ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Gegenfrage, kann das Jobcenter die Beiträge nicht auch direkt an die Küstlersozialkasse weiterleiten? Und ist diese weiter zuständig bis zur Rente? Nicht dass eLB irgendwann ohne Versicherung dasteht, zum Beispiel in der Insolvenz und nach Wohnungsverlust (was wir natürlich nicht hoffen).
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Wäre auch 'ne Möglichkeit, dass JC direkt an die KSK zahlt, wäre mir sogar lieberer, denn damit bliebe eLB ja dann weiter vom Pfändungsfreibetrag entfernt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Da würde ich die Umstellung auf die Künstlersozialkasse beantragen, also AOK --> Künstlersozialkasse.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
KSK - warum einfach, wenn's kompliziert auch geht.
Um das Konstrukt hier zu verstehen, muss man wissen, die KSK ist keine Renten oder Krankenversicherung. Die KSK ist "zwischengeschaltet" und übernimmt versicherungstechnisch die Rolle des Arbeitsgebers für den Künstler. Dieser bleibt also bei einer ganz normalen KV pflichtversichert, er zahlt aber nur "normal" den Arbeitnehmeranteil an die KSK und die KSK stockt dann den Arbeitgeberanteil auf und führt das an die KV ab. Die KSK "freut sich also", wenn das JC die gesamte KV übernimmt.
Um das Konstrukt hier zu verstehen, muss man wissen, die KSK ist keine Renten oder Krankenversicherung. Die KSK ist "zwischengeschaltet" und übernimmt versicherungstechnisch die Rolle des Arbeitsgebers für den Künstler. Dieser bleibt also bei einer ganz normalen KV pflichtversichert, er zahlt aber nur "normal" den Arbeitnehmeranteil an die KSK und die KSK stockt dann den Arbeitgeberanteil auf und führt das an die KV ab. Die KSK "freut sich also", wenn das JC die gesamte KV übernimmt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Das wusste ich noch nicht. Das klingt auf jeden Fall kompliziert. Ob das Jobcenter den Antrag versteht und folgen kann?
Künstler sind doch beim Jobcenter die "Exoten".
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Schau in Para 5 Ksvg: Diese Versicherung ist leider Subsidiär
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
So langsam möchte ich mir Marsu's Panzer ausleihen:
- Es wurde ja zusätzlich eA gegen das Wohnungssicherungsamt eingereicht
- Daraufhin telefoniert Wohnungssicherungsamt mit Vermieter. Dieser sicher Rücknahme der Räumungsklage zu, wenn seitens Wohnungssicherungsamt die Mietschulden übernommen werden
- Wohnungssicherungsamt schreibt an's SG, und das stimmt dem Wohnungssicherungsamt zu:
eA bitte ablehnen, wir sind ja gar nicht zuständig. Zuständig für die Übernahme der Mietschulden ist das JC - JC aber hat bereits im April, also weit, weit vor der Räumungsklage, bei Erstantragsstellung auf ALG II erklärt (schriftlich!!) - für die Mietschulden sind wir nicht zuständig, bitte eLB, wende Dich deshalb an die Wohnungssicherungsstelle.
- Dort war eLB mehrfach, zuletzt in meiner Begleitung:
Kein Wort davon, wir sind nicht zuständig, nein, dort hieß es (schriftlich!!!) wir übernehmen erst, wenn JC den ALG II Bedarf geprüft und bestätigt hat
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- marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ist zwar OT, aber das zeigt ganz deutlich, dass da jede Behörde/Amt sein eigenes Süppchen kocht nur in ganz seltenen Fällen zu einer Zusammenarbeit mit anderen Ämtern bereit ist.
In diesem Falle offenbar gar nicht.
In diesem Falle offenbar gar nicht.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Stellungnahme an das SG, das hier Behördenpingpong gespielt wird und die eA weiterhin erfolgen soll.
Selbst das Räumungsurteil bekommt man durch Zahlung der Metschulden noch abgewendet! Also ruhig Blut.
