ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#176

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung - es läuft ja auch der eA gegen das JC und dort wurde eLB darüber informiert, dass eitens SG alle eingereichten Unterlagen an's JC geleitet wurden und dieses "unter Berücksichtigung der Eilbedürftigkeit um dringenden Bescheid" gebeten wurde.

Die eingereichten Unterlagen wurden offensichtlich zunächst vom SG "gesichtet", anders sind die 3 Tage zwischen Einreichung und Weiterleitung nicht zu erklären.

Es ist also Bewegung in der Sache und es dürfte klar sein - Vermieter hat kein Interesse daran, den Möbelwagen anrollen zu lassen. Der will sein Geld und sonst nix - auch das ist ja positiv.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#177

Beitrag von Günter »

2. die durch die Räumungsklage entstandenen Kosten und
Schaun wa mal.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#178

Beitrag von Koelsch »

Die werden vom Wohnungsmuckel zu übernehmen sein. Da hat er auch beim Gesprächstermin nicht gemuckelt. Im Zweifel wird das gerichtlich durchgesetzt, denn nachweislich wurden sowohl JC als auch Wohnungsmuckel um Hilfe angegangen sofort nachdem der erste Mietrückstand aufgetreten ist, es nur "sonnenklar" war, die nächste Miete kann nicht mehr gezahlt werden. Das war ganz am Anfang April (ich meine 3.), Märzmiete war die erste nicht gezahlte Miete.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#179

Beitrag von Tester »

Klar werden auch die Gerichtskosten als Darlehen übernommen. Bei der Räumungsklage das Anerkenntnis nicht vergessen (halbiert die Kosten).

Wenn ich das lese vom Vermieter "Kulanz"! 😡 Lächerlich. Wenn die Mietschulden bezahlt sind, ist die Räumungsklage hinfällig und er würde sich da nur ne Abfuhr holen.

Ich vermute mal die eA beim Wohnungssicherungsamt wird schon fruchten, gelle, hab ich eich ja gesagt. 🙂

Vermieter meinen immer, was sie alles können. Dabei schUen sie ganz dumm aus der Wäsche. Ne Räumung mit allem pi pa po kostet locker 15000€ (mal als Tipp für Vermieter: ne ilegale Räumung (Tür aufbrechen, Möbel und Zeugs der Mieter auf die Strasse stellen, Schloss austauschen, Strafe wegen der Aktion bezahlen) kommt wesentlich günstiger.
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#180

Beitrag von Günter »

Und diverse Schadenersatzforderungen, weil wertvolle Dokumente geklaut wurden und die Kosten für den Rücktransport in die Wohnung und die beschädigten Möbel ......
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#181

Beitrag von Olivia »

Gerichte billigen dem Mieter ein „Besitzrecht“ an der Wohnung zu, ganz egal, ob er Miete zahlt oder nicht. Das bedeutet für den Vermieter: Er darf weder einfach die Wohnung betreten und die Möbel des Mieters auf die Straße schaffen, noch ist es ihm erlaubt, die Schlösser austauschen, um die weitere Nutzung durch den gekündigten Mieter zu verhindern. Tut er es dennoch, macht er sich strafbar.

Dagegen darf sich der Besitzer, also der Mieter, sogar mit Gewalt wehren.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/v ... 31238.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/859.html
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#182

Beitrag von Koelsch »

Tester hat geschrieben: Mi 23. Aug 2017, 20:02 Ich vermute mal die eA beim Wohnungssicherungsamt wird schon fruchten, gelle, hab ich eich ja gesagt. 🙂
Ja, das war ein sehr guter Hinweis beim Stammtisch :bravo: :bravo:
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#183

Beitrag von Tester »

👍

Ich hab im Moment mit mehreren Vermietern zu tun, die ich schön auflaufen lasse. 😄 Ja da trifft es nicht immer die ärmsten. Da ist bei den Vermietern merkwürdigerweise ein Großgrundbesitzertum impliziert und die meinen Gesetze gelten ja nur für Mieter.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#184

Beitrag von Koelsch »

Sollte jemand mir ein längliches, rundes Sportgerät, dass bei einer amerikanischen Ballsportart zum Einsatz kommt leihweise zur Verfügung stellen können - immer her damit.

Heute kam der Bescheid vom JC.

Stimmt "fast haargenau" mit meiner Berechnung auf Basis der vEKS zusammen. Die vEKS wurde auf Basis der dem JC vorliegenden BWA des Steuerberaters für 2016 und den Kontoauszügen erstellt. Beides liegt dem JC vor, alle Unterlagen (Quittungen etc.) sind beim Steuerberater bzw. Inso-Verwalter. Das ist dem JC bekannt. Ach so, die dem JC u.a. aus der Räumungsklage und dem Mietvertrag bekannte Miete liegt bei € 643,00/Monat
JobCenter_Antwort_1_24.08.2017_ano.pdf
JobCenter_Berechnung_24.08.2017_ano.pdf
ALG II Berechnung Update ano.pdf
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#185

Beitrag von Günter »

Wie kommen die auf das Einkommen?
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marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#186

Beitrag von marsupilami »

Da werdet Ihr ja noch viel Freude haben!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#187

Beitrag von tigerlaw »

Der Gasabschlag beträgt also ca. 120 €?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#188

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben: Do 24. Aug 2017, 17:59 Wie kommen die auf das Einkommen?
Das kann ich Dir leider nicht sagen. :1:

Die vEKS kommt auf € 600
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#189

Beitrag von Olivia »

1.) "Keine Belege zur Vorsteuer und gezahlten Umsatzsteuer" - wieso, diese Zahlen ergeben sich doch aus der generellen Steuerpflicht des eLB und den prognostizierten Einnahmen und Ausgaben?

