Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Peterpanik
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#26

Beitrag von Peterpanik »

Ja Günter meine Argumentation ist für ausstehende schwierig, das weiß ich wohl.

Habe aber in zwei anderen Fällen wo Kunden 10% zurückzahlen mussten ans Jobcenter ähnlich Argumentiert und danach wurde die Rückzahlung der 10% vom Jobcenter ausgesetzt bis auf weiteres, die da zu gehörigen Klagen sind anhängig beim SG-Marburg.
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Koelsch
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#27

Beitrag von Koelsch »

Klagen gegen Rückzahlungen und Aufrechnungen haben aufschiebende Wirkung. Ist also ganz normal, dass dann erst mal ausgesetzt wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#28

Beitrag von Peterpanik »

Bei der Erörterung beim SG ist nichts konkretes passiert.
Wir haben den Fall aus unserer Sicht vorgetragen und ausdrücklich darauf hingewiesen den Richter das das Vorstellungsgespräch unter vier Augen war und das Aussage gegen Aussage steht. Und wir das so sehen das das Existenzminimum immer gesichert sein muss ohne wenn und aber.

Das Jobcenter also die Gegenseite hat argumentiert das Sie es anders sieht und das Geld - 280,-€ ja reicht zum Leben obwohl ihr bekannt ist das er ein Darlehn brauchte von 50,-€ um der letzten Woche im Juli nicht Hungern zu müssen.

Was der Richter nun genau Entscheide weiß niemand, wir müssen nun warten auf den Beschluss und werden notfalls dann auch zum LSG gehen.
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tigerlaw
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#29

Beitrag von tigerlaw »

Wenn denn der Richter die Beschwer zulässt: "Die Tür zum LSG" steht nur offen, wenn um mindestens 750 € gestritten wird, oder aber das Sozialgericht ausdrücklich "die Tür öffnet".

Anderenfalls bleibt das SG die erste und einzige Instanz!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#30

Beitrag von Peterpanik »

Neu, mein Bekannter hat sich an die örtliche Erwerbsloseninitiative gewandt mit der bitte um Hilfe,
sie versuchen es und haben vollendendes dem Richter geschrieben.

Sozialgericht Marburg per Fax
z. H. Herrn ........

Gutenbergstraße 29

35037 Marburg

Datum 05.08.2017

Betrifft : Bitte

Sehr geehrter Herr ....... ,

der Erwerbsloseninitiative ist der Fall mit dem Aktenzeichen S 13 AS 148 / 17 ER bekannt und des halb
möchten wir Sie bitten den Betroffenen den Herrn ....... ....... das Existenzminimums von 409,- €
zu gewähren , bis in der Hauptsache über die anhängige Klage mit den Aktenzeichen S 13 AS 165 / 17
entschieden wurde , danke .

Die Erwerbsloseninitiative hilft jeden und jeden steht das Existenzminimum zu ohne wenn und aber .

Wenn eine Person einer anderen Person das Existenzminimum verweigert und es die Erwerbsloseninitiative
erfährt , kann es auch sein das die Erwerbsloseninitiative einfach Rechtsmittel einlegt wegen unterlassener
Hilfeleistung bei einer Behörde und mal Prüfen lässt ob das Rechtlich so hier erlaubt ist in Deutschland .

Die Erwerbsloseninitiative vertritt den Standpunkt das laut Grundgesetz - Artikel 1 und den Urteilen des
Bundesverfassungsgerichts für jeden Mandats-träger gilt das Existenzminimum der Menschen zusichern .

Mit freundlichen Grüßen
i.A. .......
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marsupilami
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#31

Beitrag von marsupilami »

Und warum genau sollte das Gericht den Fall ruhen lassen, bis in der Hauptsache entschieden ist?
Signatur?
Muss das sein?
Peterpanik
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#32

Beitrag von Peterpanik »

Hier nun die Klage die so dem SG vorliegt seit ein paar Tagen.

