PKH trotz VDK Mitgliedschaft

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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der ratlose
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PKH trotz VDK Mitgliedschaft

#1

Beitrag von der ratlose »

Hallo,
habe gerade zwei PKH Beschlüsse im ER Verfahren bekommen,obwohl ich Mitglied im VDK bin. (Für den zu zahlenden Pauschalbetrag)
Kann das irgendwie verwendet werden, oder kann das irgendjemand brauchen ? :ka:
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Koelsch
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Re: PKH trotz VDK Mitgliedschaft

#2

Beitrag von Koelsch »

Bietet der vdk denn kostenlosen Rechtsschutz?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: PKH trotz VDK Mitgliedschaft

#3

Beitrag von kleinchaos »

Kostenlos ist beim vdk schon lange nix mehr, bestenfalls noch für Verträge vor 1995
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
der ratlose
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Re: PKH trotz VDK Mitgliedschaft

#4

Beitrag von der ratlose »

nein, man muß je nach Mitgliedsdauer eine Pauschale zahlen.
Bei 6-10 Jahren sind das als Hartzer 45 € pro Klage Pauschalgebühren.

Der beschluss führt auch aus das normalerweise keine PKH gewährt wird und die Pauschale vom LE selbst getragen werden müsse.
Aber aufgrund der Vielzahl der Klagen,bei mehr als 5,also 6 Untätigkeit, 2 EA Verfahren usw. muß die PKH gewährt werden.

ich verstehe mein JC nicht, die versuchen insgesamt über 23.000 € einzutreiben obwohl das LSG schon in einem Beschluss ausgeführt hatte das das nicht geht.
Nun habe ich 2 EA beantragt damit dem JC das untersagt wird.
ich weiß nicht nach was im sozialgerichtlichen Verfahren die Gebühren berechnet werden , gibt es Pauschalen pro EA oder geht das normal nach Streitwert?
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Koelsch
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Re: PKH trotz VDK Mitgliedschaft

#5

Beitrag von Koelsch »

Dann Glückwunsch zur PKH. Streitwert gibt es nicht, keine Ahnung, was da an Gebühren auf Dich zukommen könnte. Eigentlich nur die Gebühren für Deinen Anwalt, Rest ist kostenlos.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
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Re: PKH trotz VDK Mitgliedschaft

#6

Beitrag von Upstocker »

Der Leitsatz oder der tenorierte Teil dieses Beschlusses wäre interessant. Ich habe neulich in anderer Sache danach gesucht, aber nur ein
Urteil gefunden, das einem Mitglied eines Sozialverbandes der Eigenanteil für den Rechtsstreit über PKH abgerechnet werden kann.

B 7b AS 22/06 B v. 14.06.2006, zitiert in L 11 AS 296/12 B v. 25.05.2012 (Rz. 12)

Konkret geht es um die Eigenbeteiligung des Verbandsmitglieds/des Mitglieds einer Rechtsschutzversicherung für ein einzelnes Klageverfahren. Auch wenn die Rechtsprechung PKH für Sozialverbandsmitglieder regelmässig verneint, liegt das nicht daran, das die Verbandsmitglieder grundsätzlich alle Kosten der Rechtsvertretung einschliesslich einer Eigenbeteiligung selber zu tragen hätten. In den veröffentlichten Fällen ist so gewesen, das trotz Mitgliedschaft im Sozialverband bereits ein anderer Anwalt auf eigene Rechnung tätig geworden war. Überhaupt wurde dann nicht einmal konkret PKH zur Deckung der Eigenbeteiligung beantragt sondern für das Tätigwerden des (neuen) Anwalts.

Ob für den Eigenbeteiligungsbetrag für die Vertretung durch den Sozialverband PKH bewilligt werden kann, war m. W. nie durch ein Gericht zu prüfen gewesen. Das heißt nicht zwangsläufig, das es nicht möglich wäre und die o. a. Entscheidung des BSG läßt anmuten, das es nicht völlig ausgeschlossen ist.

Dein Fall wäre m. W. der erste veröffentliche Beschluß nach der Entscheidung des BSG.

Bin übrigens 2x vom SoVD vertreten worden. Der meinte damals, PKH wäre bei Vertretung vor SG nicht möglich. Immerhin habe ich danach 75% der Eigenanteile vom JC erstattet bekommen.

Bei dem SoVD kostet m. W. jedes Verfahren einen Pauschbetrag. Ob EA-Verfahren oder Hauptverhandlung getrennt abgerechnet werden oder zusammen in der Pauschale enthalten sind, weiß ich gerade nicht. Aber der nächste Instanzenzug kostet auf jeden Fall extra. Das kannst du aber normalerweise in der Satzung des Vereins nachlesen.
der ratlose
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Re: PKH trotz VDK Mitgliedschaft

#7

Beitrag von der ratlose »

Moin,
das meinte ich nicht.
wenn das JC unterliegt hat es ja die Kosten meiner Vertretung zu ersetzen.
Was kann also der VDK dem JC hinterher berechnen.
Darum geht es bei meiner Frage.

bekommst ne PN
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Koelsch
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Re: PKH trotz VDK Mitgliedschaft

#8

Beitrag von Koelsch »

Allenfalls die kümmerlichen Beträge, die auch ein Anwalt zum Ansatz bringen kann - gucksu hier http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Be ... ebSoz.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Upstocker
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Re: PKH trotz VDK Mitgliedschaft

#9

Beitrag von Upstocker »

der ratlose hat geschrieben: Do 11. Mai 2017, 09:00 wenn das JC unterliegt hat es ja die Kosten meiner Vertretung zu ersetzen.
Was kann also der VDK dem JC hinterher berechnen.
Darum geht es bei meiner Frage.
Das kannst du aber normalerweise in der Satzung des Vereins nachlesen.
.
Allenfalls die kümmerlichen Beträge, die auch ein Anwalt zum Ansatz bringen kann
Nee, Kölsch. Die können nur Abrechnen, was in der Satzung steht. Bitte schön:

Gebührenordnung für Rechtsbehelf- und Rechtsmittelverfahren

http://www.vdk.de/kv-rhein-ruhr/ID152242

Das Geld bekommt ja auch nicht der VDK, sondern das Verbandsmitglied. Das Mitglied zahlt zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag einen Pauschbetrag für den ganzen Rechtszug.
Eine "eigene" Rechnung macht der Verband gegenüber dem JC nicht für die Kosten der Rechtsvertretung auf. Es kann nur der Pauschbetrag
aus der Gebührenordnung gemäß Satzung gefordert werden.

Der SoVD legt gerne noch ein Formblatt bei, daß man die erstatten Kosten für die Rechtsvertretung dem Verband "spenden" kann. Das wird aber
i. d. R. nicht bei Mitgliedern gemacht, die so knapp auf Kante genäht sind wie in Hartz IV. Aber man muß kein Verhartzter sein, um Verbandsmitglied zu werden.
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