2.) "Fehlt auch nur ein Monat bei der Endabrechnung, muss der gesamte BWZ zurückgezahlt werden" - ist diese Regelung neu? :ohnmacht:
Was passiert denn, wenn innerhalb eines BWZ die Bedürftigkeit endet und man einen Verzicht auf Sozialleistungen erklärt, d.h. den BWZ mittendrin beendet?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#190

Beitrag von Koelsch »

Das Problem könnte sein, dass Vermieter, wenn er diese Zahlen zu Gesich bekommen sollte, sagt, damit sind die künftigen Mieten nicht sichergestellt, also doch Möbelwagen
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#191

Beitrag von Olivia »

Hat denn der Vermieter die Vorlage des Bewilligungsbescheids verlangt? Das kann ja noch heiter werden.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#192

Beitrag von Koelsch »

Nein hat er nicht.

Ich werde morgen vormittag eine Mitteilung an das SG verfassen und zur emeckerung hier kurz einstellen, in der ich sehr deutlich mach, der Eilantrag ist in Höhe von € 1,99/Monat erledigt, ansonsten jedoch nicht. Wir erwarten Beschluss des SG

Die lügen schlicht und ergreifend. Weder sind die Pflichtbeiträge (!) zur Rentenversicherung berücksichtigt, noch die Heizkosten und die behauptung, es lägen keine Angaben zur betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs vor ist ebenfalls eine dreckige Lüge. Die Kosten dazu ergeben sich aus der vEKS, es wurde mehrfach darauf hingewiesen, eLB arbeitet bundesweit und fährt mit dem Auto zu den Einsatzorten. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der lapidare Hinweis auf die OA Schwachsinn hoch 3, aber das können die gerne haben. Das dürfte wöchentlich u.U. 3-4 Anträge auf oA geben - und zwar immer mit dem Hinweis auf sofortigen schriftlichen Bescheid.

Ebenso liegen die BWA's eines Steuerberaters vor, aus denen ergeben sich die geleisteten Umsatzsteuern - wenn das als Nachweis nicht gilt, vermisse ich den Strafantrag des Amtes gegen den Steuerberater, denn dann müssen die doch vermuten, der hat Steuern nicht abgeführt.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#193

Beitrag von Koelsch »

Selbst wenn ich den "tollen" Gewinn des JC und das Wohngeld berücksichtige, dazu, die dem JC bekannten und nachgewisenen Heizkosten (fehlen völlig) und den RV-Pflichtbeitrag (auch der Bescheid liegt dem JC vor) komme ich auf einen "etwas" anderen Betrag als € 1,99
ALG2-Berechnung-mit Einkommen lt. JC-Bescheid.pdf
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#194

Beitrag von Olivia »

Das bedeutet, dass JC-seitig keine korrekten Zahlen eingegeben worden sind. Für den eLB droht durch die Unterdeckung weiter Wohnungslosigkeit!
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#195

Beitrag von Koelsch »

:motzki: Die Sch... ärgert mich maßlos, daher heute schon ein erster Entwurf für das Schreiben an's SG
Antwort an SG auf Bescheid des JC 22082017.doc
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#196

Beitrag von Günter »

Absatz 2 Zeile 2 Heizkosten

Stellt sich die Frage ob man wegen Betrug zu Gunsten Dritter Strafanzeige gegen den Ersteller des Bescheides stellen kann.
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#197

Beitrag von Koelsch »

Das überlege ich in der Tat
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#198

Beitrag von Günter »

Selbst wenn da nix bei rauskommt, die müssen wissen, dass sie nicht mehr machen können was sie wollen. Denn das kostet sie auch Nerven.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#199

Beitrag von kleinchaos »

Sehe ich auch so: Strafantrag. Denn hier ist offensichtlich ein Vorsatz gegeben. Und dem SG würde ich empfehlen eine Strafe gegen das JC auszusprechen, ziemlich hohe Summe an einen gemeinnützigen Verein, tacheles evtl. zu zahlen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#200

Beitrag von tigerlaw »

Und wenn das Verfahren endgültig abgeschlossen sein sollte, dann auch förmliche Dienstaufsichtsbeschwerde. Denn eine solche wandert auch in die Personalakte!

In Ziffer 2 natürlich nicht "Heizkosten", sondern vielleicht "notwendige Ausgaben"
ob dies eine Retourkutsche dafür ist
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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