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Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 08:05
von Peterpanik
ich will hier mal dokumentieren wie dieser Fall behandelt wird und auch dann entschieden wird.

Jobcenter,
hat eine Mehrmonatige- Speere ausgesprochen von 30 % vom 1.7. bis 30.9.17 und diese Umgesetzt er wird am 1.7.17 also weniger Geld kriegen.

Widerspruch,
Betrifft : Bescheid vom 09.06.2017 und Antrag

Sehr geehrter

Bezug nehmen auf ihr Schreiben vom 09.06.2017 möchte Ich mich wie folgt äußern :
Ich kann ohne das mir immer zustehende Existenzminimum nicht Überleben ,
oder können sie ............ von 286,30 € im Monat etwa Leben ?

Ich brauche mein gesamtes Existenzminimum zum Leben so wie es mir zusteht nach Artikel 1 GG .

Ich beantrage ,
das das Jobcenter sofort mir wieder das gesamte Existenzminimum - 409,- € auszahlt ab 01.07.2017 .

Begründung

Ich bin immer auch auf das Existenzminimum von 409,- € angewiesen zum Leben in jeden Monat des Jahres .
Und Ich gehe da von aus das sie ..............es nun umgehend wieder bewilligen, danke.
Ich gehe da von aus das alle Unklarheiten beseitigt sind, und Ich umgehend einen neuen Bescheid erhalte .


Gleichzeitig wurde eine EA beim SG eigereicht,

Antrag auf Erlass einer Eilentscheidung gemäß dem Gesetz gegen das Jobcenter ....... .
Anschrift : Jobcenter ....................

Sehr geehrte Damen und Herrn

Es geht um den Antrag vom 27.06.17 , da ab 01.07. - 30.09.17 mir das Existenzminimum nicht ausgezahlt wird .
Ich erwarte das das Jobcenter mein Existenzminimums von 409,- € für die Zukunft ab 01.07.2017 mir ohne
Abzüge auszahlt, weil bei Abzügen das Existenzminimum nicht in vollen Umfang gesichert ist vom Jobcenter .


Es ist die Frage zu klären , ob das Jobcenter das Existenzminimum kürzen darf , mehre Gerichte sagen nein .

Es wird beantragt ,

1. das das Jobcenter mir den Regelsatz von 409,- € ab 01.07.2017 auszahlt ohne Abzüge in der Zukunft .

2. hilfsweise ,

das das Sozialgericht das zuständige Sozialamt sofort informiert das mein Existenzminimum von 409,- €
nach Art. 1 GG nicht gesichert ist für den Zeitraum 01.07. bis 30.09.17 und das Sozialamt es sichern muss .

Begründung
zu 1
Nach Art. 1 G G und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts steht mir das gesamte Existenzminimum zu .
Das Existenzminimum ist unpfändbar für Behörden verweise auf § 42 Abs. 4 SGB II neu , gültig ab 01.08.16 .
Da Kürzungen , auch zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung meiner Gesundheit führen können ,
und Ich ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit habe , steht mir das Existenzminimum zu .
zu 2
Da das Existenz - Minimum in § 27a SGB XII geregelt ist , dürfte der Fehl - Betrag von
der für Leistungen nach dem SGB XII zuständigen Stelle ( wohl : Sozialamt ) zu zahlen sein .
Zur operativen Umsetzung dieser Existenz – Minimums – Deckungs- Pflicht des Staates , ist eine
zeitnahe In – Kenntnis - Setzung des Ersatz – Zahlers ( SGB XII ) notwendig , somit das Jobcenter
zu dessen Alarmierung verpflichtet . Und durch Kenntnisnahme der Sachlage durch das Sozialgericht
ist das Gericht gerichtlich wohl verpflichtet das Sozialamt des Kreises ................. zu unterrichten .

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 08:31
von Koelsch
Das richtet sich also gegen Sanktion an sich. Die Frage ist bekanntlich beim BVerfG anhängig. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass SG und Ämter sagen, so lange von da nix anderes kommt, halten wir uns an den Gesetzestext.

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 08:35
von Tester
Ihr müßt vielleicht eine Begründung gegen die Sanktion finden, warum diese nicht gerechtfertigt ist.

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 08:38
von Günter
Zumindest würde ich zusätzlich noch die aufschiebende Wirkung bis zum Urteil des BVerfG beantragen.

Wichtig wäre aber auch eine Begründung warum die Kürzung gesetzwidrig ist.

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Sa 1. Jul 2017, 06:45
von Peterpanik
Nun weiter seit Heute hat er nur das Aktenzeichen.

Er warte nun noch auf die Stellungnahme vom Jobcenter.

