ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Richtig, wusste ich nicht. Dann macht die Frage nach der 1% Regelung ja sogar Sinn, denn dann isses ein Betriebsfahrzeug auch nach EKS
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Die ist doch aber nur für das FA interessant. Im SGB II gilt das Steuerrecht nicht.
Anrechenbar als Einkommen sind nur verfügbare Beträge, nicht aber hypothetische Rechengrößen aus dem Steuerrecht.
Anrechenbar als Einkommen sind nur verfügbare Beträge, nicht aber hypothetische Rechengrößen aus dem Steuerrecht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ja, aber wenn FA sagt 1%, dann kann JC nicht mehr sagen bei erster vEKS, das ist kein Betriebsfahrzeug. Genau das machen die nämlich gerne. Liegt ja kein Fahrtenbuch vor, da wissen wir ja nicht ob 50% oder nicht. Also erst mal nur privat, und wir wissen nicht mal wie viele km, also erst mal gar nix für's Auto. Da hab ich etliche Beispiele, dass JC so ticken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Deswegen war ich ja verwundert, dass der SB das in seiner Aufstellung aufgenommen hat.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Das ist m. E. der falsche Weg. Ich würde das über §27 SGB X versuchen. Da würde ich wegen Beratungs, bzw. Antragsdeutungsfehler über den sozialrechtlichen Widerherstellungsanspruch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Denn als geringstes Mittel hätte die ARGE diesen Wohngeldantrag genaugenommen sogar selber stellen müssen.
Aber, alter Schwede. Was ist denn das für ein Formular im 1. Post? Und dann weisen die noch auf die "Unverbindlichkeit" der Vergleichsberechnung von Wohngeld hin. Wo ist die Berechnung des ALGII-Anspruchs? Wie soll LB eine "Besserstellung" prüfen können? Wenn JC meint, es kann sich über so ein Formular einen Bescheid zu sparen, halte ich das für einen klaren Verstoß gegen die Regelungen aus dem SGB X, wie etwa den §33 bis 36. GGf. ist so ein Formular als Verwaltungsakt nach §40 SGB X so gar nichtig und unwirksam. Das ist ja quasi der Zwang zur Aufgabe der Durchsetzung seiner Antragsrechte. Die haben doch den Schuß nicht gehört. Das Formular auf den "Verzicht" der Antragstellung auf ALGII gehört zwingend der Fach- und Rechtsaufsicht von diesem Jobcenter vorgelegt. Eine Verzichtserklärung auf ALGII-Leistungen kann man sehr wohl verfassen. Aber doch nicht einen Verzicht auf die Antragstellung, auf sein Antragsrecht? Was ist denn das für Auslegung der Beratungs- und Informationspflicht des JC dem LB zur bestmöglichen Umsetzung seiner Ansprüche zu verhelfen?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
JC hat zumindest mündlich schon mal akzeptiert - Anspruch ab April.
Bitte achte darauf, hinter dem § einen Zwischenraum zu lassen, also § 27 SGB X - nur dann funktioniert unsere automatische Verlinkung zum Gesetzestext.
Bitte achte darauf, hinter dem § einen Zwischenraum zu lassen, also § 27 SGB X - nur dann funktioniert unsere automatische Verlinkung zum Gesetzestext.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Bitte mal schnell "bemeckern" meinen Entwurf des Anschreibens an das geliebte JC
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ich kann die Ziege im Stall stehen lassen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Schlußsatz bisken ausschmücken.
".....derzeit überhaupt an einen physisch und psychisch sehr belastenden Umzug zu denken."
Sonst Gut.
".....derzeit überhaupt an einen physisch und psychisch sehr belastenden Umzug zu denken."
Sonst Gut.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Sch....
Da Mietschulden und Kosten der Räuzmungsklage hier in's Insoverfahren fallen, kann man JC wohl leider nicht "ärgern" bzw. es brächte nix.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=30&t=20017
Anders sähe es aber vielleicht aus, wenn man den räumungsklagenden Anwälten den zarten Hinwesi geben würde
Da Mietschulden und Kosten der Räuzmungsklage hier in's Insoverfahren fallen, kann man JC wohl leider nicht "ärgern" bzw. es brächte nix.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=30&t=20017
Anders sähe es aber vielleicht aus, wenn man den räumungsklagenden Anwälten den zarten Hinwesi geben würde
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ich vermute, es ist unumgänglich, wenn heute nix im Poschtchäschtle ist, will ich eA stellen.
