Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Peterpanik
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#76

Beitrag von Peterpanik »

Hier Heute nun die Stellungnahme des Jobcenters :
7.0 Stellungnahme 05.09.17.pdf
Und unser Antrag da zu :
7.1 N. - B EA. 13.09.2017.odt



Wir sind gespannt wie das LSG - Hessen die Sache nun sieht.
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Koelsch
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#77

Beitrag von Koelsch »

Was soll man dazu sagen - außer dass JC die Rechtslage anscheinend kennt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#78

Beitrag von tigerlaw »

Ich verweise noch einmal auf meinen Beitrag vom 26.08.2017. Es wird genau das passieren, was ich dort schon angedeutet habe:

Das LSG wird sich um Euer Antwortschreiben überhaupt nicht kümmern und allein aus formalen Gründen (Mindestbeschwer von 750 € ist nicht erreicht) Eure Beschwerde zurückweisen.

Ich wiederhole mich (vermutlich aber erfolglos): Lasst diesen Vorgang auf sich beruhen und wendet Eure Energie auf Sachen, die mehr Aussicht auf Erfolg versprechen. Dieser Fall ist jedenfalls ein "totes Pferd"!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#79

Beitrag von Peterpanik »

Hier nun das Schreiben vom 06.09.2017 vom LSG das ich vergessen hatte hier zu Veröffentlichen, die Antwort vom 13.09.17 kennt ihr ja schon.

LSG - Schreiben :
8.0 Hinweis - LSG.pdf
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Peterpanik
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#80

Beitrag von Peterpanik »

Neues, das LSG hat einen negativen Beschluss gemacht im sinne von tigerlaw und wir haben Gehörsrüge eingelegt,
und habe ein Az. erhalten :
8.0 Aktenzeichen.pdf
Und wir haben da zu noch vollendendes ( Die Anlagen sind der Rückzahlungsbescheid des Jobcenters und der Einkaufsbeleg. ) nachgereicht :

........ …............. – ...........straße 26 - 34454 Bad Arolsen

Hessische Landessozialgericht per FAX
Steubenplatz 14
64293 Darmstadt Datum 28.09.2017

Rechtsstreit …........ …........ / Jobcenter - A z . L 7 AS 445 / 17 RG


Sehr geehrte Damen und Herrn

Ich musste am 25.09.2017 mir wieder ein Darlehn bzw. Essensgutschein holen beim Jobcenter zum Überleben .

Habe auch diesen Monat wieder wie im Juli und August schon wieder Geld bzw. Gutschein holen müssen ,
siehe Anlagen , und das Geld muss Ich ab November zurückzahlen und muss dann wieder vier Monate
unter dem Existenzminimum leben , aber anscheinend ist das Richtern wie ihnen einfach egal .

Mit freundlichen Grüßen

2 Anlagen
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Koelsch
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#81

Beitrag von Koelsch »

Ich sag nix dazu
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#82

Beitrag von marsupilami »

Mir fällt auch nix dazu ein.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#83

Beitrag von Tester »

UN Vollversammlung!

Steht irgendwo im Thread der Grund für die Sanktion erklärt? Würde mich mal interessieren.
Peterpanik
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#84

Beitrag von Peterpanik »

Stand Heute das LSG hat wieder einen negativen Beschluss gemacht im sinne von tigerlaw und wir haben es einfach noch dem BVerfG - Az. 7029/17 vorgelegt und erwarten aber nix mehr.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#85

Beitrag von Peterpanik »

Wir haben Heute dem BVerfG zum Az. 7029/17 folgendes noch eingereicht :
N. - BVerfG . 24.10.2017.odt
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#86

Beitrag von marsupilami »

Braucht Ihr nicht auch noch zu öffnen und zu lesen.
Es steht nix drinne, was das Forum bzw. Foren-Betreiber irgendwie in Not oder gar mit irgend einem Gesetz in Konflikt bringt.

Ansonsten wie immer:
nicht sonderlich zielführend formuliert, unvollständig, eben nicht Erfolg versprechend.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#87

Beitrag von Koelsch »

So hatte ich das auch gelesen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#88

Beitrag von Breymja »

Da ist irgendwie nicht viel Inhalt drin. Und viele Rechtschreibfehler. Es gibt glaube ich auch kein LGS.
Ich kann aber verstehen, dass man alles ausreizen will, egal wie sinnlos es ist - es geht ja doch um eine Menge Geld.
Wenigstens glaube ich nun zu wissen, wen Tigerlaw meinte.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#89

Beitrag von tigerlaw »

:jojo: :jojo: :jojo:
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marsupilami
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#90

Beitrag von marsupilami »

Um hier nicht in den Geruch zu kommen, ich kritisiere um der Kritik willen, habe ich mir die Zeit genommen, die Kritik ein wenig zu begründen.

