Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Heibo
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#26

Beitrag von Heibo »

Koelsch hat geschrieben: So 4. Jun 2017, 20:32 Das liest sich schon wesentlich besser. Schreib besser
Ohne ausgiebige die Kontakte zu meinen Kunden und Lieferanten gerade jetzt in der Aufbauphase ist es mir unmöglich mein Geschäft zügig aufzubauen, um schnellstmöglich auf Leistungen nach dem SGB II verzichten zu können.

Aber warte noch. Da kommen vermutlich noch mehr Ideen.
Ja ok ich habe ja noch ein paar Wochen für den Einspruch.
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Koelsch
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#27

Beitrag von Koelsch »

So lange wird's bei uns nicht dauern. Und je eher, desto eher Geld.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#28

Beitrag von marsupilami »

Ich schmeiß mal alles in einen Topf, rühr ein wenig rum ....
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum]

SgDuH,

Mein Lebensmittelpunkt ist nach wie vor Deutschland.
Die Abwesenheit von Montag - Freitag im Ausland erfolgt ausschließlich aus beruflichen Gründen und dient dem Auf- und Ausbau meines Geschäftes.
Ohne ausgiebige Kontakte insbesondere zu meinen ausländischen Kunden und Lieferanten gerade jetzt in der Aufbauphase ist es mir unmöglich mein Geschäft zügig aufzubauen, um schnellstmöglich auf Leistungen nach dem SGB II verzichten zu können.

Leider werde ich noch ein paar Monate benötigen, bis die Umsätze nicht nur die Betriebskosten decken sondern auch die Lebenshaltungskosten erwirtschaftet werden.

Daher bitte ich Sie, den obigen Bescheid zurückzunehmen und mir Leistungen wie bisher zu gewähren.

mfg
So ungefähr.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#29

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Heibo
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#30

Beitrag von Heibo »

marsupilami hat geschrieben: So 4. Jun 2017, 20:51 Ich schmeiß mal alles in einen Topf, rühr ein wenig rum ....
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum]

SgDuH,

Mein Lebensmittelpunkt ist nach wie vor Deutschland.
Die Abwesenheit von Montag - Freitag im Ausland erfolgt ausschließlich aus beruflichen Gründen und dient dem Auf- und Ausbau meines Geschäftes.
Ohne ausgiebige Kontakte insbesondere zu meinen ausländischen Kunden und Lieferanten gerade jetzt in der Aufbauphase ist es mir unmöglich mein Geschäft zügig aufzubauen, um schnellstmöglich auf Leistungen nach dem SGB II verzichten zu können.

Leider werde ich noch ein paar Monate benötigen, bis die Umsätze nicht nur die Betriebskosten decken sondern auch die Lebenshaltungskosten erwirtschaftet werden.

Daher bitte ich Sie, den obigen Bescheid zurückzunehmen und mir Leistungen wie bisher zu gewähren.

mfg
So ungefähr.
Ah ok. Die können das also frei entscheiden. Ok Aber ich kann doch auch klagen oder nicht?
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Koelsch
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#31

Beitrag von Koelsch »

Ja, aber erst, wenn der Widerspruchsbescheid vorliegt.

Und frei entscheiden - das sehe ich eben nicht. Die Frage ist einfach: Berufliche Ortsabwesenheit ja/nein, wenn ja, muss die genehmigt werden ja/nein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#32

Beitrag von marsupilami »

Noch nicht.

Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird.
Oft genug mit der netten Formulierung:
Der Widerspruch ist rechtens, aber unbegründet.

Das Problem: die haben 3 Monate Zeit, den Widerspruch zu bearbeiten.
Deshalb ist es gut, den Widerspruch bald fertig zu machen und entweder:
  • Mit Zeugen in deren Haus-Briefkasten zu werfen.
  • persönlich abzugeben und eine Empfangsbestätigung dafür verlangen (oder auf der Kopie für die eigenen Unterlagen Eingangsstempel und abzeichnen lassen)
  • oder wenigstens als Einwurf-Einschreiben hinschicken.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#33

Beitrag von Tester »

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, hat der Threadstarter sich selbst "angeschwärzt" und hat erst im nachhinnein, nachdem er einen Trmin verpasst hat, den FM erzählt, dass er sich regelmässig (die ganze Woche) im Ausland aufhält und nur am Wochenende zuhause ist!?

