Tach.
Ich bin Aufstocker und bekomme demnächst etwas mehr netto vom Arbeitgeber auf das Konto. Ich erhalte immer vorläufige Bewilligungsbescheide für
den 6-Monatszeitraum (wg. zeitweiser Bedarfsgemeinschaft mit meinen Kindern).
Wann muß ich dem JC Mitteilung davon machen? Vor oder nach dem Mittelzufluß? Ich hab' nix Schriftliches darüber. War Gegenstand eines
Personalgesprächs.
Gehaltserhöhung im Leistungsbezug/vorläufiger Bescheid
- marsupilami
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Re: Gehaltserhöhung im Leistungsbezug/vorläufiger Bescheid
Erst wenn das Mehr an Kohle auf dem Konto ist.
Selbst wenn Lohnabrechnung mit "Mehr" vor der Knete reinflattert, mußt Du nicht melden.
Denn wenn es auf der Lohnabrechnung steht, ist das Mehr ja noch nicht auf Deinem Konto und kann eben noch nicht ausgegeben werden.
Frag jetzt bitte nicht nach dem §§ oder gar Urteilen
Das kannst Du mit dem Begriffsfolge "SGB bereite Mittel" selber googeln.
Ohne die ""
Selbst wenn Lohnabrechnung mit "Mehr" vor der Knete reinflattert, mußt Du nicht melden.
Denn wenn es auf der Lohnabrechnung steht, ist das Mehr ja noch nicht auf Deinem Konto und kann eben noch nicht ausgegeben werden.
Frag jetzt bitte nicht nach dem §§ oder gar Urteilen
Das kannst Du mit dem Begriffsfolge "SGB bereite Mittel" selber googeln.
Ohne die ""
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Gehaltserhöhung im Leistungsbezug/vorläufiger Bescheid
Seh ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.