ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Olivia
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#26

Beitrag von Olivia »

Die Wohnungssicherungsstelle dort im Dorf war eingeschaltet und hat hilfreich erklärt, dass man nur bei Arbeitnehmern, nicht aber bei Selbständigen helfen könne, da die Prüfung bei denen viel zu kompliziert sei.
:Steinbrueck:
eLB berichtete, das Gespräch sei derart arrogant, hämisch und von oben herab gewesen (u.a. fiel wohl der Satz: Das ich das noch erleben darf, dass ein Selbstständiger auf der Straße landet, da würde man auf keinen Fall mehr hingehen
:Steinbrueck:
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#27

Beitrag von Günter »

Das blöde ist, Dienstaufsichtsbeschwerden etc lohnen den Aufwand nicht, da sich die Bande gegenseitig bestätigen wird, das derartige Äußerungen nie gefallen sind.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#28

Beitrag von Koelsch »

So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#29

Beitrag von marsupilami »

Dann aber bitte wenigstens dem JC zart die Füsschen einengen.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#30

Beitrag von Koelsch »

Das haben wir vor
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#31

Beitrag von Koelsch »

Kurzes Update, habe gerade recht lange mit eLB telefoniert.

Es liegt vor Mail des Vermieters, dass Räumungsklage am 10.5. eingereicht wurde. Bis heute aber liegt noch kein "gelber Umschlag" vom Gericht vor, also haben wir noch "etwas Luft" bevor der Möbelwagen kommt.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#32

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Sa 10. Jun 2017, 18:12 Kurzes Update, habe gerade recht lange mit eLB telefoniert.

Es liegt vor Mail des Vermieters, dass Räumungsklage am 10.5. eingereicht wurde. Bis heute aber liegt noch kein "gelber Umschlag" vom Gericht vor, also haben wir noch "etwas Luft" bevor der Möbelwagen kommt.
Da habt ihr aber noch sehr viel Luft .....

Vielleicht nochmal mit dem Vermieter ein klärendes Gespräch führen, dass nun ein Antrag auf Mietschuldenübernahme beim JC läuft. Vielleicht hat der Vermieter ja nur gepokert und die Klage tatsächlich noch nicht eingereicht!?
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#33

Beitrag von Koelsch »

Erst mal mit JC und auf nochmals mit der Wohnungshilfe sprechen. Ich gehe damit als Beistand.

Mir geht aber im Moment hier ein weiteres Problem im Kopp herum - immer nach dem Motto: Einfach kann jeder

eLB hat soeben Privatinso angemeldet, darf also keine neuen Schulden mehr machen, um nicht die Restschuldbefreiung zu gefährden. So weit so klar.

Aber, wir beantragen jetzt (erneut) ALG II aufstocken.

Nur mal "rein theoretisch" gedacht:

Bei der vEKS haben wir uns etwas sehr vorsichtig verhalten, JC hat's geschluckt.

Wenn aEKS vorgelegt wird, kommt JC mit einer Rückforderung. Bis die dann endlich fällig ist (nach SG-Verfahren) kann ja einige Zeit vergehen.

Frage: Sind das dann "neue Schulden" und daher verboten?
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Pegasus
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#34

Beitrag von Pegasus »

Nach meinen Bauchgefühl -----> JA aber wohl kaum zu umgehen?
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#35

Beitrag von Pegasus »

