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ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mi 7. Jun 2017, 18:43
von Koelsch
eLB unterschrieb die anhängende Erklärung. Es bestehen erhebliche Mietschulden, Wohngeldbescheid ergibt "stolze" € 40,00 eine grob überschlägige ALG II Berechnung ergibt Anspruch von € 320

Was kann man tun, Räumungsklage für Wohnung ist eingereicht, es brennt also lichterloh.

Nebenfrage: Kann bei dieser offenkundigen Falschberatung ein rückwirkender Antrag nach § 28 SGB X gestellt werden?
Erklärung_Ablehnung_Hartz4.pdf

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mi 7. Jun 2017, 18:52
von kleinchaos
Ich würde es versuchen. Suf jeden Fall. Auch wenns vor Gericht ginge

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mi 7. Jun 2017, 18:57
von Koelsch
Und "Soforthilfe" - sofortiger Antrag auf ALG II mit deutlicher Herausstellung es brennt, Mietschulden sind zu übernehmen. Wenn am Ende nächster Woche kein Bescheid vorliegt eA?

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mi 7. Jun 2017, 20:33
von Tester
Zunächst einmal: Nur die Ruhe bewahren!

1. Erklärung sofort widerrufen! §28 SGB X hört sich gut an, einfach mal versuchen.
2. Sofort neuen Antrag stellen
3. Antrag auf Übernahme der Mietschulden, per Fax und sofort drängeln das es beschieden wird, sonst eA

Generell wird der Sozialleistungsträger über die Räumungsklage und der drohenden Wohnungslosigkeit informiert, sodass diese dann auch sensibilisiert sind.

4. Vermieter informieren, dass Antrag auf Mietschuldenübernahme beim JC läuft (der Vermieter wird nicht an einer Räumnung interessiert sein, weil er bis zum Ende der Räumung locker mit ca 5000€ und mehr in Vorleistung gehen muss)
5. Räumungsklage durch Anerkenntnis die Kosten reduzieren

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mi 7. Jun 2017, 20:38
von Koelsch
Sehe ich ähnlich. Im Moment holpert aber noch die Kommunikation mit eLB, da herrscht wohl ziemliche Panik

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mi 7. Jun 2017, 20:44
von marsupilami
Die Erklärung ist doch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen unterschrieben und damit ungültig?

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mi 7. Jun 2017, 21:34
von Koelsch
Nur wird man das leider nicht beweisen können

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 8. Jun 2017, 07:40
von marsupilami
Wieso?
Wenn das JC sagt: unterschreib, denn es gibt 180 Tacken. Gut, ob stimmt, wissen wir nicht, das sagt Dir das Wohngeld-Amt, aber der Wohngeld-Bescheid nur 40 Tacken hergibt, dann ist die Differenz in meinen Augen dermaßen kraß, daß da Vorsatz, Nötigung, Betrug, ect. drinnesteckt.
Das Ergebnis ist ja weniger als ein Viertel des ursprünglichen genannten Betrages!!

Auf alle Fälle aber Überprüfung verlangen und auch vor Gericht durchziehen!
Die dürfen mit so einer Schweinerei nicht davonkommen.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 8. Jun 2017, 08:16
von Koelsch
Klar werden wir versuchen, das ab Mai durch zu bekommen, wichtiger ist aber erst mal, dass sofort geleistet und vor allem die Mietschulden abgedeckt werden. Sonst sitzt eLB auf der Straße. Die Räumungsklage scheint schon ein paar Tage zu laufen, wurde angeblich sofort nach 2 Monate Rückstand eingereicht, jetzt sind's 4 Monate Rückstand. Alles mit etwas Vorsicht zu genießen, Panik verschleiert da sicher auch etwas den Blick.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 8. Jun 2017, 09:54
von tigerlaw
Ganz wichtig: Prüfe, wann die Klage zugestellt wurde (gelber Umschlag noch da???)!! Denn ab da läuft die 2-Monats-Frist zur Klaglosstellung!