Selbst das Räumungsurteil bekommt man durch Zahlung der Metschulden noch abgewendet! Also ruhig Blut.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Hier mal ein ernuter Schrieb für das SG, dieses Mal für 2 Kammern - hoffentlich beginnen die jetzt nicht auch noch Kammer Ping-Pong
und hier noch kurz die Mail des Vermieters an die Wohnungsmuckel, die dort zitiert wird
und hier noch kurz die Mail des Vermieters an die Wohnungsmuckel, die dort zitiert wird
Sehr geehrter Herr ***,
wie soeben telefonisch besprochen bestätigen wir, dass die Räumungsklage gegen P. S. zurückgezogen wird, sobald eine schriftliche Erklärung vorliegt, dass
1. alle aufgelaufenen Mietschulden
2. die durch die Räumungsklage entstandenen Kosten und
3. alle kommenden Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen
durch öffentliche Hand getragen werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass das Rückziehen der Räumungsklage unter Einhaltung der o. g. Umstände rein aus Kulanz vorgenommen wird.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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- marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Mir gefällt's, desderhalb hab ich nur ganz wenig angemerkt.
Unbedingt aber nochmal über Suchen - Ersetzen auf doppelte Leerzeichen prüfen.
Unbedingt aber nochmal über Suchen - Ersetzen auf doppelte Leerzeichen prüfen.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ich überlege die ganze Zeit, ob man gegen die SBs beider Ämter Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung (ich weiß es ist etwas weit hergeholt aber die Klägerin ist ja wenn ich es noch richtig im Gedächtnis habe gesundheitlich stark eingeschränkt muss bloß vernünftig begründet werden warum die Obdachlosigkeit eine Gesundheitsschädigung darstellt9 und wegen bewusst herbeigeführter Vermögensschädigung, denn wenn die nicht eingreifen bleibt sie auf den Mietschulden und den Verfahrenskosten der Räumungsklage sitzen, stellen kann.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Merci, eingebaut
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Wie schrieb mir eLB per SMS: "Ich bin sizilianisch geladen hoch 3"
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Heißen die wirklich Wohnungssicherungsamt und nicht Obdachlosigkeitserzeugungsstelle?
Ich würde dem Sozialgericht schreiben, dass Amt gibt sich alle Mühe eine Fortführung des Mietverhältnisses zu verhindern, daher ist es dringend erforderlich das JC zur Sicherung des Bedarfs gem. den Angaben aus der vEKS zu verpflichten und das JC oder das Wohnungssicherungsamt zur Übernahme der Mietschulden, die durch die gesetzwidrige Verzögerung der Antragsbearbeitung und der eigenwilligen Veränderung der Angaben aus dem
ALG II Antrag, entstanden sind zu zusichern und zu bezahlen.
Ich würde dem Sozialgericht schreiben, dass Amt gibt sich alle Mühe eine Fortführung des Mietverhältnisses zu verhindern, daher ist es dringend erforderlich das JC zur Sicherung des Bedarfs gem. den Angaben aus der vEKS zu verpflichten und das JC oder das Wohnungssicherungsamt zur Übernahme der Mietschulden, die durch die gesetzwidrige Verzögerung der Antragsbearbeitung und der eigenwilligen Veränderung der Angaben aus dem
ALG II Antrag, entstanden sind zu zusichern und zu bezahlen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Das ist wohlgemerkt die gleiche Wohnungssicherungsstelle, die gegenüber dem SG erklärt hat: Wir sind gar nicht zuständig, das mach alles das JC
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Das Briefle ist heute auch an beide Kammern beim SG gegangen, hat eLB noch eingeworfen
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Nochmals: eine Bestätigung des Vermieters (verknüpft mit Bedingungen, wie etwa das Miete durch öffentliche Hand übernommen wird), das die Räumungsklage zurückgezogen wird, bedarf es nicht und ist auch einfach blöd!
Zahlt irgendwer die säumge Miete oder bestätigt das Amt die Übernahme der Mietschulden, kann der Vermieter die Räumungsklage zu einem joint drehen und rauchen ...
Hier lesen:
https://www.caritas.de/hilfeundberatung ... /faq/64443
Die Erklärung vom Vermieter einzureichen war also nicht klug, hat sie doch für mehr Wirbel, Verwirrung, Schriftsätze und Verzögerung gesorgt.
P.S.: es bedarf auch keiner Erklärung des Vermieters zur Weiterführung des Mietverhältnisses, das sollte man Detlev (da sind noch Realnamen zu lesen) vom Amt mal schnell erklären!
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Das Problem liegt hier darin, dass die auch in Deinem Link genannte 2-Monatsfrist abgelaufen ist dank tatkräftigen Nichtstuns der öffentlichen Stellen. Wären die sofort in die berühmten Stinkesocken gekommen, wäre es niemals zu einer Räumungsklage gekommen:
Erstantrag auch auf Übernahme der Mietschulden 5.4. - Räumungsklage 23.5.