Habe was gefunden: Aufrechnung von Darlehn ab .2.03.2915
6. Aufrechnung auch bei Insolvenzverfahren?
Ob eine Aufrechnung möglich ist, wenn ein Schuldner sich im Insolvenzverfahren befindet,
richtet sich nach der Regelung des § 94 Insolvenzordnung (InsO).
§ 94 InsO, Erhaltung einer Aufrechnungslage
Ist ein Insolvenzgläubiger zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes oder auf
Grund einer Vereinbarung zur Aufrechnung berechtigt, so wird dieses Recht durch das Verfahren nicht
berührt.
Danach hängt die Zulässigkeit der Aufrechnung während eines laufenden Insolvenzverfahrens
davon ab, ob die Berechtigung zur Aufrechnung bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
bestand. Wenn ja, darf eine Aufrechnung erfolgen.
Das LSG NW stellt diese Rechtslage in seinem Beschluss vom 19.05.2014 – L 12 AS
2259/13 B sehr anschaulich dar:
(…) [Die Aufrechnungsmöglichkeit wird durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht
berührt], wenn zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Aufrechnungsberechtigung
gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn eine Aufrechnungslage besteht. Das ist wiederum
der Fall, wenn sich gleichartige und gegenseitige Forderungen, die auch durchsetzbar sind,
gegenüberstehen. Diese Voraussetzung war gegeben, bevor das Insolvenzverfahren am
Seite 15 von 19
30.01.2012 eröffnet wurde, denn das Darlehen wurde dem Kläger im Oktober 2009 bewilligt,
als im laufenden Bezug von Leistungen nach dem SGB II stand. Auf die Frage, wann die
Aufrechnung tatsächlich vorgenommen wurde, kommt es daher nicht an. (…)
In dem Schreiben des SG Köln vom 24.01.2014 in der Sache S 30 AS 4232/13, in dem um
Abgabe einer Verfahrens-Erledigungserklärung klägerseits gebeten wurde, wird sogar die
einzelrichterliche Meinung vertreten, dass die Insolvenzordnung bei Aufrechnungen nach
dem SGB II überhaupt nicht anwendbar ist:
„(…) Aufrechnung dürfte auch das Insolvenzverfahren nicht entgegenstehen. § 36 Abs. 1
Satz 1 Insolvenzordnung bestimmt, dass Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung
unterliegen, nicht zur Insolvenzmasse gehören. Die vorliegende Aufrechnung i.H.v. 10% des
Regelbedarfs der Klägerin betrifft den unpfändbaren Teil des SGB-II-Anspruchs. Damit ist
die Insolvenzordnung vorliegend nicht anwendbar. § 95 Insolvenzordnung dürfte damit einer
Aufrechnung nicht entgegenstehen. (…)“
PDF Punkt 6 - JC Köln Datum ?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#36

Beitrag von Koelsch »

Danke, aber hier träte die Aufrechnungslage ja erst nach Insoeröffnung auf.

Ich werde das Thema nächste Woche auch mal bei den anonymen Insolvenzlern anschneiden - die haben mir den eLB ja vertrauensvoll an's Bein gebunden.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#37

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:Wenn aEKS vorgelegt wird, kommt JC mit einer Rückforderung. Bis die dann endlich fällig ist (nach SG-Verfahren) kann ja einige Zeit vergehen.

Frage: Sind das dann "neue Schulden" und daher verboten?
Der normale Werdegang ist doch so, dass bei Mehrgewinnen eine entsprechende Rücklage getätigt wird, mittels derer ein Rückforderungsbescheid des Jobcenters sofort bedient wird. Oder etwa nicht? Insofern verstehe ich die Frage nach neuen Schulden nicht.
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marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#38

Beitrag von marsupilami »

Um keine Schulden zu machen dürfte er dann ja die Transferleistungen des JC nicht annehmen, weil er hohe Rückforderung = Schulden? befürchten muss.

Wovon will er/sie dann leben?
Von Luft und Liebe?
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#39

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Sa 10. Jun 2017, 19:50
Koelsch hat geschrieben:Wenn aEKS vorgelegt wird, kommt JC mit einer Rückforderung. Bis die dann endlich fällig ist (nach SG-Verfahren) kann ja einige Zeit vergehen.

