Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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marsupilami
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#51

Beitrag von marsupilami »

Jetzt hat der mit seiner Schreibe schon Koelsch angesteckt!! :schwein:
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#52

Beitrag von Günter »

Wieso doppel? Das ist ein...... egal, ich bin auch wissbegierig.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#53

Beitrag von Koelsch »

Wampe hat geschrieben: Fr 18. Aug 2017, 17:55
Koelsch hat geschrieben: Fr 18. Aug 2017, 17:26leerreich
Ich glaub eher, dass die Doppeldeutigkeit gewollt ist. :jojo:
Nie und nimmer nie nich :never: :never:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#54

Beitrag von Tester »

Wampe hat geschrieben: Fr 18. Aug 2017, 17:55
Koelsch hat geschrieben: Fr 18. Aug 2017, 17:26leerreich
Ich glaub eher, dass die Doppeldeutigkeit gewollt ist. :jojo:
Der Kölsch haut aber auch manchmal Dinger raus ... 😂

Habs glatt überlesen ... :8:

Was ich mich ja frage, warum PP dermassen Beratungsresistent ist, ich denke hier im Forum sind ja schon einige unterwegs, die Ahnung haben und ihn gut beraten haben.

Einen Eingangsstempel (aka Eingangsbestätigungsschreiben) als "Zulassung" zu interpretieren .... ohje.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#55

Beitrag von Peterpanik »

Die Erwersloseninitative Arolsen hat sich auch eingesetzt beim Richter und dann das gemacht was sie geschrieben hat. Lesen :

Antrag
Antwort
Und sie haben auch wieder Beschwerde eingelegt, sie hier

Habe Klar-nahmen gelöscht und werde später die Antwort der Beschwerde hier auch Veröffentlichen.
Zuletzt geändert von Koelsch am Sa 26. Aug 2017, 10:39, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Immer noch Klarnamen
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Günter
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#56

Beitrag von Günter »

Den ganzen Sch**** hätte man sich sparen können, wenn man einfach das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG in der Sache "Sind Sanktionen ein Verstoß gegen die Verfassung" beantragt hätte.

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 36#p444136
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#57

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#58

Beitrag von Peterpanik »

Na ja nun ist es passiert und schauen wir mal wies weiter geht so.
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Günter
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#59

Beitrag von Günter »

Ich drücke ja eifrigst die Daumen, aber ich habe da auch ganz leichte Zweifel.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#60

Beitrag von kleinchaos »

Meine Prognose: es wird eingestellt.
Die BA gibt Lebensmittelgutscheine für max 205€ monatlich aus, das ist bisher von keinem Gericht als verfassungswidrig anerkannt worden. Selbst das BVerfG hat bisher nicht daran gerüttelt. Und mal ehrlich: 205€ für Lebensmittel und notwendige Drogerieartikel reichen wohl gradeso aus.

Dass man davon weder Strom noch Telefon etc bezahlen kann weiß ich selber, brauch hier auch nicht argumentiert zu werden. Aber genau diese Summe ist für ein physisches Existenzminimum ausreichend. Plus KdU. Sagt das BVerfG bisher. Und so lange es nix anderes sagt, wird es auch dabei bleiben.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#61

Beitrag von Koelsch »

Das sehe ich auch so - und Staatsanwaltschaft wird keinen "Anfangsverdacht" für eine Straftat sehen.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#62

Beitrag von Tester »

Hätte man die ganze Energie der völlig hirnrissigen und unsinnigen Schriftsätze nicht sparen und vielmehr in die Verhinderung des Sanktionsgrundes stecken können?

Und da sind noch Klarnahmen zu lesen!
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#63

Beitrag von Koelsch »

Mag sein, dass da noch Klarnamen sind, aber offensichtlich hält Peterpanik ja den Schutz von Sozialdaten für nicht so wichtig. Das muss er dann mit seinen "Mandanten" ausmachen.

Einmal drauf hinweisen und entfernen reicht für meine Begriffe, wenn er die dann immer noch stehn lässt, mach ich mir da keine Gedanken mehr, dann seh ich das nicht mehr als mein/unser Problem sondern als seine freie Willensentscheidung, die wir dann nicht mehr korrigieren sollten.
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marsupilami
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#64

Beitrag von marsupilami »

Koelsch, ich glaube nicht, dass Du Dir - als verantwortlicher Forenbetreiber - es so einfach machen kannst.
Einmal ist keinmal.
Zwei Aufforderungen sollten es schon sein!

