Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
vielleicht kennt sich jemand aus...
Ich hab noch keinen Weiterbewilligungsbescheid....
Weiß auch nicht wann der kommt, da sie SB wohl Langeweile hat, und "plötzlich" Unterlagen will die sie noch nie wollte (s.anderer thread).
egal: Meine Hauptfrage:
Wie sieht es mit der Krankenkasse aus????
Weiß jemand, ob die Beiträge weiterbezahlt werden, oder sofort stoppen???
bin ich nichtmehr krankenversichert????
bescheid endete am 30.6.
Seit 1.7. sind wir quasi "ohne Bescheid", kein Geld bekommen...müssen Unterlagen bis 12.7. nachreichen, haben wir abgegeben und warten...
aber sind wir krankenversichert????
Oder bekam die Kasse keine Beiträge??????
Ich hab noch keinen Weiterbewilligungsbescheid....
Weiß auch nicht wann der kommt, da sie SB wohl Langeweile hat, und "plötzlich" Unterlagen will die sie noch nie wollte (s.anderer thread).
egal: Meine Hauptfrage:
Wie sieht es mit der Krankenkasse aus????
Weiß jemand, ob die Beiträge weiterbezahlt werden, oder sofort stoppen???
bin ich nichtmehr krankenversichert????
bescheid endete am 30.6.
Seit 1.7. sind wir quasi "ohne Bescheid", kein Geld bekommen...müssen Unterlagen bis 12.7. nachreichen, haben wir abgegeben und warten...
aber sind wir krankenversichert????
Oder bekam die Kasse keine Beiträge??????
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
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Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Da gibt's meines Wissens 2 Monate "Good-Will" Zeit. So langesagt die KV nix und leistet auch problemlos weiter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Warum nicht einfach mal bei der entsprechenden Krankenkasse anrufen?
Bzw. wenn die eine Filiale vor Ort hat, dort aufschlagen und fragen.
Sachverhalt schildern und fragen: wie lange "zahlt" JC Beiträge, wie lange bin ich versichert?
Bzw. wenn die eine Filiale vor Ort hat, dort aufschlagen und fragen.
Sachverhalt schildern und fragen: wie lange "zahlt" JC Beiträge, wie lange bin ich versichert?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Wozu?
Wenn kein Bescheid über ALG II Bezug vorliegt, dann kann und darf das JC keine KV bezahlen.
Bescheid abwarten.
Wenn kein Bescheid über ALG II Bezug vorliegt, dann kann und darf das JC keine KV bezahlen.
Bescheid abwarten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Versichert ist man auch weiterhin.
Man häuft halt Beitragsschulden an, die aber bei Weiterbewilligung ausgeglichen werden
Man häuft halt Beitragsschulden an, die aber bei Weiterbewilligung ausgeglichen werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Gem. § 19 Abs. 2 SGB V besteht für einen weiteren Monat Krankenversicherung, danach wohl nicht mehr. Es fragt sich aber, ob die Mitgliedschaft bereits durch Nichtzahlung des JC erlischt oder ob ein förmlicher "Rauswurf" aus der Krankenkasse erfolgen muss.
Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Die Mitgliedschaft erlischt nicht wie kc schrub.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Rechtsgrundlage? Nach § 5 Abs. 2a SGB V besteht Versicherungspflicht nur für die Zeit, in der Personen ALG II erhalten, nicht jedoch für Zeiten, in denen sie es nicht bekommen, z.B. mangels Weiterbewilligung.
Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Und was ist dortselbst mit Nr. 13?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
http://www.recht-e.de/beitragsrueckstand-krankenkasse/
Ich lese das so, dass da durchaus 2 Monate "Nach-Versicherung" drinne sind.
Ich lese das so, dass da durchaus 2 Monate "Nach-Versicherung" drinne sind.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Das hatte ich gesucht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Danke für die ANtworten!
Ich hatte gestern bei der SB vom jobcenter angerufen, und nachgefragt.
Ich habe gesagt, die Unterlagen sind unterwegs.
Sie meinte dann, der Status bei mir sei jetzt "versichert". Aber der KK Beitrag sei am 5. nicht raus. WÜrde aber eh am 10. bezahlt...???
