Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Günter
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#51

Beitrag von Günter »

1.400 € ist ne Menge Holz, bist du sicher dass die Bescheide korrekt sind?

Sollen wir da auch mal dröseln?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#52

Beitrag von kleinchaos »

1400 ist ne Menge Holz für versehentlich.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Emmaly
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#53

Beitrag von Emmaly »

torta hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben:Im Moment hab ich den Eindruck, bestenfalls der Wohngeldbescheid ist korrekt, ARGE und Kreissozialamt sind falsch. Ich drösel das morgen noch mal Widerspruchsgerecht auf. Und wenn wir schon dabei sind - wofür zieht Dir das Kreissozialamt € 50,00 Rate ab? Mietkaution?

Da wurde mal versehentlich überzahlt.
Ich hab mich damals pudelig gefreut und den Fehler haben ich und
der Herr W. erst spät gemerkt.
Bei denen steh ich noch mit 1400 € in der Kreide. :heul:
Hast du den Fehler gemacht?
Wenn das Amt einen Fehler gemacht hat und du alle Angaben, die sie brauchen, dann dürfen die gar nicht aufrechnen.
Herr W.?
An wen ging die Rückforderung und wer wurde überzahlt?
Rückzahlung sollte 10 % der Regelleistung nicht überschreiten.
LG Emmaly
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Koelsch
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#54

Beitrag von Koelsch »

Du musst den Demenzen und Herrens der ARGE und des Kreissozialamts ja nun mitteilen, dass der holde Knabe mit lockigem Haar rückwirkend in den Genuss von € 185,00 Wohngeld kommt und sich damit die Berechnung Deiner Ansprüche ändert.

Da schreibst Du denen also etwa - gleichlautende Schreiben an beide, dann können die sich absprechen.:

Herzallerliebste Demenzen und Herrens,

leider sind ihre Bescheide vom 16.7.09 (ARGE) bzw. 21.7.09 (Kreissozialamt) nicht korrekt, weshalb ich hiermit Widerspruch einlege.

Ich darf Ihnen die korrekte Berechnung des angefochtenen Bescheids zur Erleichterung Ihres Arbeitsablaufs vorrechnen und bitte um entsprechende Korrektur:

ARGE:
Mütterchens Bedarfsberechnung:
+€ 359,00 Regelsatz
+€ 280,78 Kosten der Unterkunft
+€ 043,00 Alleinerziehendenzuschlag
+€ 682,78 Gesamtbedarf

Bedarf des Knaben:
+€ 251,00 Regelsatz
+€ 280,77 Kosten der Unterkunft
+€ 531,77 Gesamtbedarf minus
-€ 164,00 Kindergeld minus
-€ 254,00 Unterhalt plus
+030,00 Einkommensbereinigung
+€ 143,77 Restanspruch

Es ergibt sich also ein Gesamtanspruch Mutter und Knabe von
+€ 682,78 Mutter
+€ 143,77 Knabe
+€ 826,55 Gesamtauszahlung. Diese sind wie folgt aufzuteilen:

Für die ARGE:
+€ 359,00 Mutter
+€ 043,00 Alleinerziehendenzuschlag Mutter
+€ 251,00 Regelsatz Knabe
+€ 653,00 Gesamtbedarf nur ARGE
-€ 164,00 Kindergeld minus
-€ 254,00 Unterhalt plus
+030,00 Einkommensbereinigung
+€ 265,00 Auszahlung durch ARGE

Für das Kreissozialamt:
+€ 826,55 Gesamtauszahlung
-€ 265,00 Auszahlung durch ARGE
+€ 561,55 Kreissozialamt, dies entspricht exakt den gezahlten Kosten der Unterkunft.



Mit Bescheid vom 21.7.09 wird für den Knaben nun ein Wohngeldanspruch in Höhe von
€ 185,00 zugesprochen. Damit ändert sich die Berechnung wie folgt:

ARGE:
Bedarf des Knaben:
+€ 251,00 Regelsatz
+€ 280,77 Kosten der Unterkunft
+€ 531,77 Gesamtbedarf minus
-€ 164,00 Kindergeld minus
-€ 254,00 Unterhalt plus
-€ 185,00 Wohngeld
+€ 030,00 Einkommensbereinigung
-€ 041,23 Bedarfsüberdeckung

Mütterchens Bedarfsberechnung:
+€ 359,00 Regelsatz
+€ 280,78 Kosten der Unterkunft
+€ 043,00 Alleinerziehendenzuschlag
+030,00 Einkommensbereinigung
-041,23 Einkommensüberhang des Knaben
+€ 671,55 Gesamtbedarf

Es ergibt sich also
+€ 671,55 Anspruch Mutter Gesamtauszahlung. Diese sind wie folgt aufzuteilen:

Für die ARGE:
+€ 359,00 Mutter
+€ 043,00 Alleinerziehendenzuschlag Mutter
+030,00 Einkommensbereinigung
- 041,23 Einkommensüberhang des Knaben
+€ 390,77 Auszahlung durch ARGE

Für das Kreissozialamt:
+€ 671,55 Gesamtauszahlung
-€ 360,77 Auszahlung durch ARGE
+€ 280,78 Kreissozialamt, dies entspricht exakt den kopfteilig gezahlten Kosten der Unterkunft.