Frage: Sind das dann "neue Schulden" und daher verboten?
Der normale Werdegang ist doch so, dass bei Mehrgewinnen eine entsprechende Rücklage getätigt wird, mittels derer ein Rückforderungsbescheid des Jobcenters sofort bedient wird. Oder etwa nicht? Insofern verstehe ich die Frage nach neuen Schulden nicht.
Im Prinzip hast Du Recht, erst eine "nicht bedienbare" Forderung sind Schulden - und damit käme dann wieder Peg's Sache zum Tragen: So lange aufgerechnet werden kann, handelt es sich nicht um eine uneinbringliche Forderung, also keine Schulden.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#40

Beitrag von Olivia »

Schulden haben doch auch etwas mit Vorsatz oder Absicht zu tun, d.h. man muss mehr oder weniger bewusst Schulden machen. Wenn nun eine vEKS nach kaufmännischen Grundsätzen angefertigt wurde und nachher der Gewinn abweicht, nur weil die Geschäftsentwicklung anders war als erwartet, dann kann doch daraus nicht der Vorwurf neuer Schulden abgeleitet werden!
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#41

Beitrag von Günter »

Nein, Schulden sind Verschuldungsunabhängig. Schulden sind unbezahlte Rechtsansprüche eines Gläubigers. Das ist ganz neutral.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#42

Beitrag von Olivia »

Okay, aber gehört nicht für den Vorwurf der Gefährdung der Restschuldbefreiung etwas mehr dazu als nur eine abweichende Geschäftsentwicklung der aEKS gegenüber der vEKS? Sonst müsste man ja jegliche Selbständigkeit einstellen.
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#43

Beitrag von Koelsch »

So lange JC aufrechnen kann, liegen keine Schulden vor, sondern es handelt sich um "normalen Geschäftsverkehr".

Sonst könnte ich ja nicht mal Waren einkaufen mit "Zahlungsziel", wenn ich Inso laufen hab
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#44

Beitrag von Pegasus »

Olivia hat geschrieben: Sa 10. Jun 2017, 21:33 Schulden haben doch auch etwas mit Vorsatz oder Absicht zu tun, d.h. man muss mehr oder weniger bewusst Schulden machen. Wenn nun eine vEKS nach kaufmännischen Grundsätzen angefertigt wurde und nachher der Gewinn abweicht, nur weil die Geschäftsentwicklung anders war als erwartet, dann kann doch daraus nicht der Vorwurf neuer Schulden abgeleitet werden!
So bin ich damit einverstanden. Wenn jemand lange auf die Begleichung seiner Rechnungen warten muss dann hat das nicht mit Vorsatz oder Absicht zu tun.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#45

Beitrag von Koelsch »

Sodele, hier mal das nette :Fränkin: Schreiben "einzureichende Unterlagen und Nachweise"

.....nur zur Verdeutlichung:

PA wurde vorgelegt, kompletter Antrag inkl. EKS, VM, KDU, SV liegt vor, Kontoauszüge liegen vor, Beitragsrechnung der KV liegt vor, und viele andere Sachen auch ..........

und dafür sitzt man dann 1,5 Stunden bei der SB im Büro. Man hatte aber einen wunderbaren Eiblick in die tolle Art der Arbeit da. Alle genannten Formulare lagen/liegen in pdf-Form vor, aber SB muss den ganzen Sch.... manuell abtippseln, damit der in den JC-Computer kommt. Modernste technik eben.
Anforderung Unterlagen_ano.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#46

Beitrag von marsupilami »

Ist doch gut.
Dann haben wir endlich eine vermutlich ziemlich vollständige Liste, was SB beim JC alles so anfordern könnte.

Wo ich allerdings doch leicht irritiert bin:
Seite 3, Selbstständigkeit: ich bin mir nicht wirklich sicher, ob der jeweils Unterlagen empfangende SB tatsächlich in der Lage ist, eingereichte Summen-Salden-Listen, Bilanzen, ... richtig zu lesen, zu annelieserieren und korrekt zu interpretieren.
Denn wenn ich das noch richtig im Kopp hab' (da ich bald in Rente gehe, hab' ich da oben ein wenig "aufgeräumt") ist ja das Erstellen von solchen Unterlagen ein ordentlicher Lehr- und Lernberuf über drei lange Jahre bei's Fi-Amt und/oder bei Steuerbrater bzw. in speziellen Abteilungen von größeren Firmen.

Ob also so ein auf "Verwaltung" geschulter JC-Muckel das wirklich auf die Reihe kriegt ....
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#47

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mi 28. Jun 2017, 08:17 Anforderung Unterlagen_ano.pdf
Da lese ich was interessantes unter selbständig/KFZ: "Nachweis 1% Regelung ODER Fahrtenbuch"

Ähm, weiß da jemand etwas zu? Kann man in der EKS auch die 1% Regelung erfassen (für den letzten BWZ bin ich mit dem Fahrtenbuch nicht ganz durch gekommen wegen Streß). Was ist den wenn man z.B. das Fahrtenbuch verloren hat .... !?

Da ich die 1% Regelung anwende, wäre mir das bei meinem letzten BWZ lieber.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#48

Beitrag von Günter »

Diese Liste ist ein Witz, die verstößt teilweise recht heftig mit dem Datenschutz (Ausweis, vollständindier Mietvertrag usw) und vor allem, die ist nur eine Gedankenstütze für den SB. Der/die/das SB muss die erst mal durcharbeiten und feststellen, was er benötigt, bereits da hat und was noch für die Antragsbearbeitung erforderlich ist.

Ich würde eine Beschwerde an die Geschäftsführung des JC senden und die auffordern ihre Listen mit den Anforderungen der Datenschutzbeauftragten abzugleichen und die SB in der Handhabung einzuweisen, da es sonst zu Mehrfacherhebungen von Daten kommt und das ist nicht mit der geforderten Datensparsam,keit vereinbar.

Gleichzeitig würde ich den Mist mit entsprechenden Anmerkungen nach Nürnberg schicken.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#49

Beitrag von Koelsch »

1% Regelung - ist Schwachsinn hoch 5 (mindestens). Damit will SB'chen / JC'chen den Nachweis haben, das ist ein Betriebsfahrzeug, übersieht aber völlig, 1% Regelung kann ich anwenden bei über 10% betrieblicher Nutzung.

Die "Dame" die den Wisch ausgedruckt hat, war und ist offensichtlich völlig überfordert.

Sie bekommt jetzt, darauf haben wir uns mündlich geeinigt - meinereiner ist ja kompromissbereit, obwohl auch Schwachsinn, eine aEKS Oktober 16 bis März 17, basierend ausschließlich auf der ihr vorliegenden BWA :arge:
Vermutlich kann sie BWA nicht lesen, oder es muss eben das richtige Formular sein.
Weiter bekommt sie eine Vereinbarung mit dem Kfz.-Eigner, dass eLB alle mit dem Fahrzeug zusammenhängenden Kosten zu übernehmen hat und sie bekommt für die vEKS ein paar Nachweise (Telefonrechnungen z.B.) und dann schaun mer mal. Es ist ja extrem wichtig, dass JC da zügig in die Hufe kommt, denn es läuft ja Inso - und das heißt, keine neuen Schulden mehr. Die nicht zahlbare Julimiete aber wären "neue" Schulden und dann bestünde die Gefahr, dass keine Restschuldbefreiung erfolgen kann.

eA zum Sozialgericht ist natürlich bereits in den Startlöchern.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#50

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mi 28. Jun 2017, 11:05 JC'chen den Nachweis haben, das ist ein Betriebsfahrzeug, übersieht aber völlig, 1% Regelung kann ich anwenden bei über 10% betrieblicher Nutzung.
Kleine Verbesserung: für die Wahlmöglichkeit 1% muss dasFahrzeug 50% oder mehr betrieblich genutzt werden.
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