Läuft dann nicht der Widerspruch eher ins leere (das Kind ist schon im Brunnen gefallen), droht nicht noch eine Anzeige wegen Leistungsmissbrauch?

Mir dämmert es da liegt noch mehr im argen beim TE. Hast Du überhaupt Deine selbständige Tätigkeit angemeldet und deine vEKS abgeliefert? Da müsste doch dann auch vom FM die Ortsabwesenheit besprochen worden sein, bzw Du über Deine Auslandskontakte gesprochen worden sein? Wenn Du seit März aufstockende Leistung beziehst, was war davor?
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#34

Beitrag von Heibo »

Tester hat geschrieben: So 4. Jun 2017, 23:32 Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, hat der Threadstarter sich selbst "angeschwärzt" und hat erst im nachhinnein, nachdem er einen Trmin verpasst hat, den FM erzählt, dass er sich regelmässig (die ganze Woche) im Ausland aufhält und nur am Wochenende zuhause ist!?

Läuft dann nicht der Widerspruch eher ins leere (das Kind ist schon im Brunnen gefallen), droht nicht noch eine Anzeige wegen Leistungsmissbrauch?

Mir dämmert es da liegt noch mehr im argen beim TE. Hast Du überhaupt Deine selbständige Tätigkeit angemeldet und deine vEKS abgeliefert? Da müsste doch dann auch vom FM die Ortsabwesenheit besprochen worden sein, bzw Du über Deine Auslandskontakte gesprochen worden sein? Wenn Du seit März aufstockende Leistung beziehst, was war davor?
Meine Landwirtschaft läuft seit März weil ich noch keine Einkommen erziele bekomme ich die Unterstützung vom JC. Für mich ist es ganz klar, dass man in seiner Beruflichen Tätigkeit auch mal nicht in Deutschland ist. Die haben mich zu einem Termin geladen und dann habe ich denen gesagt, dass ich nicht in Deutschland bin zu dem Termin. Am WE bin ich ja da.
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#35

Beitrag von Tester »

Hast Du überhaupt Deine selbständige Tätigkeit angemeldet und deine vEKS abgeliefert? Da müsste doch dann auch vom FM die Ortsabwesenheit besprochen worden sein, bzw Du über Deine Auslandskontakte gesprochen worden sein? Wenn Du seit März aufstockende Leistung beziehst, was war davor?
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#36

Beitrag von Olivia »

Wurde denn über die Pflicht zur Ortsanwesenheit belehrt? Schriftlich?
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Koelsch
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#37

Beitrag von Koelsch »

Klar wurde das, guck doch mal in das "Merkblatt" für ALG II Bezieher - wobei sich mir nicht ganz erschließt, wie ein Blatt 87 Seiten haben kann :1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#38

Beitrag von Heibo »

Olivia hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 20:13 Wurde denn über die Pflicht zur Ortsanwesenheit belehrt? Schriftlich?
Da bin ich mir gerade unsicher. Ich muss Zuhause in meinen Unterlagen gucken. Ich bin ja gerade noch unterwegs. Wenn nicht, wäre das schon mal gut. Ich meine aber das die Mitarbeiterin mir das gesagt hat aber nur wenn ich länger unterwegs bin z.B. 4 Wochen. Das bin ich aber nicht.
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#39

Beitrag von Heibo »

Tester hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 20:05 Hast Du überhaupt Deine selbständige Tätigkeit angemeldet und deine vEKS abgeliefert? Da müsste doch dann auch vom FM die Ortsabwesenheit besprochen worden sein, bzw Du über Deine Auslandskontakte gesprochen worden sein? Wenn Du seit März aufstockende Leistung beziehst, was war davor?
Das habe ich doch schon beantwortet aber ja ich habe das denen gesagt. Die wissen, das ich Landwirtschaft angemeldet. Die haben meine Anmeldung auch bekommen. Ich habe vorher in der Familie gearbeitet und keine Einkommen erzielt. Was davor war, ist nicht wichtig. Das ist 5 Jahre zurück.
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#40

Beitrag von Koelsch »

Mach den Widerspruch und dann schaun mer mal. Dann ist erst mal JC am Zug.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#41

Beitrag von Heibo »

Koelsch hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 20:33 Klar wurde das, guck doch mal in das "Merkblatt" für ALG II Bezieher - wobei sich mir nicht ganz erschließt, wie ein Blatt 87 Seiten haben kann :1:
Kannst du mir sagen, wo im Merkblatt ich das finden kann?
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Koelsch
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#42