Mir ist bewußt, dass es durch die Wohngeldnachzahlung zu einer Überzahlung gekommen ist, ich beantrage diese mit 10% meines Regelsatzes zurückführen zu dürfen und beantrage gleichzeitig, die bereits erfolgende Rückführung einer durch mich nicht verursachten Überzahlung in diesen üblichen 10% Rahmen einzubeziehen, sodass sich meine gesamte Rückführungsrate künftig auf € 35,90 monatlich begrenzt.
Zuletzt geändert von Koelsch am Mo 27. Jul 2009, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: € 30 bei Mutter & Sohn angerechnet
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#55

Beitrag von torta »

:ohnmacht: :ohnmacht: :ohnmacht:


Das mit der ersten Überzahlung ist schon ein paar Jährchen her. Es waren
ursprünglich so um die 2.500.00 €.
Bin jetzt auf ca 1.400.00 € geschrumpft.
Damals gab es weder Internet noch PC-Kenntnisse noch PC bei mir.
Ich wurde zum Unterschreiben der Rückzahlungsforderung herzitiert, und
habe dies unter den Argusaugen des Abteilungsleiters auch getan. Leider.
Wenn ich damals das von heute gewußt hätte, dann wär´s nicht soweit
gekommen. :heul:
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#56

Beitrag von Emmaly »

Du zahlst schon fast 2 Jahre ab?
LG Emmaly
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#57

Beitrag von Günter »

Wenn man dir nicht jedes Wort einzeln aus dem verschnupften Riechkolben ziehen müsste, dann könnten wir vielleicht noch was dran drehen. Diese Andeuterei und nicht zu Potte kommen macht mich ramdösig. :motzki:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#58

Beitrag von torta »

@Koelsch:
Mir ist bewußt, dass es durch die Wohngeldnachzahlung zu einer Überzahlung gekommen ist, ich beantrage diese mit 10% meines Regelsatzes zurückführen zu dürfen und beantrage gleichzeitig, die bereits erfolgende Rückführung einer durch mich nicht verursachten Überzahlung in diesen üblichen 10% Rahmen einzubeziehen, sodass sich meine gesamte Rückführungsrate künftig auf € 35,90 monatlich begrenzt.
Diese verfluchte Nachzahlung ging doch direkt an das Landratsamt?
Wieso soll ich das jetzt bitteschön überhaupt ausbaden?
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#59

Beitrag von torta »

@Günter

Das ist jetzt schon über 2 Jahre her, ich glaub kaum, das man da noch was machen
kann.
Vielleicht find ich den Wisch nochmal. Ich schau nachher nach.

Der Schrieb war vom 30.05.06, den hab ich nicht mehr.
Das Rückforderungsschreiben ist vom 27. Oktober 2006.
Den Betrag muß ich korrigieren. Es waren damals 1.891,78 €.
Die Stundung läuft seit April 2007.
Zuletzt geändert von torta am Mo 27. Jul 2009, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#60

Beitrag von kleinchaos »

Überprüfungsanträge gehen 4 Jahre rückwirkend
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#61

Beitrag von torta »

Ich werde die liebe Frau R. bitten, mir den damaligen Bescheid, der
zur Überzahlung führte noch einmal zukommen zu lassen.

Gerade via mail geschehen.
So langsam möchte ich ein Vogelstrauß sein, und den Kopf ganz ganz tief
in den Sand stecken.... :angst:
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#62

Beitrag von torta »

Koelsch hat geschrieben:Du musst den Demenzen und Herrens der ARGE und des Kreissozialamts ja nun mitteilen, dass der holde Knabe mit lockigem Haar rückwirkend in den Genuss von € 185,00 Wohngeld kommt und sich damit die Berechnung Deiner Ansprüche ändert.

Da schreibst Du denen also etwa - gleichlautende Schreiben an beide, dann können die sich absprechen.:

Herzallerliebste Demenzen und Herrens,

leider sind ihre Bescheide vom 16.7.09 (ARGE) bzw. 21.7.09 (Kreissozialamt) nicht korrekt, weshalb ich hiermit Widerspruch einlege.

