ALG II abgelehnt wg. fehlendem Untermietvertrag

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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ALG II abgelehnt wg. fehlendem Untermietvertrag

#1

Beitrag von Koelsch »

Tochter zieht zur pflegebedüftigen Mutter, die GruSi bekommt. Natürlich kürzt das Gruselamt sofort die KdU um 50% - ist ja auch ok.

Tochter arbeitet noch 4 Stunden täglich, hat dann unter Einrechnung von 50% der "Mutter-KsU" einen klaren ALG II Anspruch. Antrag wired gestellt und mündlich abgelehnt. Man verlangt u.a. schriftlichen Untermietvertrag und schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Mein Antwortvorschlag mit dewr Bitte um kurze Bemeckerung:
Mein Antrag auf ALG II vom .....

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem mein oben genannter Antrag bereits mündlich abgelehnt wurde bestehe ich auf umgehender Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids.
Bitte erläutern Sie in diesem auch, wo sich im SGB eine Rechtsvorschrift findet, nach der einschlägige Bestimmungen des Mietrechts im BGB außer Kraft gesetzt sind. Insbesondere bitte ich um eine Rechtsgrundlage dafür, dass von Ihnen nur schriftliche Unternietverträge anerkannt werden. Solche sind insbesondere zwischen Mutter und Tochter, wie in meinem Fall, lebensfremd, dies insbesondere auch deshalb, weil der Vermieter in einem solchen Fall praktisch kein Einspruchsrecht hat (außer bei erheblicher Überbelegung der Wohnung, die hier nicht gegeben ist). Bitte erläutern Sie also in rechtlich überprüfbarer Form, warum Sie der Ansicht sind, dass die einschlägigen Vorschrifen des BGB hier nicht anwendbar sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Christoph
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Re: ALG II abgelehnt wg. fehlendem Untermietvertrag

#2

Beitrag von Christoph »

Mündliche Ablehnung? Geht ja mal gar nicht. Eventuell noch Frist setzen und mit EAO drohen, je nach Höhe des Anspruchs. Selbst wenn EOA abgelehnt, es muss sich ein Sachkundiger aus der Rechtsbehelfsstelle mit der Sache befassen.
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marsupilami
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Re: ALG II abgelehnt wg. fehlendem Untermietvertrag

#3

Beitrag von marsupilami »

Mein Antrag auf ALG II vom .....

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem mein oben genannter Antrag bereits mündlich abgelehnt wurde bestehe ich auf umgehender sofortiger Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids bis zum [kurzfristiges Datum einsetzen].
Bitte Erläutern Sie in diesem auch, wo sich im SGB eine Rechtsvorschrift findet, nach der einschlägige Bestimmungen des Mietrechts im BGB außer Kraft gesetzt sind. Nennen Sie eine Rechtsgrundlage dafür, dass von Ihnen nur schriftliche Untermietverträge anerkannt werden. Solche sind insbesondere zwischen Mutter und Tochter, wie in meinem Fall, lebensfremd, dies insbesondere auch deshalb, weil der Vermieter in einem solchen Fall (Pflege von Angehörigen) praktisch kein Einspruchsrecht hat (außer bei erheblicher Überbelegung der Wohnung, die hier nicht gegeben ist). Bitte Erläutern Sie also in rechtlich überprüfbarer Form, warum Sie der Ansicht sind, dass die einschlägigen Vorschrifen des BGB hier nicht anwendbar sind.
Bei solchem Bock-Mist sind Höflichkeiten und "bitte" unangebracht!
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Muss das sein?
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Günter
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Re: ALG II abgelehnt wg. fehlendem Untermietvertrag

#4

Beitrag von Günter »

Sehe ich auch so. Die Forderung nach Untermietverträgen beim Zuzug von Familienangehörigen ist nicht nur hirnrissig sondern auch gesetzwidrig, da es sich gar nicht um Untervermietung sondern Zuzug von Angehörigen handelt, die nicht der Zustimmung des Vermieters bedürfen.

https://www.berlin.de/special/immobilie ... inder.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: ALG II abgelehnt wg. fehlendem Untermietvertrag

#5

Beitrag von Koelsch »

Merci, alles eingebaut und dem eLB als Vorschlag übermittelt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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