Sozialgericht Marburg per Fax
Gutenbergstraße 29
35037 Marburg
Datum 01.08.2017

Ich reiche hiermit Klage ein gegen das Jobcenter in Bad Arolsen
Anschrift : Jobcenter - Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3 - 34454 Bad Arolsen

Sehr geehrte Damen und Herrn
Es geht um den Widerspruchsbescheid vom 27. Juli 2017 des Jobcenters denn Ich erhalten
habe am 31. Juli 2017 mit dem Geschäftszeichen 800.03-....//0003..4-W-43902-....../17 .


Verweise das Gericht mal auf , das das BVerfG was gerade mal wieder klar-stellt in 2 BvQ 37/17 ,
dass die Verweigerung des Existenz – Minimum bereits bisher immer strafbar ist und auch war .

Es geht um die Frage , ob das Jobcenter einfach das Existenzminimum kürzen darf , das BVerfG sagt nein .

Es wird beantragt ,
1. das das Jobcenter mir den Regelsatz von 409,- € ab 01.07.2017 auszahlt ohne Abzüge in der Zukunft .
2. das das Gericht prüft warum das Jobcenter mir bewusst einen Gesundheitlichen - Schaden zufügen will .
3. das das Gericht zur Sache die Zeugin Frau ....... des Arbeitsamts vorlädt und vernimmt .
Anschrift : Arbeitsamt , Frau ....... , Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3 , 34454 Bad Arolsen
4. das das Gericht zur Sache die Zeugin Frau .......... des Jobcenter vorlädt und vernimmt .
Anschrift : Jobcenter , ........ , Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3 , 34454 Bad Arolsen
5. das das Gericht zur Sache den Zeugen Herrn ....... der Firma ...... GmbH vorlädt .
Anschrift : Herr ....... , .................straße 3 , 34454 Bad Arolsen
6. das das Gericht zur Sache die Zeugin Frau .................. des Jobcenter vorlädt .
Anschrift , Jobcenter Frau ........ , Louis - Peter - Straße 50 , 34497 Korbach

Begründung
zu 1
Nach Art. 1 G G und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts steht mir das gesamte Existenzminimum zu .
Das Existenzminimum ist unpfändbar für Behörden verweise auf § 42 Abs. 4 SGB II neu , gültig ab 01.08.16 .
Da Kürzungen , auch zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung meiner Gesundheit führen können ,
und Ich ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit habe , steht mir das Existenzminimum zu .
zu 2
Da das Existenz - Minimum in § 27a SGB XII geregelt ist , dürfte es mir nichts kürzen , da der
Fehl - Betrag ja meine Gesundheit bedroht und ich mir Darlehn holen musste beim Jobcenter .
Oder darf das Jobcenter über die Gesundheit seiner Kunden entscheiden und Kunden bewusst
zum Hungern zwingen . Bleibt mir nur die Frage :
Darf das Jobcenter in die Gesundheit von anderen Menschen eingreifen und ihr Leben bedrohen !
zu 3
Ich war am 31.07.2017 im Jobcenter und wollte von Frau ....... vollende Frage beantwortet haben :
Warum haben Sie mein Geld gekürzt und bedrohen da mit meine Gesundheit .
Aber Frau ....... gab mir bzw. meinen Beistand keine Antwort und verwies uns aus ihren Büro . Und deshalb
ist Sie die wichtigste Person in der kommenden Verhandlung weil nur Sie wichtige Fragen beantworten kann .
zu 4
Sie muss ja mal erklären warum Sie es zulässt das Sie ihren Kunden einfach das Existenzminimum verweigert .
zu 5
Er muss uns erklären warum er so eine Aussage schriftlich gemacht hat und da mit gegen § 4 B D S G verstößt .
zu 6
Die Frau ................. war bereit an dem Erörterungstermin ab 15 Uhr 20 der EA am 31.07.2017 mich auch
bewusst Hungern zu lassen und hat mit ihren Verhalten ausgedrückt das ihr Menschenleben (außer ihr eigens)
wahrscheinlich nicht viel wert sind . Bleibt die Frage : Ist diese Frau einfach für das Jobcenter noch tragbar ?

Mit freundlichen Grüßen
Peterpanik
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#33

Beitrag von Peterpanik »

Hallo marsupilami darum, siehe Klage.
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marsupilami
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#34

Beitrag von marsupilami »

Aha!
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#35

Beitrag von kleinchaos »

Also als Ini hätte ich mir die Einmischung in ein laufendes Verfahren aber nicht gewagt. Und ich finde es auch sehr bedenklich.