Ich darf Ihnen die korrekte Berechnung des angefochtenen Bescheids zur Erleichterung Ihres Arbeitsablaufs vorrechnen und bitte um entsprechende Korrektur:

ARGE:
Mütterchens Bedarfsberechnung:
+€ 359,00 Regelsatz
+€ 280,78 Kosten der Unterkunft
+€ 043,00 Alleinerziehendenzuschlag
+€ 682,78 Gesamtbedarf

Bedarf des Knaben:
+€ 251,00 Regelsatz
+€ 280,77 Kosten der Unterkunft
+€ 531,77 Gesamtbedarf minus
-€ 164,00 Kindergeld minus
-€ 254,00 Unterhalt plus
+030,00 Einkommensbereinigung
+€ 143,77 Restanspruch

Es ergibt sich also ein Gesamtanspruch Mutter und Knabe von
+€ 682,78 Mutter
+€ 143,77 Knabe
+€ 826,55 Gesamtauszahlung. Diese sind wie folgt aufzuteilen:

Für die ARGE:
+€ 359,00 Mutter
+€ 043,00 Alleinerziehendenzuschlag Mutter
+€ 251,00 Regelsatz Knabe
+€ 653,00 Gesamtbedarf nur ARGE
-€ 164,00 Kindergeld minus
-€ 254,00 Unterhalt plus
+030,00 Einkommensbereinigung
+€ 265,00 Auszahlung durch ARGE

Für das Kreissozialamt:
+€ 826,55 Gesamtauszahlung
-€ 265,00 Auszahlung durch ARGE
+€ 561,55 Kreissozialamt, dies entspricht exakt den gezahlten Kosten der Unterkunft.



Mit Bescheid vom 21.7.09 wird für den Knaben nun ein Wohngeldanspruch in Höhe von
€ 185,00 zugesprochen. Damit ändert sich die Berechnung wie folgt:

ARGE:
Bedarf des Knaben:
+€ 251,00 Regelsatz
+€ 280,77 Kosten der Unterkunft
+€ 531,77 Gesamtbedarf minus
-€ 164,00 Kindergeld minus
-€ 254,00 Unterhalt plus
-€ 185,00 Wohngeld
+€ 030,00 Einkommensbereinigung
-€ 041,23 Bedarfsüberdeckung

Mütterchens Bedarfsberechnung:
+€ 359,00 Regelsatz
+€ 280,78 Kosten der Unterkunft
+€ 043,00 Alleinerziehendenzuschlag
+€ 030,00 Einkommensbereinigung
-041,23 Einkommensüberhang des Knaben
+€ 671,55 Gesamtbedarf

Es ergibt sich also
+€ 671,55 Anspruch Mutter Gesamtauszahlung. Diese sind wie folgt aufzuteilen:

Für die ARGE:
+€ 359,00 Mutter
+€ 043,00 Alleinerziehendenzuschlag Mutter
+€ 030,00 Einkommensbereinigung
- 041,23 Einkommensüberhang des Knaben
+€ 390,77 Auszahlung durch ARGE

Für das Kreissozialamt:
+€ 671,55 Gesamtauszahlung
-€ 390,77 Auszahlung durch ARGE
+€ 280,78 Kreissozialamt, dies entspricht exakt den kopfteilig gezahlten Kosten der Unterkunft.

Mir ist bewußt, dass es durch die Wohngeldnachzahlung zu einer Überzahlung gekommen ist, ich beantrage diese mit 10% meines Regelsatzes zurückführen zu dürfen und beantrage gleichzeitig, die bereits erfolgende Rückführung einer durch mich nicht verursachten Überzahlung in diesen üblichen 10% Rahmen einzubeziehen, sodass sich meine gesamte Rückführungsrate künftig auf € 35,90 monatlich begrenzt.
Also diese ganze Wurst ohne lockige Haare und Mütterchen wegschicken und für denRest hängen sie mich auf...
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#63

Beitrag von torta »

Das mit der 10 %-Höhe des Regelsatzes leuchtet ja jedem ein. Nur
damals hat man mit den Schultern gezuckt, als ich fragte ob es
denn so hoch sein muß.
Es hieß dann: Ja wissen Sie, bei dieser Höhe müssen wir schon 50 €
einbehalten. Und ich hab das auch noch unwissend unterschrieben.
Da gab es nämlich noch kein Internet und kein Hilfeforum für mich. :heul: :heul: :heul:
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#64

Beitrag von angel6364 »

@ Koelsch:

So eine Berechnung möchte ich auch mal vom Amt bekommen ...