Beitrag von Koelsch »

Seite 16
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#43

Beitrag von Olivia »

Heibo hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 20:45
Olivia hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 20:13 Wurde denn über die Pflicht zur Ortsanwesenheit belehrt? Schriftlich?
Da bin ich mir gerade unsicher. Ich muss Zuhause in meinen Unterlagen gucken. Ich bin ja gerade noch unterwegs. Wenn nicht, wäre das schon mal gut. Ich meine aber das die Mitarbeiterin mir das gesagt hat aber nur wenn ich länger unterwegs bin z.B. 4 Wochen. Das bin ich aber nicht.
Wenn einerseits eine Pflicht zur Ortsanwesenheit besteht und andererseits die Hilfebedürftigkeit nur durch Auslandsaufenthalte gemindert werden kann, entsteht ein Zielkonflikt. Und der kann mit Sicherheit nicht durch eine Leistungseinstellung ausgeräumt werden.
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#44

Beitrag von Olivia »

Heibo hat geschrieben:Kannst du mir sagen, wo ich das Merkblatt finden kann?
https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1463059421634
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#45

Beitrag von Olivia »

Da steht unter anderem:
Sie müssen grundsätzlich an jedem Werktag (hierzu zählt auch der Samstag) unter der von Ihnen angegebenen Anschrift für Ihr Jobcenter persönlich und auf dem Postweg erreichbar sein und das Jobcenter täglich aufsuchen können.
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#46

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 20:55
Wenn einerseits eine Pflicht zur Ortsanwesenheit besteht und andererseits die Hilfebedürftigkeit nur durch Auslandsaufenthalte gemindert werden kann, entsteht ein Zielkonflikt. Und der kann mit Sicherheit nicht durch eine Leistungseinstellung ausgeräumt werden.
Natürlich kann die Leistungsabteilung, wenn sie denn möchte und (und da liegt das Problem) mit denkbefähigten Mitarbeitern besetzt wäre.
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#47

Beitrag von Heibo »

Olivia hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 20:55
Heibo hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 20:45
Olivia hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 20:13 Wurde denn über die Pflicht zur Ortsanwesenheit belehrt? Schriftlich?
Da bin ich mir gerade unsicher. Ich muss Zuhause in meinen Unterlagen gucken. Ich bin ja gerade noch unterwegs. Wenn nicht, wäre das schon mal gut. Ich meine aber das die Mitarbeiterin mir das gesagt hat aber nur wenn ich länger unterwegs bin z.B. 4 Wochen. Das bin ich aber nicht.
Wenn einerseits eine Pflicht zur Ortsanwesenheit besteht und andererseits die Hilfebedürftigkeit nur durch Auslandsaufenthalte gemindert werden kann, entsteht ein Zielkonflikt. Und der kann mit Sicherheit nicht durch eine Leistungseinstellung ausgeräumt werden.
Zielkonflikt gefällt mir!!!
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#48

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 20:50 Mach den Widerspruch und dann schaun mer mal. Dann ist erst mal JC am Zug.
Das war ja meine Frage, ob unter dem Sachverhalt ein Widerspruch überhaupt Sinn macht, wenn die Leistungseinstellung begründet war (aufgrund des selbst zugegebenen Auslandsaufenthalt, der dem JC ja nunmal nicht mitgeteilt wurde). Oder ob es nicht sinnhafter ist einen Neuantrag mit vEKS, Angabe das dann und dann Ortsabwesenheiten zu erwarten sind, usw zu stellen.

Oli fragte ja schon nach der EGV, würde mich auch mal interessieren, was da drin steht.
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#49

Beitrag von Koelsch »

Ich würde beim Widerspruch bleiben, denn es ist nach meiner Meinung nicht ok, nicht Arbeitslosen die Stallpflicht aufzuerlegen. Das gibt die EAO nicht her (und auch die FH der BA nicht, die ich ja schon zitiert hatte)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Die Bewilligung wurde zurück gezogen wie verhalte ich mich nun am besten?

#50

Beitrag von Olivia »

Bauarbeiter auf Montage erhalten ja auch keine Leistungssperre, wenn sie eine neue Brücke bauen oder ein Hochhaus. Das Jobcenter ist über das Ziel hinausgeschossen. Eine Leistungssperre sollte wenn überhaupt nur bei unerlaubtem privaten Urlaub erfolgen und nicht bei beruflicher Tätigkeit, die einen auch mal von zu Hause wegführen kann.
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