Durchsuchung im JC

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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der ratlose
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Durchsuchung im JC

#1

Beitrag von der ratlose »

Hallo,
das für mich zuständige Jobcenter führt eigentlich keine Einlasskontrollen durch.
Der Geschäftsführer möchte nicht das ich sein JobCenter betrete und fäng nun mit Schikanen an.

Anfangs das ich z.b. nur einen Widerspruch schriftlich im JC einlegen durfte aber dort keine Begründung aufgenommen und keine Nachweise angenommen wurden.

Neueste Masche ist jetzt, das Angeordnet wurde, das jedesmal wenn ich im JobCenter erscheine, einer Spezialbehandlung unterzogen werde, und vor allen Leuten als einzigster Durchsucht werde. Komplett, auch die Taschen und Unterlagen.

Es hat im Jobcenter noch nie einen Zwischenfall gegeben der eine derartige Sonderbehandlung rechtfertigen würde.
Es geht einzig darum zu verhindern das ich ins JC gehe.

Die Leitung des JC behauptet sie könne gedeckt durch das Hausrecht selbstverständlich Einzelbehandlungen durchführen.


Momentan ist es so das ich solange das so gemacht wird, jedes mal wenn ich ins Ausland fahre, also monatlich, von dort aus eine Privatadresse
eines JC Mitarbeiters, z.b Teamleiter usw. veröffentliche.
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marsupilami
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Re: Durchsuchung im JC

#2

Beitrag von marsupilami »

der ratlose hat geschrieben: Do 4. Mai 2017, 15:21 Die Leitung des JC behauptet sie könne gedeckt durch das Hausrecht selbstverständlich Einzelbehandlungen durchführen.
https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-t ... tiv-25364/
Ich glaube nicht, dass eine Taschenkontrolle und Leibesvisitation durch MA des JC durch das "Hausrecht" gedeckt ist.
Das nächste Mal gleich die Trachtentruppe rufen!!
Anzeige wg. Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Freiheitsberaubung.

Ich bin überzeugt, dass kein JC-MA das Recht hat, in meiner Tasche zu wühlen und mit seinen ... ähhhhh .... Schnupfenfingern an meinen Sachen rumzufummeln.
Wenn er/sie einen "begründeten" Verdacht hat, können die ja ebenfalls die Trachtentruppe rufen.

der ratlose hat geschrieben: Do 4. Mai 2017, 15:21Momentan ist es so das ich solange das so gemacht wird, jedes mal wenn ich ins Ausland fahre, also monatlich, von dort aus eine Privatadresse eines JC Mitarbeiters, z.b Teamleiter usw. veröffentliche.
Ich glaube nicht, dass diese Vorgehensweise zur De-Eskalation der Situation beiträgt.
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Koelsch
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Re: Durchsuchung im JC

#3

Beitrag von Koelsch »

Das sehe ich auch so, Durchsuchungen o.ä. sind nicht möglich, wohl aber Hausverbot - aber das ist gerichtlich überprüfbar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Senga
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Re: Durchsuchung im JC

#4

Beitrag von Senga »

Juhu oder so. Der JC Bubi darf von seinem Hausrecht gebrauch machen. Der Mitarbeiter der für die Sicherheit zuständig ist darf eine Nachschau halten. Dazu bedarf es deiner Einwilligung! Solltest Du diese nicht gegeben haben dan Trachtengruppe rufen. Die dürfen Durchsuchen machen! und Anzeige gegen den Mitarbeiter und den Geschäftsführer

§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Unser Dozent hat gerade das als Fallbeispiel genommen

Das mit der Adresse TeamLeiter verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetzt

Im Einzelfall stellt sich die Bestimmung, ob es sich bei Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht, als äußerst schwierig dar. Grundsätzlich gilt, dass alle Informationen, über die irgendwie ein Personenbezug hergestellt werden kann, auch unter den Begriff der personenbezogenen Daten fallen. Klar zuzuordnen sind der Name, die Telefonnummer sowie Kreditkarten- oder Personalnummern. Aber auch Kontodaten, Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, der Gang, die Kundennummer oder die Anschrift zählen zu den personenbezogenen Daten.

Nein ich bin keine Anwalt und das ist keine Anwaltliche Beratung
"Regierungen wechseln, aber die Lügen ändern sich nicht."
"Governments change, the lies stay the same."
Aus GoldenEye
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der ratlose
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Re: Durchsuchung im JC

#5

Beitrag von der ratlose »

Also immer wenn ich ins Ausland fahre, also monatlich.

