Seite 17 von 19

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 07:38
von marsupilami
Also das 10-fache des ursprünglichen Betrages.
Allein diese Verschwendung sollte an die Öffentlichkeit.
Von der Lahmarschigkeit und den Folgen daraus ganz zu schweigen.

Gut, man könnte jetzt einwenden: eLB ist selbst schuld, hätte er/sie früher mit dem Vermieter und überhaupt - aber das ist Diskussion über verschüttete Milch.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 07:53
von Günter
Gut, man könnte jetzt einwenden: eLB ist selbst schuld, hätte er/sie früher mit dem Vermieter und überhaupt - aber das ist Diskussion über verschüttete Milch.

Nein kann man nicht. Das JC hat eine gesetzlicher Verpflichtung und die Drecksäcke haben bewusst versucht dem eLB zu schaden. Das ist nicht Schluderigkeit sondern Vorsatz. Und das ist kriminell.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 09:52
von kleinchaos
Sehe ich wie Günter. Und wenn schon der SG-Richter so angepisst von dem JC, dann sollte man das nutzen für Montag.

Und dann sollte man unbedingt prüfen, inwieweit hier Vorsatz vorliegt. Dann die entsprechenden Konsequenzen ziehen: Strafantrag, Schmerzensgeld.
Ich weiß, die Bande will immer für nichts verantwortlich sein. Nee, ganz so geht es nicht. Notfalls halt den Bürgermeister als Vorsitzenden der Trägerversammlung verklagen.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 11:13
von Christoph
Die Antragsgegnerin hat daraufhin nur mitgeteilt, dass nicht bekannt sei, warum noch nicht entschieden wurden sei.
:arge: Wollte oder konnte das JC nicht entscheiden?

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 12:52
von Koelsch
Gekonnt hätte es, wenn es gewollt hätte

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 21:44
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: Fr 20. Okt 2017, 07:31 Nein, der Drops ist gelutscht. Übernahmeerklärung ist wohl bisher nicht ergangen (man prüft den Beschluss des SG :kotz: )

Am Montag kommt das Räumungsurteil .... nur, das hab ich natürlich dem JC nicht unter die Nase gerieben, so lange das nicht rechtskräftig ist, kann die Klage noch zurück gezogen werden.

Nur um den ganzen Sch.. mal sehr deutlich zu machen:

Am 5.4.2017 beantragte eLB die Übernahme der Mietschulden in Höhe von

€ 1.929,00 - Schluss, Ende aus. Inzwischen kamen grob gerechnet dazu, bei einem Streitwert von € 16.269,00 (so festgelegt)

0.957,00 - Gerichtskosten
€ 2.094,00 - Anwaltskosten Vermieter
€ 4.980,00 - hätte JC zu zahlen, wenn sie jetzt in die Strümpfe kämen, tun sie's nicht, müssen wir ggf. in Berufung, d.h.
€ 1.276,00 - Gerichtskosten
€ 2.343,00 - eigene Anwaltskosten (Landgericht = Anwaltszwang)
€ 2.343,00 - Anwaltskosten Vermieter
€10.942,00 - durch JC zu zahlen
Die Berufung könnte die "anwaltliche Aufsicht" des Vertretes machen :unschuld: :unschuld:

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 21:46
von Koelsch
Daran hatte ich natürlich gedacht

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 21:57
von Olivia

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 22:01
von Koelsch
So weit wollen wir es ja nicht kommen lassen.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 22:04
von Olivia
Auf keinen Fall! :never:

Letzte Möglichkeit laut Artikel wäre noch:
Bei der Festsetzung des Räumungstermins ist zu berücksichtigen, daß der Schuldner nach § 765 a ZPO noch die Möglichkeit hat, einen Räumungsschutzantrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht einzureichen, der nach Absatz 3 dieser Vorschrift spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin zu stellen ist.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 22:38
von tigerlaw
Liebe Olivia (aber auch lieber Kölsch),

ein Kündigungsgläubiger kann natürlich auch aus einem noch nicht rechtskräftigen Räumungsurteil vollstrecken, muss dafür "nur" "Sicherheit leisten" (d.h.die Kosten garantieren, wenn in der nächsten Instanz der Berufung stattgegeben und die Räumungsklage abgewiesen werden sollte). Denn dann hätte ja der zwangsgeräumte Mieter den Anspruch, wier in sine Wohnung zurückkommen zu können.

Um aber diese Scherereien zu vermeiden, kann der Räumungsschuldner einen Vollsteckungsschutzantrag stellen. Allerdings wird der auch nicht die Räumung auf den St.-Nimmerleins-Tag verschieben ...

Im Fall des Kölsch´schen Sorgenkinds dürfte aber der Vermieter sowieso noch nicht so schnell den Gerichtsvollzieher beauftragen wollen. :beten:

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 22:47
von Koelsch
Das sehe ich auch so, werde aber mal versuchen, am Montag mit denen zu telefonieren.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: So 22. Okt 2017, 10:04
von Olivia

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: So 22. Okt 2017, 10:48
von Koelsch
Danke, gute Hinweis

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 19:43
von Koelsch
Kurzes update:

Passiert ist seitens JC bisher nix.

Werde also morgen beim SG die Verhängung von Zwangsgeld gegen das JC beantragen und wohl auch die Zwangsvollstreckung einleiten. Das muss ja im Eilverfahren innerhalb eines Monats passieren, sonst ist der eA-Beschluss für die Tonne.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 19:54
von marsupilami
War nicht heute Termin vor Gericht wg. Räumungsklage?
Ich hab gedrückt wie verrückt!

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 19:57
von Koelsch
Ja, heute war Termin. Wir "dürfen" davon ausgehen, dfass heute das Räumungsurteil ergangen ist.

Hab heute den Vermieter nicht erreicht, versuche es morgen noch mal, vielleicht weiß der Näheres.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Di 24. Okt 2017, 14:16
von Koelsch
Vermieter teilte mit, JC hat ihm gegenüber die Mietschuldenübernahme erklärt. Sobald der Erklärung dann auch Euronen folgen, wird die Räumungsklage zurück genommen.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Di 24. Okt 2017, 15:26
von kleinchaos
Na dann hoffen wir mal auf schnelles zahlen

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Di 24. Okt 2017, 15:27
von Olivia
In dieser Erklärung müssen die Mietschulden nach Euro und Cent beziffert sein, sonst www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?p=454200#p454200

Eine Übernahme "laut aktuellen Stand" genügt da nicht.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Di 24. Okt 2017, 15:30
von Koelsch
Da ich die Erklärung nicht kenne, kann ich dazu nix sagen. Wenn die die Mietschulden zahlen, is mir egal, ob die Eklärung formell ok ist.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Di 24. Okt 2017, 15:42
von Olivia
Hauptsache die Kündigung ist vom Tisch.

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Di 24. Okt 2017, 16:15
von marsupilami
Silberstreif am Horizont?

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Di 24. Okt 2017, 16:26
von Koelsch
Das wäre schon mehr als nur 'nen Streif

Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Verfasst: Di 24. Okt 2017, 18:49
von Günter
Sieg auf ganzer Linie :Daumenhoch: