Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
- marsupilami
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Bitte laßt diesen Thread
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Spätestens seit # 88 ist das nur noch ein totes Pferd gewesen.
Bitte, liebe Admins/Mods, macht diesen Faden endgültig zu!
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Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Zuvor würde ich mir vom TE aber noch einmal eine Zusammenfassung wünschen, um was es hier eigentlich gegangen war in diesem Thread. Welche Kosten gekürzt worden sind, wie die weitere Strategie aussieht und welche Erfolge zwischenzeitlich eingetreten sind.
Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Ich habe mir mal die Mühe gemacht:
Es wurde eine 30-%-Sanktion verhängt, weil der/die Bekannte (angeblich) ein Bewerbungsgespräch so geführt haben soll, das eine Anstellung gescheitert ist.
Gegen den Sanktionsbescheid wurde Widerspruch eingelegt und aufschiebende Wirkung beantragt. Es wurde stets nur mit der Verfassungswidrigkeit der Sanktionierung argumentiert, aber überhaupt nicht dazu, dass das Bewerbungsgespräch etwa ganz anders gelaufen ist und deshalb die Begründung für die Sanktion ohne tatsächliche Grundlage sei.
Das SG - und ihm folgend auch das LSG - hat aber keine Gründe für die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen gesehen und die Anträge (rechtskräftig) abgewiesen.
Auch eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht blieb erfolglos (angesichts der Dürftigkeit der Begründungen sehr gut nachzuvollziehen).
Es wurde eine 30-%-Sanktion verhängt, weil der/die Bekannte (angeblich) ein Bewerbungsgespräch so geführt haben soll, das eine Anstellung gescheitert ist.
Gegen den Sanktionsbescheid wurde Widerspruch eingelegt und aufschiebende Wirkung beantragt. Es wurde stets nur mit der Verfassungswidrigkeit der Sanktionierung argumentiert, aber überhaupt nicht dazu, dass das Bewerbungsgespräch etwa ganz anders gelaufen ist und deshalb die Begründung für die Sanktion ohne tatsächliche Grundlage sei.
Das SG - und ihm folgend auch das LSG - hat aber keine Gründe für die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen gesehen und die Anträge (rechtskräftig) abgewiesen.
Auch eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht blieb erfolglos (angesichts der Dürftigkeit der Begründungen sehr gut nachzuvollziehen).
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- marsupilami
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Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Dank für Deine Mühe, tiger.
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Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Sie haben Bekannten 3 Monate - 30 % gestrichen ,
Vielen Dank für die Aufstellung! Nach der Lektüre schliesse ich mich dem Posting #140 an. Der Thread kann nun zugemacht werden.