1% Regelung - ist Schwachsinn hoch 5 (mindestens). Damit will SB'chen / JC'chen den Nachweis haben, das ist ein Betriebsfahrzeug, übersieht aber völlig, 1% Regelung kann ich anwenden bei über 10% betrieblicher Nutzung.
Die "Dame" die den Wisch ausgedruckt hat, war und ist offensichtlich völlig überfordert.
Sie bekommt jetzt, darauf haben wir uns mündlich geeinigt - meinereiner ist ja kompromissbereit, obwohl auch Schwachsinn, eine aEKS Oktober 16 bis März 17, basierend ausschließlich auf der ihr vorliegenden BWA
Vermutlich kann sie BWA nicht lesen, oder es muss eben das richtige Formular sein.
Weiter bekommt sie eine Vereinbarung mit dem Kfz.-Eigner, dass eLB alle mit dem Fahrzeug zusammenhängenden Kosten zu übernehmen hat und sie bekommt für die vEKS ein paar Nachweise (Telefonrechnungen z.B.) und dann schaun mer mal. Es ist ja extrem wichtig, dass JC da zügig in die Hufe kommt, denn es läuft ja Inso - und das heißt, keine
neuen Schulden mehr. Die nicht zahlbare Julimiete aber wären "neue" Schulden und dann bestünde die Gefahr, dass keine Restschuldbefreiung erfolgen kann.
eA zum Sozialgericht ist natürlich bereits in den Startlöchern.