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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 18:10
von marsupilami
Im Grunde ist das doch eine Ohrfeige an das Jobcenter. Oder lese ich das falsch.
Du, Jobcenter, warst von vorne herein zuständig und bist es auch weiter hin.
Über alles andere reden wir noch.
Extra.

Halt eben juristisch höflich ausfermentiert.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 18:54
von Koelsch
Richtig, genau so interpretier ich das auch

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 19:57
von kleinchaos
Das läuft bei uns ja auch so. Bei Miet- und Stromschulden muss man zur Wohnungssicherungsstelle im Sozialamt. Alles ziemlich bescheuert.
Aber gut, dass Ping-Pong so erstmal beigelegt ist

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 20:37
von timfreising
Wie von Koelsch oben, kannst du die CardDuo, das zusätzliches Produkt von PayCenter auch probieren

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 20:56
von Koelsch
Danke, aber im Moment ist das Kontoproblem gelöst. eLB hat ein Konto bekommen.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: So 17. Sep 2017, 22:33
von Koelsch
Ich zerbreche mir seit einiger Zeit den hohlen Schädel wegen folgenden Problems:
  1. Am kommende Freitag ist Erörterungstermin im Eilverfahren gegen das JC
  2. Im Eilantrag wurde gefordert, dass JC nun endlich mal ALG II in "vernünftiger" Höhe bewilligt.
    Nicht beantragt wurde die Übernahme der Mietschulden, denn zu diesem zeitpunkt gingen wird davon aus, dafür sei die Stadt Düsseldorf, Wohnungssicherungsstelle zuständig.
  3. Das durfte wir auch ohne weiteres annehmen, denn die Wohnungssicherungsstelle hatte mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen und diesem auch erklärt - wir übernehmen die Mietschulden, wenn die zukünftigen Mietzahlungen sichergestellt sind, z.B. durch einen ALG II Bescheid des JC
  4. Dann kommt endlich der ALG II Bescheid über "satte" € 1,99/Monat
  5. Jetzt aber schwenkt Stadt Düsseldorf um, und erklärt: Wenn eLB ALG II bezieht, sind wir nicht zuständig, dann ist JC zuständig. Nach meiner Meinung richtig (§ 22 Abs. 8 SGB II), dies wird dann auch vom SG bestätigt, bei dem ja eine zweite eA gegen die Stadt Düsseldorf lief mit dem Ziel: Mietschuldenübernahme
  6. So und am Freitag stehn wir dann vorm SG und offiziell geht's in der Sache gar nicht um Mietschuldenübernahme.
  7. Wie bekomm ich die Mietschuldenübernahme in den Erörterungstermin. Es drängt, am 23.10. erfolgt Räumungsurteil - und nach dem Urteil kann Vermieter die Klage vermutlich nicht mehr zurückm ziehen. Das aber hat er inzwischen zugesagt, wenn "ein Amt" endlich die Mietschulden übernimmt.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: So 17. Sep 2017, 23:31
von Günter
Ich kann mich an einen Fall erinnern, da hat das BSG gesagt, wenn Ü-Antrag, dann ist die gesamte ALG ii Leistung einschließlich KdU strittig. Zur KdU gehören auch die Mietschulden. Montag sofort den Antrag entsprechend erweitern. Natürlich mit den entsprechenden Belegen.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 08:02
von kleinchaos
Seh ich auch so, geht nur mit Klageerweiterung und Verweis auf die eA gegen die Stadt

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 08:27
von Günter
Lies dir mal die Seiten 5 - 6 genau durch https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI390430

mit dem Ü-Antrag ist alles offen, das muss aber erst recht für die Klage gelten.

Also das Gericht daraufhinweisen, die Entscheidung des JC die Mietschulden zu ignorieren verstößt gegen geltendes Recht, siehe Gerichtsentscheid ...... somit ist der Antrag für die eA auf die Mietschulden auszuweiten, denn mit der Klage ist der gesamte ALG II Anspruch - dazu gehören auch die KdU Schulden - streitbewehrt.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 09:11
von Günter
Die Lösung hat der tiger doch hier gezeigt http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 46#p450746 mit dem Widerspruch - Klage ist ja nur die Weiterverfolgung des Widerspruchs vor Gericht - ist der gesamte Bescheid offen.

Man muss also das Gericht nur mit der Nase drauf stubsen ..... schau mal, du musst auch über die Ablehnung der Mietschulden entscheiden.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 09:26
von Koelsch
Ich denke auch, dass es so gehen müsste. Entsprechendes Fax werde ich, nach Zustimmung durch eLB, ans SG und gleich, damit's schnellerer geht auch ans JC senden

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 10:09
von Koelsch
Hier mal der Entwurf für das Fax an's SG - hab leider noch keinen Kontakt zum eLB, kann's also noch kein Faxen machen
2017_09_18 an SG Erweiterung auf Mietschuldenübernahme_ano.doc

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 10:16
von Günter
Die drei "Ks" kurz, knapp, knackig wurden berücksichtigt, damit dürfte der Form Genüge getan sein.

Kopie des Beschlusses des anderen SG noch beifügen.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 10:37
von marsupilami
Vorschlag: Der letzte Satz behandelt 2 verschiedene Dinge.
Jaaaa, obwohl sie letztendlich zusammenhängen.

Daher 2 Sätze und den 2. in einer neuen Zeile anfangen lassen, wenn nicht gar nach einer Leerzeile.

Also:
"Diese Frage sollte im anstehenden Erörterungstermin vorrangig behandelt und entschieden werden.

Der Antrag im Eilantrag vom 17.7.2017 wird um den Punkt Übernahme der Mietschulden gemäß vorliegender Räumungsklage erweitert."

Dann kann der Leser auch innerlich trennen.
Besser kann ich das nicht erklären, ist aber so.


Sonst ist gut.
Wie Günter schon sagte.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 11:19
von Koelsch
Mach ich noch, dann geht's jetzele raus

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 20:49
von Tester
Da steht noch der Vollname des SB Jobcenter drin!

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 20:49
von Koelsch
Nein, das ist nicht der Vermieter, das ist Wohnungssicherungsstelle

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 20:50
von Tester
Koelsch hat geschrieben: Mo 18. Sep 2017, 20:49 Nein, das ist nicht der Vermieter, das ist Wohnungssicherungsstelle
Haben die keine Persönlichkeitsrechte? 😜😜

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 20:53
von Koelsch
Doch aber jetzt isses ohnehin zu spät.

Und der Mann bemühte sich ja wirklich sehr gut, eine vernünftige Lösung mit zu gestalten, also gegen den hab ich nix. Solche Mitarbeiter könnten wir mehr geberauchen. Die Ablehnung = "nicht zuständig" kam deutlich später von der Rechtsstelle der Stadt Düsseldorf

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 22. Sep 2017, 16:33
von Koelsch
Heute Erörterungstermin, ich schreib mal einfach was so lief:
Eintritt in den Gerichtssaal
  1. Richter: "Sie sind die eLB, aber wer sind Sie?
    Ich: "Mein Name ist Koelsch, ich komme als Beistand mit eLB"
    Richter: "Finde ich schon ausgesprochen dreist (wörtlich!) mit welcher Selbstverständlichkeit Sie hier rein kommen. Im nicht öffentlichen Erörterungstermin gibt es keinen Beistand!"
    Ich: "Meines Wissens sind Beistände bei mündlichen Verhandlungen doch erlaubt."
    Richter: "Nein, aber wenn die Gegenseite nichts dagegen hat und Sie nicht stören, dann können Sie bleiben."
  2. Gegenseite hatte nix dagegen, betonte aber gleich, dass er von dem Fall gar keine Ahnung habe, er mache das nur als Vertretung, habe noch gar nicht in die Akte geguckt.
  3. Richter erklärt, die Mietschuldenübernahme sei nicht Gegenstand des Verfahrens, eine entsprechende Antragserweiterung, die wir eingereicht hatten, sei nicht zulässig. Damit war das Thema erledigt.
  4. Richter ergeht sich dann in Ausführungen, warum es vollkommen ok sei, wenn JC zwar alle Betriebseinnahmen aber keinerlei Betriebsausgaben in der vEKS anerkannt habe
    1. Bei den Fahrtkosten fehlte eine Angabe, wieviel betriebliche km denn künftig gefahren werden. Das JC könne daher eine überwiegende betriebliche Nutzung nicht erkennen. da stünde nur 800 km privat
      Mein "zarter Hinweis" - Wir haben Gesamtkosten laut BWA des Steuerberaters aus der Vergangenheit in Höhe von € 840 im Halbjahr, davon hätten wir vorsichtig 80% angesetzt und wir hätten 800 km à € 0,10 als privat angegeben, damit sei doch deutlich, wie hoch der betriebliche Anteil sei, wurde vom Richter weggewischt. Man brauche die km-Angabe, alles andere sei uninteressant
    2. Bei den Telefonkosten sei nicht angegeben, wie viel betrieblich, wie viel privat. Da müsse man die Einzelverbindungen entsprechend einzeln kategorisieren. Mein Hinweis, ein Nachweis sei nicht möglich, da kein Einzelverbindungsnachweis vorläge, wurde weggewischt. Da gäb's Tarife, in denen es den gäbe. Mein Hinweis, die kosteten aber, wenn's die gäbe, ein Schweinegeld, beantwortete er, das seien dann natürlich Betriebsausgaben
    3. Meine Frage, warum denn die RV-Pflichbeiträge nicht einkommensmindernd berücksichtigt wurden beantworteten JC-Muckel und Richter: Das JC zahle niemals RV-Beiträge an den eLB, die zahlung erfolge immer direkt an die DRV
    4. Mein ungläubiger Hinweis, JC zahle nie RV-Beiträge, RV-Pflichtbeiträge seien aber nach § 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II vom erzielten Einkommen abzusetzen, beantwortete Richter mit: Ob ich mich erdreisten wolle, ihm die Rechtslage zu erläutern
    5. Richter wühlt intensiv im SGB, murmelt, irgendwo muss das doch hier stehen, wühl, wühl, wühl
      Na egal, es kommt ja nicht auf den Cent an, der Basistarif für die PKV liegt ja irgendwo bei € 140 und davon übernimmt das JC 50% :ohnmacht:
    6. Mein Hinweis, eLB sei nicht privat versichert, JC habe ja auch völlig korrekt an die AOK gezahlt, wurde nicht zur Kenntnis genommen, JC Muckel will das aber wenigstens prüfen
Also Ahnungslosigket hoch 3. Dann der Hinweis vom Richter, wir sollten den Eilantrag zurück ziehen, denn der BWZ sei ja ohnehiin so gut wie vorbei und es müsse die aEKS eingereicht werden.
Immerhin meinte er noch, wenn JC bis Mittwoch nicht mit der Mietschuldenübernahme angewackelt komme, dann sollten wir deswegen erneuten Eilantrag stellen

Wir haben dann zurück gezogen

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 22. Sep 2017, 17:40
von Günter
Um es mal vornehm zu sagen, deine Schilderung dieser Anhörung ist nicht geeignet, meine in diesem Fred http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=20527 geäußerten Vorurteile gegen die Erzeuger und Anwender der Gesetze zu korrigieren. :Fränkin: :Fränkin: :Fränkin:

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 22. Sep 2017, 17:52
von Christoph
Immerhin meinte er noch, wenn JC bis Mittwoch nicht mit der Mietschuldenübernahme angewackelt komme, dann sollten wir deswegen erneuten Eilantrag stellen
Vielleicht wollte er mit dem kleinen Hinweis das schlechte Karma des Termins ein wenig auflösen, so kurz vor dem Start ins Wochenende.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 22. Sep 2017, 17:57
von kleinchaos
Oh ich kann deine Wut lebhaft nachvollziehen.
Und so langsam glaube ich an ein System bei der Einstellung von Richtern am SG. In NRW so auch anderswo.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 22. Sep 2017, 18:18
von angel6364
Wenn Unfähigkeit und Bosheit aufeinander treffen, wirds unsäglich. :kotz:

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 22. Sep 2017, 18:21
von marsupilami
Wieso "muss" die aEKS eingereicht werden?

Ich stelle diese Frage so doof, weil ich meine, gehört/gelesen zu haben, dass aEKS nur auf Aufforderung von JC eingereicht werden muss.
Oder hab ich da wieder mal was in flaschen Hals gekriegt?


Ansonsten: meine Liebe Scholli.
Mal wieder den falschen Richter ausgesucht.