Aber eine Frage die Auszahlung durch die Arge ganz unten betreffend:
Der bei torta angerechnete Einkommensüberhang des Kleinen - müsste da nicht für torta noch die 30 €-Versicherungspauschale abgezogen werden? Für Torta ist das ja "sonstiges Einkommen".
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#65

Beitrag von Koelsch »

Nee, ich denke die € 30,00 können nur 1-mal abgezogen werden, würde aber für die Meinung nicht das Patschhändchen ins Feuer halten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#66

Beitrag von torta »

Patschhändchen.... :angst: ich hab schon jetzt einen roten Hintern, wenn ich an Günter denke!!
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#67

Beitrag von Koelsch »

torta hat geschrieben:Also diese ganze Wurst ohne lockige Haare und Mütterchen wegschicken und für den Rest hängen sie mich auf...
Ja, genau so. Ich hab das extra mal was ausführlich gemacht, damit auch der durchschnittliche begabte SB geistig folgen kannn.

Und aufhängen - Stricke gehören derzeit noch nicht zur Standardausrüstung von ARGEn und Sozialämtern, und einen Privatstrick wird kein SB für Dich verschwenden wollen, da bin ich aber ganz sicher! :jojo: :jojo:
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#68

Beitrag von torta »

Ich hab das extra mal was ausführlich gemacht, damit auch der durchschnittliche begabte SB geistig folgen kannn.

:totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach:

Denk dran, die Schwaben werden erst mit 40 schlau. Ich steh kurz davor. :verlegen:
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#69

Beitrag von Seti »

Leitsaetze-Anrechnung_30_Euro_Pauschale[1].pdf
So hier könnt Ihr nochmal nachlesen , wo und wie die 30 Euro anrechnung finden
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''

Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant

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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#70

Beitrag von torta »

Also nur einmal, da er noch nicht volljährig ist.
Korrektur, also doch zweimal, da er ja jetzt aus der BG rausfällt. Ob die das wirklich kapieren??

Ihr habt es schon drauf.... :Daumen:
Zuletzt geändert von torta am Mo 27. Jul 2009, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#71

Beitrag von angel6364 »

Ich hab mal im Leitfaden gestöbert wegen der Pauschale. Auf S. 343 bin ich fündig geworden.
In diesem Fall wird die Pauschale tatsächlich zweimal gerechnet, einmal beim Kleinen, weil er nicht BG-Mitglied ist, und einmal bei torta.
Verfügt der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, über keine sonstiges Einkommen, ist der bedarfsüberdeckende Kindergeldanteil erneut um die 30 €-Pauschale und etwaige Pflichtversicherungs- oder Riesterrentenbeiträge zu bereinigen (LSG Berlin-Brandenburg vom 28.2.2008 - L 25 AS 946/06)
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#72

Beitrag von torta »

:Daumen:
Ob da ein durchschnittlich Begabter SB ausreicht?
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#73

Beitrag von angel6364 »

Seti hat geschrieben:
Leitsaetze-Anrechnung_30_Euro_Pauschale[1].pdf
So hier könnt Ihr nochmal nachlesen , wo und wie die 30 Euro anrechnung finden
Guck mal unten bei Haushaltsangehörigen. Da gibts keine Volljährigenregel.
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#74

Beitrag von Koelsch »

Danke für die Datei, die berücksichtigt aber nicht, die Rechtsprechung des BSG. Danach sind die € 30 auch bei minderjährigen abzusetzen, wenn deren Bedarf gedeckt ist. Also ist aber meine Anrechung für die Nach-Wohngeldzeit korrekt, bei dem Widerspruch für die "Vor-Wohngeldzeit hätten die € 30 dann korrekt bei Törtchen abgezogen werden müssen, da sich aber unterm Strich dadurch absolut nix ändert, würde ich das durchgehen lassen.
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Re: Wohngeld bei Mischhaushalten kombiniert mit Alg II

#75

Beitrag von angel6364 »

Koelsch hat geschrieben:Danke für die Datei, die berücksichtigt aber nicht, die Rechtsprechung des BSG. Danach sind die € 30 auch bei minderjährigen abzusetzen, wenn deren Bedarf gedeckt ist. Also ist aber meine Anrechung für die Nach-Wohngeldzeit korrekt, bei dem Widerspruch für die "Vor-Wohngeldzeit hätten die € 30 dann korrekt bei Törtchen abgezogen werden müssen, da sich aber unterm Strich dadurch absolut nix ändert, würde ich das durchgehen lassen.
Aber für die Nachwohngeldzeit müsste die Arge torta 30 € mehr auszahlen.
Die Pauschale steht ihr für ihr "sonstiges Einkommen" zu, da sie sie auch für kein anderes Einkommen "verbraucht".
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