Ach ja, Glückwunsch

Jepp, weil die Hirnis meterdicke Bretter vor dem Schädel haben, als Schutz damit niemand das Vakuum belüftet.marsupilami hat geschrieben: ↑Fr 13. Okt 2017, 12:03Je nun, wenn man sich gegen ein JC behaupten will, muss man dicke Bretter bohren können.
Sehr geehrter Herr Koelsch
Frau G* hat uns Ihre Email nebst Beschluss vom 12.10.2017 zukommen lassen.
Sobald dieser rechtskräftig oder eine Zahlung erfolgt ist, kann die Zahlungs- und Räumungsklage zurückgenommen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Rücknahme nicht schon jetzt veranlassen können, da das Jobcenter innerhalb eines Monats ein Rechtsmittel einlegen kann. Erst nach Ablauf der Frist oder aber Zahlung kann der Beschluss als rechtskräftig und verbindlich betrachtet werden.
Nach Klagerücknahme werden die Verfahrenskosten nach Kostenfestsetzung beziffert und gesondert in Rechnung gestellt.
Wir hoffen ebenfalls auf eine zügige Erledigung und wünschen uns allen eine positive Beilegung.
Freundliche Grüße/Best regards