ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Tester
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#101

Beitrag von Tester »

Ein reines Guthabenkonto/Basiskonto zu eröffnen sollte kein Problem sein, nur richtet sich die gesetzliche Vorgabe nur an Verbraucher und nicht Selbständige.

Also erstmal irgendwo ein Basiskonto einrichten, privat.
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#102

Beitrag von Koelsch »

Es liegt wohl jetzt ein Antrag für Kontoeröffnung bei der Ethikbank beim Insoverwalter. Der muss zustimmen und kommt hoffentlich :beten: einigermaßen schnell in die Puschen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#103

Beitrag von Olivia »

Bei einem Einzelunternehmer existiert aber keine exakte Trennung zwischen Verbraucher und Selbständig. Insofern ist das eine rechtliche Grauzone. Etwas anderes wäre es, wenn die Bank ein GmbH-Konto verweigert.
Olivia
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#104

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Sa 15. Jul 2017, 11:21 Es liegt wohl jetzt ein Antrag für Kontoeröffnung bei der Ethikbank beim Insoverwalter.
Kann man auf das Konto Bargeld einzahlen? Auch auf dem flachen Land?
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#105

Beitrag von Koelsch »

Vermutlich nein, aber der Fall dürfte sehr selten vorkommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#106

Beitrag von Tester »

Olivia hat geschrieben: Sa 15. Jul 2017, 11:22 Bei einem Einzelunternehmer existiert aber keine exakte Trennung zwischen Verbraucher und Selbständig. Insofern ist das eine rechtliche Grauzone. Etwas anderes wäre es, wenn die Bank ein GmbH-Konto verweigert.
Nein! Das hat mit der Rechtsform herzlich wenig zu tun. Verbraucher bleibt Verbraucher und (Einzel-) Unternehmer bleibt (Einzel-) Unternehmer. Da gibt es keine rechtliche Grauzone.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#107

Beitrag von Olivia »

Wenn das so ist, dann kannst Du nur hoffen, dass das Norisbank-Konto noch möglichst lange für die gewerbliche Nutzung offen bleibt. Die Bank könnte Dich jederzeit kündigen, da die Nutzung nicht den Statuten für Privatkunden entspricht.
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#108

Beitrag von Koelsch »

So isses. Meine "liebe" Commerzbank entblödete sich auch nicht, zu Beginn meiner Selbstständigkeit den ersten (!) nennenswerten geschäftlichen Geldeingang zunächst mal zurück gehen zu lassen (!) und mich "gar freundlich" davon in Kenntnis zu setzen, so was ginge nur über Geschäftskonto.

Kleinere Sachen vorher hatten sie "toleriert" aber diese Gutschrift, ich meine es wären so um die 120.000 gewesen, liessen sie zurückgehen nach Russland.

Konsequenz für die Bank: Der Auftraggeber, dem ich längere Zeit zuvor geholfen hatte, bei der Commerzbank ein Konto zu eröffnen, liess dieses unter Hinweis auf den Vorgang sofort schließen und das Guthaben in Höhe von etwa 7,5 Mio zur Konkurrenz überweisen. Seit dem war mein Verhältnis zu Commerzbank problemlos :unschuld: - allerdings mit Geschäftskonto.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#109

Beitrag von Tester »

Kölsch erkär mir mal, warum die Bank 120.000 EUR einfach zurück bucht!? Oder wo liegt für die Bank der Unterschied zu einem Privat- und Geschäftskonto (ausser anderen Gebühren)? Vielleicht hatte es was mit "Russland" an sich zu tun und der Angst vor Geldwäsche?! Klar die besten Kunden sind die, die das Konto überzogen haben, mehre Kredite laufen haben und über Jahre alles schön bezahlen können. Aber mit Guthaben erwirtschaften die Banken aber doch auch noch einen Mehrwert, weil sie das Geld dann weiter verleihen können. Also warum sollen die Kunden verprellen, die Kohle haben?
:1:
Olivia hat geschrieben: Sa 15. Jul 2017, 12:36 Wenn das so ist, dann kannst Du nur hoffen, dass das Norisbank-Konto noch möglichst lange für die gewerbliche Nutzung offen bleibt. Die Bank könnte Dich jederzeit kündigen, da die Nutzung nicht den Statuten für Privatkunden entspricht.
sofern ich einen Zahlungseingang über 120.000 EUR habe, dann darf mich die norisbank gerne kündigen. Ich werde sicherlich kein Problem haben, irgendwo anders ein Geschäftskonto zu bekommen.