Es geht schon "außen" los: Seitenränder und Aufteilung der einzelnen Briefteile entsprechen nicht der (Sammel-)DIN 5008 für Geschäftsbriefe.
Diese DIN 5008 kann man im Internet nachlesen.

Zum Inhalt:
Ich hab den Inhalt des Schreibens mal rauskopiert und mit Veränderungsvorschlägen und Anmerkungen einfach in ein Zitat-Feld der Forensoftware gepackt.
Dann muss man nicht umständlich womöglich mehrere Dateien aufmachen und vergleichen.
Sehr geehrte Damen und Herrn


Die vorliegenden Themen (welche? Es fehlt eine Aufzählung) Das hier angesprochene Thema hat ben grundsätzliche Bedeutung, da es nur um die Deckung des Existenz-Minimums geht und da immer ein Anspruch auf existenz-sichernde Leistungen besteht, für Menschen hier in Deutschland, wende ich mich an Sie um mir zu helfen, diesen Anspruch durchzusetzen.
Anmerkung: mit der obigen Formulierung habe ich versucht, den Stil des ursprünglichen Autors beizubehalten.

Die Entscheidung des LGS (Name/Ort des LSG, Aktenzeichen, Datum) weicht in seinem Urteil von diesem Prinzip - insbesondere der Rechtsprechung des des BVerfG - ab. und beruhen auf dieser Abweichung.

BVerfG 1 BvL 1/09 Abs. 136
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00109.html

„§ 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

(1) Der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft; dies gilt in besonderem Maß für Kinder und Jugendliche. Für Schülerinnen und Schüler umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch die erforderlichen Hilfen für den Schulbesuch.

(2) Der gesamte notwendige Lebensunterhalt nach Absatz 1 mit Ausnahme der Bedarfe nach dem Zweiten bis Vierten Abschnitt ergibt den monatlichen Regelbedarf.

(3) Zur Deckung der Regelbedarfe, die sich nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28 ergeben, sind monatliche Regelsätze zu gewähren.

Der Regelsatz stellt einen monatlichen Pauschalbetrag zur Bestreitung des Regelbedarfs dar, über dessen Verwendung die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich entscheiden; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.

Und mein voller Regelsatz stand mir ja 3 Monate nicht zur Verfügung, weil ….?

Anmerkungn: Wenn man die weiteren Inhalte der oben verlinkten Seite mal grob überfliegt, geht es – nach meiner Auffassung – um die Verfassungsmässigkeit der gestaffelten Regelsätze für weitere BG-Mitglieder und eben nicht um die Rechtmäßigkeit oder gar Verfassungskonformität von Sanktionen, die in diesem Falle ja wohl die Grundlage für die Beschwerde sind.

Zudem liegen Verfahrens-Mängel vor, auf denen die Entscheidung beruht.
Welche Verfahrens-Mängel jetzt genau?
Bitte auflisten und begründen, warum die Vorgehensweise des LSG falsch ist/war.

Es fehlt ein ordentlicher Schlußsatz bzw. eine Schlußformulierung, was denn jetzt genau vom BVerfG erwartet wird.
Extra-Frage an's Forum:
Wäre nicht das Bundessozialgericht der nächste Adressat, wenn das LSG angeblich gepfuscht hat?
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kleinchaos
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#91

Beitrag von kleinchaos »

Ja das BSG wäre zuständig, aber da herrscht Anwaltszwang. Beim BVerfG kann man auch ohne Anwalt klagen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#92

Beitrag von Koelsch »

Richtig - auch von daher also hätte man sich das Porto sparen können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#93

Beitrag von Olivia »

Beim BVerfG soll der Rechtsweg erschöpft sein, bevor man dort eine Klage erhebt.
Breymja

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#94

Beitrag von Breymja »

Es geht schon "außen" los: Seitenränder und Aufteilung der einzelnen Briefteile entsprechen nicht der (Sammel-)DIN 5008 für Geschäftsbriefe.
Diese DIN 5008 kann man im Internet nachlesen.
Bin ich ganz ehrlich, mache ich auch nicht - ich ermutige im Gegenteil dazu von der DIN hinsichtlich der Ränder abzuweichen - passt mehr aufs Papier, spart Papier. Hat noch nie jemanden gestört. (1 cm Seitenrand an allen Seiten in meinem Fall) Für Schreiben ans SG nehme ich die normalen Ränder - aber auch Bewerbungen habe ich mit den kleinen Rändern geschrieben und man hat mich nie deswegen befragt. Ich hab auch selber schon Schreiben mit diesen Minimalrändern bekommen. Ich würde das jetzt nicht unbedingt negativ auslegen - DIN hin oder her. Die IT RFCs (nichts anderes als DINs) sind auch mehr Empfehlungen, als Regeln. Daher, es gibt berechtigte Gründe, davon abzuweichen.