Außerdem: Damit wäre auch nur die fristlose Kündigung abgewehrt; die meistens erfolgende "hilfsweise ordentliche" Kündigung bedarf dann noch weiterer Argumente!

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 8. Jun 2017, 10:17
von Koelsch
Ja, danke - hab die Klageschrift gerade angefordert. Angeblich wurde die am 10.5. eingereicht, wann die Zustellung erfolgte, weiß ich nicht.

Wir aber noch drolliger. JC lässt ja (s. Anlage oben #1) unterschreiben, dass am 3.5. kein Antrag gestellt wurde. Habe aber jetzt vorliegen einen ausgefüllten Hauptantrag mit VM, KdU und VM vom 11.4. und auf dem Hauptantrag bestätigt JC die (vermutlich formlose) Antragstellung am 5.4.2017.

Habe natürlich gleich gefragt, ob der Antrag jemals förmlich zurückgezogen wurde.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 8. Jun 2017, 11:15
von marsupilami
Das kann ja noch heiter werden!

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 8. Jun 2017, 11:21
von Olivia
Das geht ja schon jetzt kräftig durcheinander.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 8. Jun 2017, 11:30
von schimmy
Dann kann man ja nur hoffen das es in dem Fall schnellstmöglich zu einem Ergebnis kommt.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 09:38
von Koelsch
Ich denke, wir stellen da jetzt einen Neuantrag rückwirkend ab April.

Bitte mal das anliegende Anschreiben dazu bemeckern
Anschreiben Neuantrag ALG II_ano.doc

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 10:13
von Tester
Ist da nur eine Seite?

Ich würde noch mit einem Satz die unterschriebene Erklärung widerrufen und für nichtig erklären wegen falscher Beratung/vortäuschen falscher Tatsachen.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 10:51
von Koelsch
Danke, gute Idee

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 11:52
von marsupilami
So ungefähr?
2017_06_09 Anschreiben Neuantrag ALG II_ano.docx

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 11:56
von schimmy
Liest sich gut.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 12:15
von Koelsch
Die Wohngeldberechnung versteh ich ohnehin nicht:

1. Datei Berechnung durch's JC
2. Datei Berechnung durch mich heute
Die € 40 kommen von der Wohngeldstelle, nur per Mail vorab, Bescheid ist noch nicht eingegangen
Wohngeldberechnung JC am 3.5..pdf
MWEBWV - Wohngeldrechner Juni17.pdf

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 12:34
von Koelsch
marsupilami hat geschrieben: Fr 9. Jun 2017, 11:52 So ungefähr?
2017_06_09 Anschreiben Neuantrag ALG II_ano.docx
So werd ichs an eLB senden zwecks Abgabe beim JC

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 12:59
von marsupilami
Sorry!

Dieser Satz muss korrigiert werden auf:
"Die aufgelaufenen Mietschulden in Höhe von € 1.286,00 für Februar und März 2017 sind ebenso sofort zu übernehmen wie die Unterkunftskosten ab April 2017."

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 13:30
von Koelsch
Mach ich noch - danke

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 14:01
von Günter
So ziemlich jedes Dorf hat eine sogenannte Wohnungssicherungsstelle. Die würde ich mit einschalten damit die auch intern Druck auf das JC machen.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 14:33
von Koelsch
Die Wohnungssicherungsstelle dort im Dorf war eingeschaltet und hat hilfreich erklärt, dass man nur bei Arbeitnehmern, nicht aber bei Selbständigen helfen könne, da die Prüfung bei denen viel zu kompliziert sei.

eLB berichtete, das Gespräch sei derart arrogant, hämisch und von oben herab gewesen (u.a. fiel wohl der Satz: Das ich das noch erleben darf, dass ein Selbstständiger auf der Straße landet9, da würde man auf keinen Fall mehr hingehen. eLB ist durch den ganzen Sch.... ohnehin psychisch nicht gerade oin optimaler Situation. Die Lage kommt nicht unwesentlich durch diverse Inso's bei Auftraggebern.