Ohne Frage kann man den Fall auch in die Öffentlichkeit bringen, so wie wir hier auch über verschiedene Verfahren diskutieren. Aber als Nichtbetroffene den Richter anzuschreiben, ich denke mal das kann auch direkt nach hinten losgehen.

Aufschiebende Wirkung wurde doch beantragt? Warum muss man nachtreten?

Und warum führst du immer noch die Abweisung des BVerfG eines Eilantrages an, der mit Existenzminimum so gar nichts zu tun hat? 2 BvQ 37/17 behandelt immer noch den Eilantrag dafür, den Bundestag zu verpflichten die entsprechend aufgeführten Bundestagsdrucksachen zur Ehe für alle zu lesen. Zitat: "Gegenstand des Eilverfahrens ist die Behandlung von drei weitgehend inhaltsgleichen Gesetzentwürfen zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare durch den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages (Antragsgegner). Die Antragstellerin begehrt mit Antragsschrift vom 17. Mai 2017, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, so über diese Gesetzentwürfe zu beschließen, dass eine Beschlussfassung des 18. Deutschen Bundestages hierüber spätestens in seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30. Juni 2017 ermöglicht wird."
Auch wenn du es noch so oft anführst, es wird keine Klage auf Existenzminimum draus
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#36

Beitrag von kleinchaos »

Und es wird auch kein Urteil draus, so wie du es gern hättest.

Die ganze Klage, wenn sie denn tatsächlich so geschrieben und versandt wurde, ist eigentlich umsonst.
Sie strotzt vor Polemik, sie ist respektlos gegenüber dem Gericht (Richter): "Verweise das Gericht mal auf , das das BVerfG was gerade mal wieder klar-stellt in 2 BvQ 37/17 ,
dass die Verweigerung des Existenz – Minimum bereits bisher immer strafbar ist und auch war .", falsche Zitate und kaum Fakten.
Selbst wenn sich der Richter nicht schon durch das Schreiben der Ini angepisst fühlen sollte, selbst wenn der Richter Milde walten lässt und so manches als Antrag und berechtigten Zorn umdeutet, so bleibt ein gewisser Substanzmangel.

Es wird kaum erklärt warum die Sanktion denn rechtswidrig sein soll.
Bevor der Richter ein Urteil fällen kann, muss er doch aber wissen, warum das JC sanktionieren will. Hier steht Aussage gegen Aussage, aber der Kläger beschreibt den Hergang des Vorstellungsgespräches nicht wirklich und viel zu allgemein.
Was ihr hier gemacht habt, den Sanktionsgrund schon fast zu vernachlässigen und sich stattdessen polemisch auf die Gewährung des Existenzminimus einzuschießen, führt am Ziel vorbei.
Selbst wenn der Richter die Polemik umdeutet und für euch positiv auslegt, so wird er höchst unlustig an die Sache herangehen. Es sei denn, ihr könnt besser sprechen als schreiben.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#37

Beitrag von Peterpanik »

Ja kleinchaos es ist gewagt, aber der Mann hat in der Erörterung ja auch knallhart durchblicken lassen das er den gestellten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ablehnt und der Vorlage beim BVerfG wegen dem Existenzminimum nicht nachkommen wird. Wenn Leute sich so verhalten dann muss man ihnen klar machen das andere das gleiche können, sonst machen solche Leute so weiter. Aber ich hoffe das er noch mal nachdenkt über sein verhalten.

Denn Richter haben einen Eid ablegt auf das Grundgesetz und das Heißt sie müssen § 1 GG umsetzen und jeden das Existenzminimum sichern.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#38

Beitrag von kleinchaos »

Nochmal: unter dem von dir genannten Aktenzeichen findet sich keine Entscheidung in der Datenbank. Auch für 2017 steht nix im Plan. Ist wohl auf nächstes Jahr verschoben bzw noch nicht terminiert.

Mit dem Artikel 1 kann man alles und jeden totschlagen. Und im Artikel 1 steht nichts von Existenzminimum, sondern der Würde.