Sämtliche Kommunikation mit Geschäftspartnern von mir erfolgt mit kurzen Rändern - auch ohne einen Aufstand ausgelöst zu haben. Die Teile sind aber alle dort, wo sie dann entsprechend hingehören würden.

Das Problem hier ist mehr, dass die Ränderbreite nur rechts massiv unterschritten ist. Auch die Schriftart halte ich nicht sonderlich angemessen für heutige schriftliche Kommunikation - Courier New (oder was auch immer das ist), ist ja nicht gerade die professionellste oder am Besten lesbare Schriftart, die man sich für ansprechende Kommunikation aussuchen kann. Ich verwende mittlerweile für alle Briefe "Roboto", früher "Calibri", "Verdana", "Arial" - Roboto wurde schon mehrfach als äußert angenehm zu lesen empfunden und empfehle ich daher üblicherweise auch weiter.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#95

Beitrag von Koelsch »

Mag sein, ich kenne aber auch etliche "Chefs", die dann nur für sich, nicht laut, sagen: "Selbst das kann er nicht."
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#96

Beitrag von Olivia »

Doof ist, wenn man Text am Rand lochen muss und/oder in einem Hefter den linken Seitenteil nicht lesen kann, weil der Rand eng bedruckt wurde.
Breymja

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#97

Beitrag von Breymja »

Ja, das ist definitiv ein valides Argument, das ich völlig übersehenhabe. Ich habe gerade auch nachgeschaut, was die Locher-ISO ist und festgestellt, dass mein Locher diese nicht einhält. Bei einer 1,25 cm Breite locht der nämlich genau in der Mitte (0,63) davon, daher es passt. Tatsächlich sollte die Lochung aber mit der Mitte gerade auf 1,25 cm Breite liegen - womit es aber nicht passen würde. Für mich nicht weiter relevant, da ich alle Dokumente in Klarsichtfolien aufbewahre, um sie vor Sonnenstrahlung und anderer Abnutzung zu schützen. Abgesehen vom JobCenter sende ich sowieso nirgends mehr Briefe wirklich hin, sondern PDFs - in denen dann auch der übliche Satz steht "Bitte nicht ausdrucken. Schützen Sie die Umwelt.".

Was wohl möglich wäre, wäre die Kürzung des oberen Randes (der wird nämlich tatsächlich einfach verschwendet, während es am unteren viel näher ans Ende geht) und eine Kürzung rechts - womit ich auch verstehe, warum er links so einen großen Rand hatte. Ganz so doof war die Wahl also eigentlich gar nicht, wenn ich ehrlich bin. Man kann nach ISO lochen und es passt möglichst viel drauf.

Ja, die ISO hat schon einen Sinn - aber hinsichtlich der heutigen Umweltprobleme und der digitalen Welt wäre da nichts destotrotz mal eine Änderung fällig.

Und hinsichtlich "Nicht können": Der Chef müsste doch wissen, dass in jedem Programm die korrekten Seitenlängen voreingestellt sind - daher ich musste das absichtlich verändert haben. Da sollte er sich doch eher fragen: Warum? Mein Lebenslauf, auch mit dieser kurzen Seitenlänge wurde vom JobCenter dahingehend übrigens nicht bemängelt - hauptsache mein Bild hat ihm nicht gepasst und er hat das schön beleidigend geäußert - es war mein Passfoto.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#98

Beitrag von Günter »

Und jetzt kommen wir ganz langsam ohne übertriebene Eile zum Thema zurück.


Danke.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#99

Beitrag von marsupilami »

Können wir wieder zum Eigentlichen zurückkommen?

Ich hab die Äußerlichkeit nur kurz angerissen und auch gepostet, wo man da nachkukken kann - sollte eigentlich reichen.
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tigerlaw
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#100

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Di 24. Okt 2017, 15:35 Beim BVerfG soll der Rechtsweg erschöpft sein, bevor man dort eine Klage erhebt.
Ja, Olivia, Wampe hat das doch geschrieben: Nach § 177 SGG findet gegen Beschlüsse des LSG kein weiteres Rechtsmittel statt. Deshalb wäre mit einem LSG-Beschluss in einer ER-Sache "der Rechtsweeg erschöpft".
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