ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
eLB unterschrieb die anhängende Erklärung. Es bestehen erhebliche Mietschulden, Wohngeldbescheid ergibt "stolze" € 40,00 eine grob überschlägige ALG II Berechnung ergibt Anspruch von € 320
Was kann man tun, Räumungsklage für Wohnung ist eingereicht, es brennt also lichterloh.
Nebenfrage: Kann bei dieser offenkundigen Falschberatung ein rückwirkender Antrag nach § 28 SGB X gestellt werden?
Was kann man tun, Räumungsklage für Wohnung ist eingereicht, es brennt also lichterloh.
Nebenfrage: Kann bei dieser offenkundigen Falschberatung ein rückwirkender Antrag nach § 28 SGB X gestellt werden?
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ich würde es versuchen. Suf jeden Fall. Auch wenns vor Gericht ginge
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Und "Soforthilfe" - sofortiger Antrag auf ALG II mit deutlicher Herausstellung es brennt, Mietschulden sind zu übernehmen. Wenn am Ende nächster Woche kein Bescheid vorliegt eA?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Zunächst einmal: Nur die Ruhe bewahren!
1. Erklärung sofort widerrufen! §28 SGB X hört sich gut an, einfach mal versuchen.
2. Sofort neuen Antrag stellen
3. Antrag auf Übernahme der Mietschulden, per Fax und sofort drängeln das es beschieden wird, sonst eA
Generell wird der Sozialleistungsträger über die Räumungsklage und der drohenden Wohnungslosigkeit informiert, sodass diese dann auch sensibilisiert sind.
4. Vermieter informieren, dass Antrag auf Mietschuldenübernahme beim JC läuft (der Vermieter wird nicht an einer Räumnung interessiert sein, weil er bis zum Ende der Räumung locker mit ca 5000€ und mehr in Vorleistung gehen muss)
5. Räumungsklage durch Anerkenntnis die Kosten reduzieren
1. Erklärung sofort widerrufen! §28 SGB X hört sich gut an, einfach mal versuchen.
2. Sofort neuen Antrag stellen
3. Antrag auf Übernahme der Mietschulden, per Fax und sofort drängeln das es beschieden wird, sonst eA
Generell wird der Sozialleistungsträger über die Räumungsklage und der drohenden Wohnungslosigkeit informiert, sodass diese dann auch sensibilisiert sind.
4. Vermieter informieren, dass Antrag auf Mietschuldenübernahme beim JC läuft (der Vermieter wird nicht an einer Räumnung interessiert sein, weil er bis zum Ende der Räumung locker mit ca 5000€ und mehr in Vorleistung gehen muss)
5. Räumungsklage durch Anerkenntnis die Kosten reduzieren
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Sehe ich ähnlich. Im Moment holpert aber noch die Kommunikation mit eLB, da herrscht wohl ziemliche Panik
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- marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Die Erklärung ist doch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen unterschrieben und damit ungültig?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Nur wird man das leider nicht beweisen können
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- marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Wieso?
Wenn das JC sagt: unterschreib, denn es gibt 180 Tacken. Gut, ob stimmt, wissen wir nicht, das sagt Dir das Wohngeld-Amt, aber der Wohngeld-Bescheid nur 40 Tacken hergibt, dann ist die Differenz in meinen Augen dermaßen kraß, daß da Vorsatz, Nötigung, Betrug, ect. drinnesteckt.
Das Ergebnis ist ja weniger als ein Viertel des ursprünglichen genannten Betrages!!
Auf alle Fälle aber Überprüfung verlangen und auch vor Gericht durchziehen!
Die dürfen mit so einer Schweinerei nicht davonkommen.
Wenn das JC sagt: unterschreib, denn es gibt 180 Tacken. Gut, ob stimmt, wissen wir nicht, das sagt Dir das Wohngeld-Amt, aber der Wohngeld-Bescheid nur 40 Tacken hergibt, dann ist die Differenz in meinen Augen dermaßen kraß, daß da Vorsatz, Nötigung, Betrug, ect. drinnesteckt.
Das Ergebnis ist ja weniger als ein Viertel des ursprünglichen genannten Betrages!!
Auf alle Fälle aber Überprüfung verlangen und auch vor Gericht durchziehen!
Die dürfen mit so einer Schweinerei nicht davonkommen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Klar werden wir versuchen, das ab Mai durch zu bekommen, wichtiger ist aber erst mal, dass sofort geleistet und vor allem die Mietschulden abgedeckt werden. Sonst sitzt eLB auf der Straße. Die Räumungsklage scheint schon ein paar Tage zu laufen, wurde angeblich sofort nach 2 Monate Rückstand eingereicht, jetzt sind's 4 Monate Rückstand. Alles mit etwas Vorsicht zu genießen, Panik verschleiert da sicher auch etwas den Blick.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ganz wichtig: Prüfe, wann die Klage zugestellt wurde (gelber Umschlag noch da???)!! Denn ab da läuft die 2-Monats-Frist zur Klaglosstellung!