"(1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#39

Beitrag von Peterpanik »

Na Wampe wir werden sehen wie es weitergeht in dem Fall werde weiter berichten hier.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#40

Beitrag von Peterpanik »

Es wurde vollendendes in der Sache dem SG nachgereicht am 09.08.2117 :

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Datum 09.08.2017

Rechtsstreit ......... ........ / Jobcenter - A z . S 13 AS 148 / 17 ER

Sehr geehrte Damen und Herrn

Ich habe Heute am 09.08.2017 vollendendes Schreiben erhalten zur Kenntnisnahme , was auch für
den Richter interessant sein dürfte , da das Hessische Justizministerium das wohl genau so sieht .

Grundaussage des Niedersächsische Justizministerium in seinen Schreiben – 09.08.2017 , Zitat :

Der deutsche Saat gewährt jeden , der nicht in der Lage ist , für sich selbst zu sorgen ,
eine Grundsicherung , um ein Leben zu führen , welches der Menschenwürde entspricht .

Diese Aussage ist binden für alle Staatlichen – Bediensteten in Deutschland .

Sollte jeder in diesen Fall auch zur Kenntnisnehmen , danke .

Mit freundlichen Grüßen

1 Anlage
Festellung - 09.08.2017.pdf
Hinweis, die Erörterung war am 31.07.2117 und bis Heute liegt uns kein Beschluss vor vom SG.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#41

Beitrag von kleinchaos »

Wenn bereits ein Beschluss verkündet wurde, ist es sinnfrei hierzu noch was nachzuschieben.
Ich hätte eher die schriftliche Ausfertigung in Zeitnähe beantragt
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#42

Beitrag von Peterpanik »

Hallo kleinchaos lesen ist nicht deine stärke ,

das SG hat noch keinen Beschluss gemacht oder verkündet.
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Koelsch
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#43

Beitrag von Koelsch »

Nun ja, dann warten wir in aller Ruhe den Beschluss ab, wobei es mich sehr wundern würde, wenn dieses Schreiben dort erwähnt würde.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#44

Beitrag von kleinchaos »

Sorry, hab ich in der Länge des Threads nicht mehr auf dem Schirm gehabt.
Werd an meiner Schwäche arbeiten, so wie du an deiner.
Bitte schreib doch in Zukunft "folgende, folgendes ..." Es liest sich einfach leichter
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#45

Beitrag von Christoph »

Peterpanik, deine Schriftsätze sind nicht das Gelbe vom Ei. Wer mit großen Begriffen wie Grundgesetz, Würde und Strafanzeigen um sich wirft, sollte schon die einfachsten Regeln der Rechtschreibung beachten.

Ohne vorausgehende Leerstelle stehen Punkte, Kommata, Semikolons, Doppelpunkte, Frage- und Ausrufungszeichen.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#46

Beitrag von Peterpanik »

Die Entscheidung des SG - Marburg liegt vor und sie haben die aufschiebende Wirkung auch Abgelehnt und wie tigerlaw schon geschrieben hat die Beschwerde nicht zugelassen. Aber wir haben Rechtsmittel eingelegt beim LSG, lesen :
5.0 BS. - Ö. - LSG 15.08.17.odt
und es ist als Beschwerde anerkannt wurden vom LSG, lesen
6. Beschwerde - Zulassung.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#47

Beitrag von Koelsch »

Von Anerkennung kann da keine Rede sein, es wird bestätigt, da ist eine Beschwerde eingegangen und die hat Aktenzeichen XY bekommen.

Das mach eine Verwaltungsangestellte bei der Posteingangsstelle. Mehr an Aussage steckt da nicht drin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#48

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch warten wir ab wie es weitergeht, werde weiter berichten hier.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#49

Beitrag von marsupilami »

Du darfst das auch gerne für Dich behalten.
Du musst Dir nicht die Mühe machen und berichten.
Denn Du bist ja dem Forum gegenüber nicht rapportpflichtig.
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

#50

Beitrag von Koelsch »

Also mich interessiert's schon, was dabei rauskommt. So was ist doch immer leerreich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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