Daher bitte schon mal bemeckern
Daher bitte schon mal bemeckern
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Danke, alles komplett übernommen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Letzter Satz
Ich bitte um antragsgemäße Entscheidung, hilfsweise den Antragsgegner zu verpflichten sofort die ausstehende KdU für die Zeit vom April 2017 bis einschl. Juli 2017 sowie pro Monat 200 € als Vorschuss gem. §42 SGB I zu gewähren, für den Fall, dass der Antragsgegner gerichtsfeste Gründe für die verzögerte Bearbeitung nachweisen kann.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Nee, in diesem Dorf ist das JC definitiv nicht für die Übernahme von Mietschulden zuständig. Dafür gibt's da eine eigene Wohnungssicherungsstelle vom Sozialamt. Die aber sagen, irgendwo nachvollziehbar, wir zahlen nur, wenn die künftigen Mietzahlungen sichergestellt sind, z.B. durch ALG II.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Es sind ja keine Mietschulden aus "Vor-ALG II _ Bezugszeiten" sondern Zahlungen seit Antragsstellung wegen verschlampter Bewilligung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
2-Monatsmieten, also "ausreichend" für Räumungsklage sind aus "vor ALG II"-Zeiten, die wurden in Februar/März nicht gezahlt und waren "Auslöser" für den Erstantrag im April.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Oh Mann, gerade Nachricht erhalten, da eLB ja Inso angemeldet hat, haben alle (!) Banken die Konten fristlos gekündigt. eLB steht also ohne Konto da, kann keine Überweisungen mehr tätigen und kann vor allem kein Geld mehr auf irgend ein Konto bekommen. Muss morgen mal sehen, dass irgendwo ein neues P-Konto eröffnet wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30954
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ohje, da kommt eins zum anderen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Das Problem bei den "gekündigten" Banken: Hier waren die Zahlen überall rot, teilweise tiefrot. Und die sehen natürlich bei 'ner Inso ihre Felle schwimmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Da habe ich wohl eine Verständnisfrage:
Wenn die Banken bei kräftigem Sollstand kündigen, wird bei denen kein Geld mehr eingehen, die Forderungen werden beim Ins-Verwalter angemeldet.
Die "neue" Bank führt das Knto nur im Haben, maht auch ein P-Konto, hat aber nur geringes Risiko (da nur im Haben geführt). So what für das Sorgenkind?
Wenn die Banken bei kräftigem Sollstand kündigen, wird bei denen kein Geld mehr eingehen, die Forderungen werden beim Ins-Verwalter angemeldet.
Die "neue" Bank führt das Knto nur im Haben, maht auch ein P-Konto, hat aber nur geringes Risiko (da nur im Haben geführt). So what für das Sorgenkind?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Richtig, Schulden laufen über den Insoverwalter. Heute steht "Banksuche" an, dann sofort Mitteilung an's JC, Zahlung an "neues Konto". Und in die eA nehm ich den Hinweis auf Neues Konto auch noch auf, sobald ich die neuen Daten hab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
So langsam platze ich:
Alle bisher angesprochenen Banken lehnen eine Kontoeröffnung auf Guthabenbasis ab. Letzte Aussage (ähnlich die anderen Banken auch) - Basiskonto machen wir, da gibt's aber keine EC Karte, also z.B. tanken an der Raste mit Karte ist nicht und viel schlimmer, sobald wir sehen, dass dort Honorare, Gehälter oder so eingehen, kündigen wir das Konto. Dafür ist das Basiskonto nicht da. Einzige Möglichkeit - melden Sie Ihr Gewerbe ab.
Alle bisher angesprochenen Banken lehnen eine Kontoeröffnung auf Guthabenbasis ab. Letzte Aussage (ähnlich die anderen Banken auch) - Basiskonto machen wir, da gibt's aber keine EC Karte, also z.B. tanken an der Raste mit Karte ist nicht und viel schlimmer, sobald wir sehen, dass dort Honorare, Gehälter oder so eingehen, kündigen wir das Konto. Dafür ist das Basiskonto nicht da. Einzige Möglichkeit - melden Sie Ihr Gewerbe ab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.