliegt.
die knapp 1000€ freibetrag stehen doch jedem bedingungslos zu? Nur was darüber geht (z.B. wenn es durch andere Leistungen überstiegen wird, sind separate Belege notwendig) oder hab ich das falsch verstanden?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#14

Beitrag von Koelsch »

Richtig, der Pfändungsfreibetrag "steht", von daher ist JC nicht nötig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#15

Beitrag von Pegasus »

http://pkonto-bescheinigung.de/index.ht ... GwodHlIGqg

Statt vom JC kannst Du auch diese Bescheinigung ausfüllen (lassen) - durch RA
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#16

Beitrag von marsupilami »

Das JC bestätigt auf dem Formblatt der Bank, dass das ein Sozial-Geld (ALG II) nach § Dingenskirchen ist, das eben nicht gepfändet werden kann und darf.
Damit ist jeglicher Zugriff für Dritte von vorne herein ausgeschlossen.

Es geht nicht darum, dass das JC absegnet, dass man ein P-Konto einrichtet.
Da darf sich das JC nicht einmischen!!


Es gibt eben keinerlei Hick-Hack - durfte die 3. Partei überhaupt und wenn ja in welcher Höhe pfänden.
Und ob die Bankangestellte - die 2 Straßen weiter wohnt - weiß, das ich Hartzler bin, ist mir sowas von s...... egal, Hauptsache ich darf meine Tropfenbilder für Umme in der Zentrale ausstellen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Zahlungsanweisung zur Verrechnung - Umstellen

#17

Beitrag von kleinchaos »

Bei meiner SPK musste ich gar ni vorlegen. Bin hin, haben wir sofort umgestellt und nach 3 Tagen war es so aktiv.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“