Tochter arbeitet noch 4 Stunden täglich, hat dann unter Einrechnung von 50% der "Mutter-KsU" einen klaren ALG II Anspruch. Antrag wired gestellt und mündlich abgelehnt. Man verlangt u.a. schriftlichen Untermietvertrag und schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Mein Antwortvorschlag mit dewr Bitte um kurze Bemeckerung:
Mein Antrag auf ALG II vom .....
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem mein oben genannter Antrag bereits mündlich abgelehnt wurde bestehe ich auf umgehender Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids.
Bitte erläutern Sie in diesem auch, wo sich im SGB eine Rechtsvorschrift findet, nach der einschlägige Bestimmungen des Mietrechts im BGB außer Kraft gesetzt sind. Insbesondere bitte ich um eine Rechtsgrundlage dafür, dass von Ihnen nur schriftliche Unternietverträge anerkannt werden. Solche sind insbesondere zwischen Mutter und Tochter, wie in meinem Fall, lebensfremd, dies insbesondere auch deshalb, weil der Vermieter in einem solchen Fall praktisch kein Einspruchsrecht hat (außer bei erheblicher Überbelegung der Wohnung, die hier nicht gegeben ist). Bitte erläutern Sie also in rechtlich überprüfbarer Form, warum Sie der Ansicht sind, dass die einschlägigen Vorschrifen des BGB hier nicht anwendbar sind.