Gehaltserhöhung im Leistungsbezug/vorläufiger Bescheid

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Gehaltserhöhung im Leistungsbezug/vorläufiger Bescheid

#1

Beitrag von Upstocker »

Tach.

Ich bin Aufstocker und bekomme demnächst etwas mehr netto vom Arbeitgeber auf das Konto. Ich erhalte immer vorläufige Bewilligungsbescheide für
den 6-Monatszeitraum (wg. zeitweiser Bedarfsgemeinschaft mit meinen Kindern).

Wann muß ich dem JC Mitteilung davon machen? Vor oder nach dem Mittelzufluß? Ich hab' nix Schriftliches darüber. War Gegenstand eines
Personalgesprächs.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Gehaltserhöhung im Leistungsbezug/vorläufiger Bescheid

#2

Beitrag von marsupilami »

Erst wenn das Mehr an Kohle auf dem Konto ist.

Selbst wenn Lohnabrechnung mit "Mehr" vor der Knete reinflattert, mußt Du nicht melden.

Denn wenn es auf der Lohnabrechnung steht, ist das Mehr ja noch nicht auf Deinem Konto und kann eben noch nicht ausgegeben werden.


Frag jetzt bitte nicht nach dem §§ oder gar Urteilen
Das kannst Du mit dem Begriffsfolge "SGB bereite Mittel" selber googeln.
Ohne die ""
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Gehaltserhöhung im Leistungsbezug/vorläufiger Bescheid

#3

Beitrag von Koelsch »

Seh ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Gehaltserhöhung im Leistungsbezug/vorläufiger Bescheid

#4

Beitrag von Upstocker »

OK. Danke.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“