Erstantrag auch auf Übernahme der Mietschulden 5.4. - Räumungsklage 23.5.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Dann wäre jetzt die Frage, was man tun kann gegen das SG, wenn es einen eA nicht eillig entscheidet .... kann doch nicht sein, dass das SG eine Schriftsatz nach dem anderen abwartet und dadurch den gesamten Vorgang noch verzögert.
Wobei auch jetzt noch eine Zahlung der Mietschulden m.M. die Räumungsklage heilt.
Wobei auch jetzt noch eine Zahlung der Mietschulden m.M. die Räumungsklage heilt.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Nein, das hat das AG klar gemacht, dadurch tritt keine Heilung mehr ein, aber es kann dann z.B. vom AG "angeregt" werden, dass Vermieter und Mieter sich einigen. Das hat ja der Vermieter wohl auch vorgeschlagen, es soll ja ein Gespräch zwischen eLB und Vermieter geben.
Das werden wir auch wahrnehmen. Vermieter "faselt" zwar in den Mails was von "Gehaltsnachweisen", die es bei Selbstständigen ja eher selten gibt. Aber die Einkommensverhältnisse von eLB sind ja nun amtlicherseits und penibelst genau von höchst quasselfizierten, amtlichen Fachleuten geprüft worden und es wurde höchst amtlich festgestellt, bis auf € 1,99/Monat reicht das Einkommen aber so was von dicke, um die Miete zu zahlen. Das sollte doch den Vermieter überzeugen, genauer als ein Amt kann man doch gar nie nicht prüfen.
So wie ich gehört habe, ist der Gesprächspartner beim Vermieter durchaus vernünftig, ich denke, da bekommen wir dann hoffentlich eine Lösung hin.
Das werden wir auch wahrnehmen. Vermieter "faselt" zwar in den Mails was von "Gehaltsnachweisen", die es bei Selbstständigen ja eher selten gibt. Aber die Einkommensverhältnisse von eLB sind ja nun amtlicherseits und penibelst genau von höchst quasselfizierten, amtlichen Fachleuten geprüft worden und es wurde höchst amtlich festgestellt, bis auf € 1,99/Monat reicht das Einkommen aber so was von dicke, um die Miete zu zahlen. Das sollte doch den Vermieter überzeugen, genauer als ein Amt kann man doch gar nie nicht prüfen.
So wie ich gehört habe, ist der Gesprächspartner beim Vermieter durchaus vernünftig, ich denke, da bekommen wir dann hoffentlich eine Lösung hin.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ui, dann ist wohl auch keine Eilbedürftigkeit gegeben, wenn der Vermieter gesprächsbereit ist und nun "nur noch" die ALGII Aufstockungsnachzahlung bewilligt werden muss.
(Man was bin ich froh nicht in Ddorf zu wohnen!)
(Man was bin ich froh nicht in Ddorf zu wohnen!)
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Na ja, noch ist die Kuh nicht vom Eis, nur etwas näher am rettenden Ufer. Ob Vermieter im Gespräch dann wirklich "zugänglich" ist, das muss man erst mal sehn. Ich kenn den noch nicht, nur eLB meinte, der wäre ganz vernünftig. Und bisher schätzte eLB die Leute eigentlich immer recht zutreffend ein.
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- kleinchaos
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Diese Forderung des Vermieters für Zahlungen in die Zukunft wird nicht erfüllt werden, da die Einkommensverhältnisse per EKS immer für 6 Monate im Voraus geschätzt werden und die Bescheide daraufhin ergehen, also auch nur vorläufig sind.
Und da wir gesehen haben wie toll das JC rechnet, wirds wohl mit den Mietzahlungen weiterhin hapern
Und da wir gesehen haben wie toll das JC rechnet, wirds wohl mit den Mietzahlungen weiterhin hapern
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Schaun mer mal, immerhin wurde ja bis einschl. August gezahlt - und zwar mit ohne Bescheid vom JC = also ist deren tolle Berechnung doch glaubhaft
Wir haben ja keine großartig andere Wahl also erst mal das Gespräch mit dem Vermieter zu führen. Und ich geh mit, denn ab und an gelingt's mir, das sizilianische Temperament in die richtige Richtun zu lenken.
Wir haben ja keine großartig andere Wahl also erst mal das Gespräch mit dem Vermieter zu führen. Und ich geh mit, denn ab und an gelingt's mir, das sizilianische Temperament in die richtige Richtun zu lenken.
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