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Sa 1. Jul 2017, 10:09
von Koelsch
Das kann ein paar Tage dauern

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 06:49
von Peterpanik
Stellungnahme.pdf
Hier ein Ausschnitt vom Jobcenter - Schreiben, siehe Anhang.

Und meine Antwort da zu :

Sozialgericht Marburg / Ihre Nachricht – 10.07.17
Gutenbergstraße 29 / erhalten am 11.07.2017
35037 Marburg / Datum 12.07.2017

Rechtsstreit / Jobcenter - A z . S 13 AS 148 / 17 ER

Sehr geehrte Damen und Herrn

Ich muss am ca. 23 / 24.07.2017 mir einen Essensgutschein holen beim Jobcenter da ich nicht verhungern will .

Verweise Sie mal da rauf , das das BVerfG ja auch gerade mal wieder klar-gestellt in 2 BvQ 37/17 ,
dass die Verweigerung des Existenz - Minimum bereits bisher immer strafbar ist und auch war .

Nehme nun Stellung zu den Schreiben vom 03.07.2017 vom Jobcenter .

Die im Jobcenter können oder wollen die Realität vor Ort nicht sehen , oder die Verantwortlichen im Jobcenter
üben soviel Druck auf die Sachbearbeiter aus das diese so Handeln wie sie Handeln gegen über den Kunden .

Kann nicht nachvollziehen das das Jobcenter sich nicht an Art 1 und Art 3 GG hält und das Existenzminimum
mir einfach zum Leben vorenthalten will und das Frau gegen das Grundgesetz verstoßen darf .



Es wird beantragt ,

1. das das Gericht eine Mündliche – Erörterungstermin in der wichtigen Sache macht .

2. das das Jobcenter vollende Frage mir und dem Gericht schriftlich beantwortet .
Feststellung : Das Arbeitslosengeld II ist ja das Existenzminimum .
Frage : Wie kann aus einem Minimum ein weiteres Minimum werden ?

3. das das Gericht zur Sache die Zeugin Frau des Jobcenter vorlädt und vernimmt .
Anschrift : Jobcenter , , Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3 , 34454 Bad Arolsen

3. das das Gericht zur Sache den Zeugen Herrn der Firma vorlädt .
Anschrift : Herrn , Am , 34497 Korbach


Begründung
zu 1
Man sollte Mündlich klären ob das Existenzminimum noch unterschritten werden darf vom Jobcenter .
zu 2
Man sollte über diese Antwort vom Jobcenter einfach mal gemeinsam Reden beim Gericht .
zu 3
Sie soll uns mal erklären wie man mit weniger wie dem Existenzminimum leben kann .
zu 4
Das Gespräch war ein Vorstellungsgespräch , fällt so was nicht unter Datenschutz ?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 07:44
von kleinchaos
Peterpanik hat geschrieben: Do 13. Jul 2017, 06:49 Stellungnahme.pdfHier ein Ausschnitt vom Jobcenter - Schreiben, siehe Anhang.

Und meine Antwort da zu :

Sozialgericht Marburg / Ihre Nachricht – 10.07.17
Gutenbergstraße 29 / erhalten am 11.07.2017
35037 Marburg / Datum 12.07.2017

Rechtsstreit / Jobcenter - A z . S 13 AS 148 / 17 ER

Sehr geehrte Damen und Herrn

Spätestens am 23.07.2017 bin ich gezwungen, Lebensmittelgutscheine zu beantragen, da bis dahin der erheblich gekürzte Regelsatz aufgebraucht sein wird.
Ich verweise auf das Urteil des BVerfG 2 BvQ 37/17, wonach die Verweigerung des Existenz - Minimum bereits bisher immer strafbar ist und auch war .

Ich nehme nun Stellung zu den Schreiben vom 03.07.2017 vom Jobcenter .

Die im Jobcenter können oder wollen die Realität vor Ort nicht sehen , oder die Verantwortlichen im Jobcenter
üben soviel Druck auf die Sachbearbeiter aus das diese so Handeln wie sie Handeln gegen über den Kunden .

Kann nicht nachvollziehen das das Jobcenter sich nicht an Art 1 und Art 3 GG hält und das Existenzminimum
mir einfach zum Leben vorenthalten will und das Frau gegen das Grundgesetz verstoßen darf .
würde ich komplett weglassen


Es wird beantragt ,

1. dass das Gericht einen Mündlichen Erörterungstermin anberaumt, da die Sache von großer Wichtigkeit ist :4: .

2. das das Jobcenter vollende Frage mir und dem Gericht schriftlich beantwortet .
Feststellung : Das Arbeitslosengeld II ist ja das Existenzminimum .
Frage : Wie kann aus einem Minimum ein weiteres Minimum werden ?