Außerdem: Damit wäre auch nur die fristlose Kündigung abgewehrt; die meistens erfolgende "hilfsweise ordentliche" Kündigung bedarf dann noch weiterer Argumente!
Außerdem: Damit wäre auch nur die fristlose Kündigung abgewehrt; die meistens erfolgende "hilfsweise ordentliche" Kündigung bedarf dann noch weiterer Argumente!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ja, danke - hab die Klageschrift gerade angefordert. Angeblich wurde die am 10.5. eingereicht, wann die Zustellung erfolgte, weiß ich nicht.
Wir aber noch drolliger. JC lässt ja (s. Anlage oben #1) unterschreiben, dass am 3.5. kein Antrag gestellt wurde. Habe aber jetzt vorliegen einen ausgefüllten Hauptantrag mit VM, KdU und VM vom 11.4. und auf dem Hauptantrag bestätigt JC die (vermutlich formlose) Antragstellung am 5.4.2017.
Habe natürlich gleich gefragt, ob der Antrag jemals förmlich zurückgezogen wurde.
Wir aber noch drolliger. JC lässt ja (s. Anlage oben #1) unterschreiben, dass am 3.5. kein Antrag gestellt wurde. Habe aber jetzt vorliegen einen ausgefüllten Hauptantrag mit VM, KdU und VM vom 11.4. und auf dem Hauptantrag bestätigt JC die (vermutlich formlose) Antragstellung am 5.4.2017.
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- marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Das geht ja schon jetzt kräftig durcheinander.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Dann kann man ja nur hoffen das es in dem Fall schnellstmöglich zu einem Ergebnis kommt.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ich denke, wir stellen da jetzt einen Neuantrag rückwirkend ab April.
Bitte mal das anliegende Anschreiben dazu bemeckern
Bitte mal das anliegende Anschreiben dazu bemeckern
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ist da nur eine Seite?
Ich würde noch mit einem Satz die unterschriebene Erklärung widerrufen und für nichtig erklären wegen falscher Beratung/vortäuschen falscher Tatsachen.
Ich würde noch mit einem Satz die unterschriebene Erklärung widerrufen und für nichtig erklären wegen falscher Beratung/vortäuschen falscher Tatsachen.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Danke, gute Idee
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- marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
So ungefähr?
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Muss das sein?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Liest sich gut.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Die Wohngeldberechnung versteh ich ohnehin nicht:
1. Datei Berechnung durch's JC
2. Datei Berechnung durch mich heute
Die € 40 kommen von der Wohngeldstelle, nur per Mail vorab, Bescheid ist noch nicht eingegangen
1. Datei Berechnung durch's JC
2. Datei Berechnung durch mich heute
Die € 40 kommen von der Wohngeldstelle, nur per Mail vorab, Bescheid ist noch nicht eingegangen
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
So werd ichs an eLB senden zwecks Abgabe beim JCmarsupilami hat geschrieben: ↑Fr 9. Jun 2017, 11:52 So ungefähr?
2017_06_09 Anschreiben Neuantrag ALG II_ano.docx
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- marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Sorry!
Dieser Satz muss korrigiert werden auf:
"Die aufgelaufenen Mietschulden in Höhe von € 1.286,00 für Februar und März 2017 sind ebenso sofort zu übernehmen wie die Unterkunftskosten ab April 2017."
Dieser Satz muss korrigiert werden auf:
"Die aufgelaufenen Mietschulden in Höhe von € 1.286,00 für Februar und März 2017 sind ebenso sofort zu übernehmen wie die Unterkunftskosten ab April 2017."
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Mach ich noch - danke
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
So ziemlich jedes Dorf hat eine sogenannte Wohnungssicherungsstelle. Die würde ich mit einschalten damit die auch intern Druck auf das JC machen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Die Wohnungssicherungsstelle dort im Dorf war eingeschaltet und hat hilfreich erklärt, dass man nur bei Arbeitnehmern, nicht aber bei Selbständigen helfen könne, da die Prüfung bei denen viel zu kompliziert sei.
eLB berichtete, das Gespräch sei derart arrogant, hämisch und von oben herab gewesen (u.a. fiel wohl der Satz: Das ich das noch erleben darf, dass ein Selbstständiger auf der Straße landet9, da würde man auf keinen Fall mehr hingehen. eLB ist durch den ganzen Sch.... ohnehin psychisch nicht gerade oin optimaler Situation. Die Lage kommt nicht unwesentlich durch diverse Inso's bei Auftraggebern.
eLB berichtete, das Gespräch sei derart arrogant, hämisch und von oben herab gewesen (u.a. fiel wohl der Satz: Das ich das noch erleben darf, dass ein Selbstständiger auf der Straße landet9, da würde man auf keinen Fall mehr hingehen. eLB ist durch den ganzen Sch.... ohnehin psychisch nicht gerade oin optimaler Situation. Die Lage kommt nicht unwesentlich durch diverse Inso's bei Auftraggebern.
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