Ausland, kein Bundesdatenschutzgesetz.
In meinem Falle hat das Land sogar ein sogenantes Geheimnisverbot, das heist das KFZ Kennzeichen,Steuerbescheide usw von jederman eingesehen werden dürfen.
Das gilt auch für die Adresse den Namen und das Geburtsdatum.
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marsupilami
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Re: Durchsuchung im JC

#6

Beitrag von marsupilami »

Gut, soll dort in jenem durchsichtigen Glaslandia so sein.
Wie steht es aber dort mit der Veröffentlichung von ausländischen Namen, Kfz-Kennzeichen, Steuerbescheiden?
D.h. darf in Glaslandia der Steuerbescheid von Mutti Merkel veröffentlicht werden?

Und selbst wenn das in Glaslandia straffrei ist, stellt sich mir immer noch die Frage, ob die Veröffentlichung von Mutti Merkels Steuerbescheid in Glaslandiea nicht doch hier verfolgt werden kann.
D.h. bei der Einreise in unsere Bananenrepublik klicken hier die Handschellen, weil Du eine Straftat begangen hast, die eben hier in Schland der Strafverfolgung unterliegt.


Davon mal ganz abgesehen:
Was bringt das, wenn Du in Glaslandia den Namen und Adresse des JC-Chefs von Buxtehude veröffentlichst?
Schert sich in Glaslandia auch nur ein .... ähhhh ..... Mensch darum?
Vermutlich nicht.

Und kukkt ein Hartzler aus Bananenrepublik auf .... jaa .... welche denn? Glaslandia-Homepage oder in die dortige Zeitung, um dort den Namen und Adresse des Buxtehuder JC-Chefs zu erfahren?

So ... what?
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der ratlose
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Re: Durchsuchung im JC

#7

Beitrag von der ratlose »

Ich müsste es raussuchen, es gibt dazu ein BGH Urteil.
Sobald du im Ausland bist,darfst du dort das im Internet veröffentlichen was in dem dortigen Land rechtskonform ist.

Und ja, wenn ich den Steuerbescheid von Mutti Merkel in die Hände bekommen könnte, dürfte ich ihn dort für jedermann zugänglich machen.

Und wenn du in Deutschland sitzt und den betreffenden Namen und das JC googelst wirst du in Zukunft einen deutschsprachigen Treffer landen.

Ich persönlich bin der Meinung das eigentlich eine für jederman einsehbare Datenbank erst werden muß in der alle Jobcenter erfasst sind, sowie alle Mitarbeiter und ihre Funktionen.
Das selbe gilt für die Sozialgerichte.

Beide Instituionen merden meiner Meinung nach völlig unterschätzt, beide sind ein wichtiger Baustein in einem System das das Lohngefüge vorsätzlich zerstört, das Recht pervertiert und einen großen Anteil daran hat das zum Beispiel in spätestens 25 Jahren eine gigantische Altersarmut herrschen wird.

Und ich halte es für völlig legitim und gerecht, das dann noch nachvollzogen werden kann wer da alles mitgemacht hat und sogar über das Maß hinaus gearbeitet hat.
Ich weiß das dies unpopulär ist,aber es ist eine deutsche Krankheit nach jedem Zusammenbruch die Täter ungeschoren zu lassen.
Daher begrüße ich z.b. auch die verurteilung eines Buchhalters nach über 70 Jahren , er muß nicht an irgendwelchen Morden beteiligt gewesen sein, es reichte das er das System aufrecht erhalten hat.

Ein SB der jemanden zum vierten Mal zum Bewerbungstraining geschickt hatte wird sich hoffentlich eines Tages vor einem normalen Gericht dafür verantworten müssen das er Steuergelder sinnlos verbrannt hat.
Die deutsche Ausrede das dies eine Anordnung oder eine Weisung/Befehl war darf nicht mehr gelten.

Nicht ohne Grund sind gerade SB in einem Jobcenter auf größte Anonymität bedacht, sie sträuben sich dagegen das Termine per Video oder Audio festgehalten werden usw.
Die wissen schon warum, den für solche Menschen ist Transperenz das schlimmste was es gibt.

Wenn mir ein Teamleiter im Beisein einer Mitarbeiterin erklärt das ich doch am besten einen Beruf umschulen solle der extrem weniger bezahlt wird und ich dann auch keine Unterhaltszahlungen zu leisten hätte , ist er kriminell.
Und solche Leute müssen benannt werden können.
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Koelsch
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Re: Durchsuchung im JC

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich mache dann mal hier zu - die Diskussion geht jetzt wieder in Bereiche, die m it dem Tham nichts zu tun haben.

Rechtsfragen darüber, was im Ausland erlaubt und bei uns verboten sein mag, können gerne in den Grundsatzdiskussionen geführt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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