3. das das Gericht zur Sache die Zeugin Frau des Jobcenter vorlädt und vernimmt .
Anschrift : Jobcenter , , Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3 , 34454 Bad Arolsen

3. das das Gericht zur Sache den Zeugen Herrn der Firma vorlädt .
Anschrift : Herrn , Am , 34497 Korbach


Begründung
zu 1
Man sollte Mündlich klären ob das Existenzminimum noch unterschritten werden darf vom Jobcenter .
zu 2
Man sollte über diese Antwort vom Jobcenter einfach mal gemeinsam Reden beim Gericht .
zu 3
Sie soll uns mal erklären wie man mit weniger wie dem Existenzminimum leben kann .
zu 4
Das Gespräch war ein Vorstellungsgespräch , fällt so was nicht unter Datenschutz ?

Mit freundlichen Grüßen
Im Übrigen ist immer noch nicht begründet, warum ihr der Meinung seid, dass der Grund für die Sanktion eben keiner ist.
Die ganze Schreiberei bisher bezieht sich darauf, dass die Sanktion aals solche rechtswidrig ist.
Wenn ihr euch schon darauf beruft, dann doch aber bitte fundiert begründen. Etwa mit aktuellen Zahlen, dass die Kürzung nicht durch andere Teile des Regelsatzes ausgeglichen werden kann.

Weiter: es heißt ja nicht mehr Regelsatz, sondern Regelbedarf. Dann aber frage das Gericht, wie ein gesetzlich ermittelter und anerkannter Bedarf unterschritten werden dürfe.
Auch die Beeinträchtigung der sozialen Teilhabe durch etwa Nichtzahlung von Telefon/Internet/TV-Gebühren um Lebensmittel kaufen zu können, inklusive der darauf folgenden Sperr- und Entsperrgebühren zuzüglich Mahngebühren, sollte nicht unerwähnt bleiben.
Man sollte sich eventuell auf die Stellungnahmen der verschiedenen Organisationen und Harald Thomé beziehen zu den Auswirkungen von Sanktionen. Zu finden sind die hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2207/

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 07:45
von kleinchaos
Achso, oben in deinem Text bei den Anträgen noch bissel nachformulieren

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 07:51
von Günter
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 00#p442600

Lass die Sanktion aussetzen, bis das BVerfG über die Sanktionen entschieden hat.

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 13:42
von marsupilami
Sehe ich ähnlich wie kleinchaos.

Der bisherige Text ist vorrangig polemisch.

Ich denke, dass es Sache des Gerichtes ist, einen "mündlichen Erörterungstermin" zu terminieren.
Beantragen kann man das sicherlich, aber nicht mit der Begründung, dass die Sache von großer Wichtigkeit ist.
Klagen, Verhandlungen vor Gericht sind immer wichtig, sonst wären sie ja nicht vor Gericht gelandet.

Ich würde begründen: dass man sich mündlich besser ausdrücken kann, den Sachverhalt besser formulieren kann, ....

Wenn sanktioniert wurde, dann ist da sicherlich auch eine Begründung dran.
Es gilt dem Gericht darzulegen, warum diese Begründung des JC falsch ist.


"Man sollte über diese Antwort vom Jobcenter einfach mal gemeinsam Reden beim Gericht ."
Das Ergebnis fällt dann wie beim G20-Gipfel aus?
Schön, dass wir darüber geredet haben.

Meine Ansicht: pure Zeitverschwendung!


"Das Gespräch war ein Vorstellungsgespräch , fällt so was nicht unter Datenschutz ?"
Was hat ein Vorstellungsgespräch mit einer Sanktion zu tun?


Summa summarum:
Diese Stellungnahme an das Gericht versachlichen, straffen.
Und die Sachen, die kc erwähnt hat, noch dazupacken.

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 20:29
von Koelsch
:1: :1:

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 20:58
von kleinchaos
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 02917.html
Unter dem genannten Aktenzeichen gehts um die Ehe für alle

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 21:09
von Koelsch
Peterpanik hat aber ein anderes Aktenzeichen zitiert

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 22:40
von tigerlaw
Habe mal ganz kurz die Entscheidung des BVerfG übeflogen: Peter, vergiss deses Zitat, Karlsruhe hat da über etwas ganz, ganz anderes entschieden, nämlich ob ein Antrag auf Eistweilige nVerfügung zulässig ist, dasss bei einem REchtsanwalt in dessen Kanzlei beschlagnahmte Akten so versiegelt werden müssen, dass keiner vor Entschedung über eine noch einzureichende Verfassungsbeschwerde in die Akten schauen kann.

Hat also absolut nix mit H-4 zu tun!!!!