Warum ich das glaube? Nun, die wenigen Urteile zu dem Thema "Verantwortung der Portal-Betreiber" lassen kaum andere Schlußfolgerungen zu.

Ich bin mir auch im Klaren darüber, dass es mit Aufwand verbunden ist und schon deshalb generell ärgerlich, aber Ihr habt als Admins doch sicher die Mail-Addi von Peterpanik und ich - wäre ich Verantwortlicher - würde mir die Mühe machen.
Anschreiben und auffordern, das umgehend - max. 3 Tage - aus Datenschutzgründen zu ändern, ansonsten werden die Anhänge gelöscht.
Das dann aber auch durchziehen.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#65

Beitrag von Koelsch »

Na gut, er kann das nicht mehr ändern, also fliegt es erneut raus
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#66

Beitrag von Günter »

Marsu, wir können nicht jedem User den Hintern putzen.

Einmal auffordern muss reichen. Es geht ja hier nicht um strafbare Handlungen sondern um privatrechtliche Verstöße gegen den Datenschutz, dafür haftet der Poster gegenüber dem Betroffenen und nicht der Betreiber. Wir wollen und können hier nicht katholischer sein als Heinrich der VIII und der war Protestant.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#67

Beitrag von Günter »

Um es nochmal klar zu sagen dieses hier

https://www.heise.de/resale/artikel/Pla ... 17596.html

und ähnliches bezieht sich immer auf Urheberrechtsverletzungen.

Hier geht es aber nicht um Urheberrecht, sondern um die Preisgabe der Identität eines Dritten. Wir können nicht mal prüfen ob das mit Kenntnis und Einwilligung des Betroffenen geschieht.

Wir können deshalb auch nicht für eventuelle Rechtsfolgen haften.
Auch wenn der Plattformbetreiber sich die Inhalte im juristischen Sinne nicht "zu eigen" macht, kann er also als sogenannter "Störer" zur Rechenschaft gezogen werden. Was genau bedeutet das in der Praxis?

Seifried: Ein "Störer" muss zwar nur dafür sorgen, dass die Rechtsverletzung gelöscht und künftige Rechtsverletzungen verhindert werden. Er haftet aber grundsätzlich nicht für die durch die Rechtsverletzung entstandenen Schäden. Auch Kosten einer Abmahnung muss er grundsätzlich nicht erstatten. Der Bundesgerichtshof betont immer wieder, dass ein Plattformbetreiber ohne Anlass seine Plattform nicht ständig auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen muss. Eine solche Prüfpflicht wäre mit einem an sich zulässigen Geschäftsmodell nicht vereinbar.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betreiber einer Internetplattform, eines Forums oder Blogs von einer Rechtsverletzung erfährt, etwa durch eine Abmahnung, ist der Plattformbetreiber "Störer". Das gilt übrigens auch für Betreiber von Suchmaschinen. Der Störer muss nun alles ihm zumutbare tun, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Er muss vor allem die rechtsverletzenden Inhalte löschen, auf die er hingewiesen wurde. Er muss außerdem dafür sorgen, dass künftig "gleichartige" Rechtsverletzungen nicht mehr vorkommen und seine Plattform also auf weitere mögliche Rechtsverletzungen hin überprüfen.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#68

Beitrag von Koelsch »

Auch wieder wahr, aber nett, wie ich nun mal bin, hab ich noch mal gelöscht.

Allerdings sollte @Peterpanik sorgfältiger arbeiten, denn durch die Löscherei wird der Fred völlig "sinnentleert" und so was brauchen wir nicht.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#69

Beitrag von Peterpanik »

Es tut mir leid das ich was übersehen hatte, kann ja mal vorkommen, Entschuldigung.
Werde in Zukunft genauer Prüfen so das klar Namen geschwärzt werden von mir.

Die haben nun vollendendes noch gemacht und sind gespannt was passiert.
Erwerbsloseninative 25.08.17.odt
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#70

Beitrag von Koelsch »

Seit wann ist das Justizministerium zuständig für die Auszahlung von ALG II? Genau das aber wird dort gefordert.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#71

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch es ist eine bitte und nicht mehr,
aber versuch macht klug, oder .......

Die machen mal was anderes als andere, aber das ist für manche einfach nur schwer nachvollziehbar,
aber auf die Art erfahren auch andere Menschen und Institutionen das was uns Hartz 4 er betrifft.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#72

Beitrag von tigerlaw »

Da wird ein freundlicher Zweizeiler kommen: "Liebe Erwerbsloseninitiative, wir können Ihnen hier leider nicht behilflich sein, weil das eine Materie ist, für die das Hessische Ministerium üf Justiz nicht zuständig ist." Und das ist es dnn.

