Weiterhin fordert man eine bereits nachweislich bei Erstvorsprache vorgelegt Meldebestätigung
Kann man darauf wie folgt kurz antworten:'
Zu Ihrem Fragebogen EU:
In meiner Ihnen vorliegenden Passkopie ist mein Geburtsort genannt. Dieser liegt, was Ihnen anscheinend nicht bekannt ist, in Deutschland. Eine förmliche Staatsbürgerschaftsurkunde besitze ich nicht, aber allein der Besitz eines deutschen Reisepasses lässt den begründeten Schluss zu, dass ich Deutscher bin.
Bitte erläutern Sie mir, welche Angaben auf der Ihnen vorliegenden aktuellen Meldebescheinigung für Sie so unverständlich sind, dass Sie eine erneute Meldebescheinigung anfordern. Gerne werde ich das Einwohnermeldeamt um entsprechende zusätzliche Erläuterungen für Sie bitten.
Die vorläufige Wohngeldberechnung anbei, diese geht aber von einem falschen, zu niedrigen Durchschnittseinkommen aus.
In der anliegenden, überschlägigen Berechnung meines ALG II Anspruchs gehe ich von einem realistischen, höheren Monatseinkommen aus. Es ergibt sich ein Restanspruch auf ALG II in Höhe von € 128,12 also etwa das achtfache des theoretischen Wohngeldanspruchs bei korrekten Einkommenswerten. Damit ist mein Anspruch hinreichend belegt.