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 13:44
von Günter
Mal ganz ehrlich, bevor ich mir die Finger breche um eine hochkomplizierte Begründung für das SG hinzuschustern, würde ich doch schlicht und ergreifend schreiben.

Das BVerfG prüft derzeit ob die Sanktionen im SGB II wegen der Bedarfsunterdeckung verfassungsmässig sind.

Ich beantrage daher die verhängte Sanktion bis zum Abschluss des Verfahrens auszusetzen.

Dann ist erst mal Zeit gewonnen.

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 14:02
von marsupilami
... und dass bis dahin ALG in voller Höhe weiterbezahlt wird.

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 20:17
von Peterpanik
Das SG hat nun einen Eröterunstermin festgelegt auf den 31.07.2017 nachmittags.

Unsere Antwort war erst heute da und wir sind nun auf die Reaktion vom Jobcenter gespannt.

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Mo 17. Jul 2017, 20:20
von Koelsch
:Daumen: :Daumen:

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Di 18. Jul 2017, 07:22
von marsupilami
Prima.

Dann macht Euch Notizen, was Ihr sagen wollt.
Aber keine Tiraden daraus machen.

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Di 18. Jul 2017, 08:36
von Günter
:Daumen: :Daumen:

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 20:13
von Peterpanik
Heute hat er ein Darlehn erhalten und vollenden Brief zum SG geschickt.

Sozialgericht Marburg Ihre Nachricht –
Gutenbergstraße 29 erhalten am
35037 Marburg Datum 24.07.2017

Rechtsstreit ....................... / Jobcenter - A z . S 13 AS 148 / 17 ER

Sehr geehrte Damen und Herrn

Ich habe Heute am 24.07.2017 mir einen Essensgutschein holen wollen , aber das Jobcenter hat mir ja nur ein
Darlehn – 50,- € gewährt . Werde nächsten Monat wieder ein Darlehn brauchen am 24 / 25.08.2017 für Essen .

Auch verstehe Ich einfach nicht das das Gericht nicht schon schneller was unternommen hat , obwohl dem
Gericht ja bekannt war , nachweislich seit dem 17.07.2017 das Ich wahrscheinlich auch Hungern muss .

Ich warte immer noch auf die Antwort ( Verweise auf mein Schreiben vom 13.07.17. ) vom Jobcenter ,
ich musste das Schreiben des Gerichts bzw. Jobcenters – 03.07.17 innerhalb von 5 Tagen beantworten .

Frage an das Gericht : Warum wird mir eine Frist gesetzt für Antworten und dem Jobcenter anscheinend nicht ?

Es wird beantragt ,

1. das das Gericht prüft warum das Jobcenter mir ja bewusst einen Schaden zufügen will .
2. das das Gericht zur Sache die Zeugin Frau ....... des Arbeitsamts vorlädt und vernimmt .
Anschrift : Arbeitsamt , Frau ....... , Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3 , 34454 Bad Arolsen

Begründung
zu 1
Wenn Ich heute das Darlehn von 50,- € nicht erhalten hätte ich Hungern müssen und es hätte sicher
auch Gesundheitliche -auswirkungen gehabt . Weise das Gericht auf das Schikaneverbot mal hin .
§ 226 BGB
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig , wenn sie nur den Zweck haben kann ,
einem anderen Schaden zuzufügen .
zu 2
Sie soll uns mal erklären ob sie einfach so über meine Gesundheit verfügen darf .

Mit freundlichen Grüßen

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 07:55
von kleinchaos
Mit dem Darlehen ist die schlimmste Notlage (vorerst) beseitigt und man sieht keinen dringenden Handlungsbedarf. Hat sich also selbst ins Knie ...
Klingt komisch, ist aber so

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 09:12
von Peterpanik
Gutscheinablehnung 24.07.2017.pdf
Nein ist nicht so, da der Essensgutschein nachweislich abgelehnt wurde (siehe Anhang) wäre er Verhungert und das Jobcenter hat von sich aus das Darlehn anboten, es ist alles weiter offen.

Wenn das Jobcenter nichts gemacht hätte, dann hätte ich Strafanzeige gestellt wegen unterlassener Hilfeleistung und das wusste die Sachbearbeiterin.

Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 09:21
von Günter
Ich verstehe eure Argumentation nicht.


Ihr beschreibt, welche Auswirkungen die Sanktion hat. Das ist aber vom Gesetzgeber so gewollt.

Daumenschrauben um den Willen des Deliquenten zu brechen ....... hm die haben es anders genannt. Erziehungsinstrument um das Verhalten des Arbeitslosen in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Darum geht es doch nicht, es geht darum festzustellen, dass diese Sanktion gesetzwidrig ist.