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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 08:57
von Günter
Ich vermute, du hast den Beschluss bereits an den Vermieter und seinen Anwalt weiter gefaxt.


Ach ja, Glückwunsch :bravo: hart erkämpft und damit doppelt lecker.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 09:07
von Koelsch
Jep ist gerade raus

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 09:09
von marsupilami
Prima.
Ist doch was.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass das JC in Berufung geht?

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 09:26
von Günter
wann sollte das geschehen? Die sind doch mit internen Schulungen voll ausglastet.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 09:32
von Koelsch
So isses - hoffentlich :beten:

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 10:21
von topas
puh kurz vor knapp, Glückwunsch

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 11:38
von Pegasus
Woh freut mich das es geklappt hat. Sehe gerade das das Thema bereits in Juni erstellt wurde. Hier zeigt sich wie "dickköpfig" uns Koelsch sein kann. Glückwunsch.
Besonders freut es mich das der Richter die Wohnung wichtig für ein menschenwürdiges Leben nach den GG aufgeführt hat.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 12:03
von marsupilami
Je nun, wenn man sich gegen ein JC behaupten will, muss man dicke Bretter bohren können.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 12:11
von Pegasus
Richtig Marsu. Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt oder so.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 12:14
von Günter
marsupilami hat geschrieben: Fr 13. Okt 2017, 12:03 Je nun, wenn man sich gegen ein JC behaupten will, muss man dicke Bretter bohren können.
Jepp, weil die Hirnis meterdicke Bretter vor dem Schädel haben, als Schutz damit niemand das Vakuum belüftet.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 12:16
von tigerlaw
Gratulation auch von mir!

Ganz sicher kann man aber erst sein, wenn JC bestätigt, dass es keine Beschwerde, und auch keinen Antrag nach §199 II SGG stellen wird (wie damals in der Sache S.). Aber diese Feinheiten sollten den Vermieter (-Anwalt) umtreiben, es dürfte reichen, dass Du die EA unmittelbar der Vermieterseite zukommen lässt mit der Bitte, nunmehr wie zugesagt die Klage zurückzunehmen.

Wenn JC dann in die Beschwerde geht (und vielleicht sogar ein Berichterstatter im 2. Senat in Essen dieser stattgeben sollte), hat dein Schützling daran nichts gedreht ... :unschuld: :unschuld:

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 14:02
von marsupilami
Ich drücke auf alle Fälle die Daumens.

Schließlich hab' ich ja ein klitzekleines bisken mit dran gewerkelt.
Da will man auch Erfolge sehen.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 14:57
von schimmy
:bravo: Glückwunsch Kölsch,da hat sich der Kampf ja gelohnt.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 22:49
von Koelsch
Wie kann man dem JC Feuer unter die Sitzfläche machen? Ich hege die Befürchtung, dass JC zwar den SG Beschluss "sieht" aber jetzt erst mal, hat man ja schon mal gesagt, erst mal in aller Ruhe Personalengpassen und danach eAkte schulen muss. Und dann ist das Räumungsurteil da.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 23:07
von tigerlaw
Ich denke, kackfrech den Beschluss dem Gegenanwalt (bzw. noch besser dem Vermieter selber) zusenden mit der Bitte, nunmehr die Klage zurückzunehmen.

Und wenn dann das JC doch noch in Beschwerde gehen sollte :unschuld: :unschuld:

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 23:12
von Koelsch
Vermieter hat den Beschluss so ca. 10 Minuten nach mir bekommen, das war das erste, was ich gemacht hab. Sogar noch bevor ich eLB versucht habe zu benachrichtigen.

Habe dem "Rechtsvertreter" des JC auch noch gefaxt, er möge bitte Druck machen, um weitere unnötige Kosten zu vermeiden, die bei zögerlicher Bearbeitung anfallen können, um die Klagerücknahme doch noch sicher zu stellen.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Sa 14. Okt 2017, 00:26
von angel6364
:Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen:
Kann ja nun nix schaden, bis das alles in trockenen Tüchern ist.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Sa 14. Okt 2017, 09:18
von kleinchaos
Auch von mir Glückwunsch für alle Beteiligten. Möge das JC nun endlich in die Puschen kommen

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 16. Okt 2017, 11:57
von Koelsch
Wenigstens schon mal die Bestätigung, Vermieter hält sich an seine Absprache wg. Klagerücknahme:
Sehr geehrter Herr Koelsch

Frau G* hat uns Ihre Email nebst Beschluss vom 12.10.2017 zukommen lassen.

Sobald dieser rechtskräftig oder eine Zahlung erfolgt ist, kann die Zahlungs- und Räumungsklage zurückgenommen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Rücknahme nicht schon jetzt veranlassen können, da das Jobcenter innerhalb eines Monats ein Rechtsmittel einlegen kann. Erst nach Ablauf der Frist oder aber Zahlung kann der Beschluss als rechtskräftig und verbindlich betrachtet werden.
Nach Klagerücknahme werden die Verfahrenskosten nach Kostenfestsetzung beziffert und gesondert in Rechnung gestellt.

Wir hoffen ebenfalls auf eine zügige Erledigung und wünschen uns allen eine positive Beilegung.
Freundliche Grüße/Best regards

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 16. Okt 2017, 12:13
von kleinchaos
:bravo:

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 16. Okt 2017, 12:14
von marsupilami
Ich drück' weiterhin :Daumen: auf dass das JC in diesem Fall die Finger still hält!

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 16. Okt 2017, 12:22
von Koelsch
Noch besser wäre es, wenn die nicht still halten würden und die Mietschuldenübernahme tippseln.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 16. Okt 2017, 12:38
von schimmy
Auf jeden Fall eine Reaktion und weiterhin viel Geduld.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 10:16
von Koelsch
Ich vermute mal stark, auch im noch laufenden Eilverfahren wegen bisheriger Nichtbearbeitung des Weiterbewilligungsantrags, werde ich Entscheidung des Gerichts anregen ohne Rückäußerung des JC. Bis heute liegt eine Klageerwiderung nicht vor, der Eilantrag ist am 9.10.17 zugegangen.

Wenn da keine Zahlung erfolgt, wird die Novembermiete möglicherweise nicht gezahlt werden können. Da JC bis heute auch noch nicht mit der Mietschuldenübernahme rübergekommen ist, wird das Räumungsurteil aller Voraussicht nach am Montag ergehen, und wenn dann die nächste Miete ausbleibt, kann man sich die Folgen an 3 Fingern abzählen - und das JC kann jubeln: Ziel erreicht, wieder einen Menschen auf die Straße geworfen und dadurch die KdU Zahlungen drastisch gesenkt. Hach was können wir stolz auf uns sein. :kotz:

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 10:28
von marsupilami
Mach.
Heute.
Jetzt.

Bis zum WE warten bringt nix.

Was anderes wird vermutlich nicht funktionieren bzw. was bringen.