M.E. ist die konkrete Sache vorerst - rechtlich gesehen - "ausgelutscht":

Es gibt den Sanktionsbescheid.

Gegen den wird Widerspruch erhoben.

Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, § 39 SGB II

Antrag an SG auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

SG lehnt ab.

Sanktion umfasst 30 % der Regelleistung, für 3 Monate,, also insgesamt 90 % einer Regelleistung. Regelleistung beträgt 409,00 € (bei Allleinstehenden), es geht also um 368,10 €. Beschwerde zum LSG ist aber grundsätzlich nur möglich, wenn mindestens 750 € im Streit sind, oder aber Beschwerde zugelassen wurde. Dürfte aber nicht so sein.

Eilantrag an Bundesverfassungsgericht dürfte aussichtslos sein.

==> Spart Eure Energie für andere Sachen auf!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#73

Beitrag von kleinchaos »

Der Genitiv ist dem Dativ sein Tod ...

Meiner Meinung ein Bärendienst für den erfolglosen Kläger, ein hausgemachter. Nutzlos, Zeitverschwendung, Ressourcenverschwendung. Alle Texte voller Polemik an der eigentlichen Ursache vorbei. Niemand greift den Sanktionsgrund an, es wird nur über die Kürzung des Regelsatz polemisiert, und das auch noch ohne Substanz. Wenn wenigstens die Folgen der Kürzung thematisiert worden wären, hätte man noch halbwegs an die Verfassungsklage anknüpfen können. Aber so?

Ja wer soll erfahren, was mit uns geschieht? Dann geht an die Presse, aber konkret und fordernd. Belegbare Fakten. Aber die sind ja schon im Verfahren nicht benannt worden.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#74

Beitrag von Koelsch »

Genau so sehr ich das auch, solche Aktionen machen es seriösen Kämpfern so unendlich schwer, denn diese Aktionen prägen leider das Bild.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#75

Beitrag von Peter I. »

Der Fredstarter hat hier, so sehe ich das, die Historie eines Gerichtsverfahrens eingestellt und so getan, als ob er Hilfe benötige würde, sich dabei aber kaum oder überhaupt nicht um die Beiträge gekümmert, die daraufhin geschrieben wurden.

Sonst hätte er irgendwann mitbekommen, daß das SG Marburg für die konkrete Sanktion und nicht für die politische Großwetterlage in den vergangenen 15 Jahren zuständig ist. Die Hartz-Gesetze stammen aus 2004, sie wurden vom 15. Bundestag beschlossen. Die Mehrheit der Bevölkerung war immer damit einverstanden, denn seitdem waren stets die Parteien in Regierungsverantwortung, die diese Gesetze erarbeitet bzw. in voller Überzeugung gebilligt haben. Wir werden jetzt den 19. Bundestag wählen und es ist nicht abzusehen, daß sich mit der kommenden Wahl daran etwas ändert. Auch das Bundesverfassungsgericht hat, von mehr oder weniger kosmetischen Änderungen abgesehen, an diesem Gesetzespaket nie wirklich etwas auszusetzen gehabt.

Zu dieser Sanktion erfuhren wir mal so nebenbei, daß es sich um ein Vorstellungsgespräch gehandelt habe, welches nach Auffassung des Fredstarters inhaltlich dem Datenschutz unterliege. Er hat anscheinend noch keine Zeit gefunden, einmal einen Blick ins SGB II zu werfen. Denn sonst wären ihm bspw. § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II
(1)Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
1. ...
2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
3. ...
sowie § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II aufgefallen.

Nun wäre es sicher wünschenswert, daß der Arbeitsvermittler nichts vom Inhalt und Fortgang des Termines erfahren dürfte. Aber wenn der Gesetzgeber das so hätte haben wollen, so könnte die Umsetzung des Sanktionsparagraphen, wie man durch kurzes Nachdenken feststellen würde, nicht Sache der Behörde, sondern nur des "angepißten" Arbeitgebers sein ...
Der Fredstarter und sein Compagnon hätten sich in der Klageschrift also mit den Fragen auseinandersetzen müssen, ob es sich beim Gegenüber um einen potentiellen Arbeitgeber handelte, ob dieser überhaupt eine Arbeitsstelle anbieten wollte und ob die dem Bewerber nach Maßgabe des § 10 SGB II zuzumuten war. Das Nichtbesetzen von Feldern in einer Adressdatenbank ist mithin keine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II.
Aber von alledem liest man hier nichts ...
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