Ansonsten sind die Umsätze im erträglichen Rahmen, so dass ich die norisbank nicht mit unverschämt hohen Summen belästigen werde. Eigentlich hatte ich es auh aus Bequemlichkeit so eingerichtet: schön als Unterkonto zu meinem "normalen" Konto, kein neues Post Ident Verfahren, kein "zur Bank rennen und sich das Gequatsche vom Schalterheini anhören (der mir wer weiß was aufschwatzen will)". Das schönste an den Direktbanken ist, dass man nichts mit den schlechten Anzugsträgern zu tun haben muss.
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#110

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung warum die zurück gebucht hatten, aber sie haben's gemacht.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#111

Beitrag von Koelsch »

Und weiter geht, heute im Poschtchäschtle
Hartz4_versagt_.pdf
der Räumungswagen zieht schon mal neue Reifen auf :kotz:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#112

Beitrag von marsupilami »

Das ist ja vom JC, was sagt das SG?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#113

Beitrag von Koelsch »

Noch nix
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#114

Beitrag von Koelsch »

Eine der Frage, die mich noch umtreiben:

Widerspruch gegen den Versagungsbescheid ist klar - nur soll man das dem SG zukommen lassen? Lässt man's zukommen, geht's an's JC, und JC erhält erneut Zeit, darauf zu antworten = Entscheidung des SG verzögert sich. Oder wartet man erst auf die ja irgendwann kommende Ntragserwiederung des JC im Eilverfahren und lässt es dann ggf. einfließen, falls man vom SG zur Stellungnahme aufgefordert wurde - oder das JC das "herausfordert".
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#115

Beitrag von topas »

Auch wenn es nun nichts direkt damit zu tun hat. Ich kenne die Luisenstraße nur zu gut, leider. Mit "unserem" Tischler hier aus dem Forum war ich ja auch oft da und wir mussten uns immer wieder schwachsinn von denen anhören. (Sein vorteil jedoch war das seine Partnerin ein festes Einkommen hat und die Miete somit überwiesen werden konnte) Mein Vorschlag, die Dame ist Gesundheitlich angeschlagen, leider interressiert es die Behörde nicht im gegenteil Sie treten dann gerne noch mehr zu.
Wenn Sie die Selbstständigkeit bis zur Genesung aufgibt, hat Sie es einfacher.
venceremos
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#116

Beitrag von Koelsch »

Sicher hätte sie es dann einfacher, kommt aber nicht in Frage. Der Job macht ihr einfach zj viel Spaß - und wenn Du da mal eine Weile "weg vom Fenster" bist, dann fängst Du wieder bei Null an.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#117

Beitrag von Koelsch »

Auf jeden Fall wird gegen den Versagungsbescheid aber sofort Widerspruch eingelegt, bin heute Abend diesbezüglich nur nullbockig, denn der entfaltet ja schon mal aufschiebende Wirkung. Das bedeutet zwar nicht, dass JC dann in die Strümpfe kommt, aber offiziell läuft der Antrag weiter.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#118

Beitrag von kleinchaos »

Da kann man nur noch fassungslos den Kopp schütteln und ein Schleudertrauma riskieren.
Und die wundern sich wirklich noch, dass hin und wieder einer durchdreht und mit dem Hammer kommt? Kommen da nicht eigentlich viel zu wenige?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#119

Beitrag von Koelsch »

Das wundert mich schon lange nicht mehr. Nicht jeder ist mit unserem sprichwörtlichen, nachgerade schon fast fränkischen Langmut gesegnet. :Fränkin:
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#120

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Fr 28. Jul 2017, 17:37 Und weiter geht, heute im Poschtchäschtle

Hartz4_versagt_.pdf

der Räumungswagen zieht schon mal neue Reifen auf :kotz:
😳

Was geht die ne Schufa Auskunft an?

EKSe vor dem Bewilligungszeitraum?

Steuerbescheide vor der Antragsstellung?

Nachweis eines Anwaltes für offene Forderungen?

Nachweis über das Insolvenzverfahren?


Übermotivierter SB in Düsseldorf? 😳
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#121

Beitrag von Olivia »

Wurde bei der Ermessensentscheidung berücksichtigt, dass Wohnungslosigkeit droht?
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#122

Beitrag von Koelsch »

Ich lese nix davon, dass das berücksichtigt wurde
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#123

Beitrag von Koelsch »

Sodele, mal zur Bemeckerung
Widerspruch Versagungsbescheid.doc
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#124

Beitrag von tigerlaw »

Nur einige Schreibfehler korrigiert
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#125

Beitrag von Günter »

Zum Thema Beauftragung eines Rechtsanwalts würde ich vielleicht noch ergänzen.

Im Rahmen meiner laufenden Insolvenz ist es mir untersagt, neue Schulden einzugehen. Da mir aber die baren Mittel fehlen um einen Anwalt im Falle der erfolglosen Eintreibung offener Rechnungen zu bezahlen, würde ich neue Schulden eingehen und so den Erfolg des Insolvenzverfahrens vorsätzlich gefährden.

Die einzige Möglichkeit wäre eine rechtsverbindliche Zusage Ihrerseits, die Anwaltsgebühren zu übernehmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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