Ich fragte sie dann, wie es ist, wenn ich bis 10. noch keinen Bewilligungsbescheid habe, dann meinte sie, sei egal, weil sie ja weiß, dass meine Unterlagen unterwegs seien...
Sorry, ich check da nicht durch...wollte auch nicht weiter nachfragen, sie klang etwas "genervt"...
Was bedeutet dass denn jetzt???
Wenn die das am 5. nicht bezahlt haben...ist doof, oder?
Aber warum ist das dann egal, wie sie sagt...
Ich verstehs nicht!
Mein Problem ist, dass ich für mich und meinen Sohn eine Kur bewilligt bekommen habe (Hauptsächlich wegen seienr Erkrankungen)
Der Platz in der Klinik ist reserviert. Diese Plätze sind heiß begehert, und wenn die KK jetzt die Kostenzusage zurück zieht, hab ich ein Problem, weil er dann frühestens in gut nem halben Jahr antreten kann, weil es vorher keine freien klinikplätze gibt, und das wäre für seine Gesundheit sehr schlecht!
Deswegen ist es für mich sehr wichtig, dass das die KK nicht macht....versteht ihr?
Ich hatte gestern bei der SB vom jobcenter angerufen, und nachgefragt.
Ich habe gesagt, die Unterlagen sind unterwegs.
Sie meinte dann, der Status bei mir sei jetzt "versichert". Aber der KK Beitrag sei am 5. nicht raus. WÜrde aber eh am 10. bezahlt...???
Ich fragte sie dann, wie es ist, wenn ich bis 10. noch keinen Bewilligungsbescheid habe, dann meinte sie, sei egal, weil sie ja weiß, dass meine Unterlagen unterwegs seien...
Sorry, ich check da nicht durch...wollte auch nicht weiter nachfragen, sie klang etwas "genervt"...
Was bedeutet dass denn jetzt???
Wenn die das am 5. nicht bezahlt haben...ist doof, oder?
Aber warum ist das dann egal, wie sie sagt...
Ich verstehs nicht!
Mein Problem ist, dass ich für mich und meinen Sohn eine Kur bewilligt bekommen habe (Hauptsächlich wegen seienr Erkrankungen)
Der Platz in der Klinik ist reserviert. Diese Plätze sind heiß begehert, und wenn die KK jetzt die Kostenzusage zurück zieht, hab ich ein Problem, weil er dann frühestens in gut nem halben Jahr antreten kann, weil es vorher keine freien klinikplätze gibt, und das wäre für seine Gesundheit sehr schlecht!
Deswegen ist es für mich sehr wichtig, dass das die KK nicht macht....versteht ihr?
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Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
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Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Mach Dir keine Gedanken, nach der Aussage ist klar, dass JC die Beiträge zahlt. Und KV hat ja auch noch nicht nachgefragt.
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Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Meinst du? Ich dachte halt, wenn die am 5. rausgehen, und sie sagte, die sind nicht raus...Mach Dir keine Gedanken, nach der Aussage ist klar, dass JC die Beiträge zahlt.
Meinst du die zahlen dass dann, auch wenn die die Unterlagen noch nicht geprüft hat?
Ich hab ja wie ihr wisst, die Ausgaben (außer Miete etc) auf den Kontoauszügen geschwärzt, und wenn die jetzt zB zurückschreibt, das reicht nicht oder so, oder ihr fällt nochmal was ein, was sie plötzlich noch will, dann geht das ja nochmal hin und her....poh....kompliziert....(oder ich machs kompliziert....bin schon ganz irre...)
Meinst du, die KK würde sich schon erst bei mir melden, bevor sie Leistungen einstellen wie zB die Kostenzusage zurück ziehen?Und KV hat ja auch noch nicht nachgefragt.
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Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
Ja, dir KV meldet sich erst mal, also noch kein Grund zur Panik.
Und wie JC reagiert kann man schwer vorhersagen. Bei mir z.B. wurden Scwärzungen völlig problemlos akzeptiert, leinerlei Diskussion.
Und wie JC reagiert kann man schwer vorhersagen. Bei mir z.B. wurden Scwärzungen völlig problemlos akzeptiert, leinerlei Diskussion.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Krankenversicherung?-Kein Weiterbewillingsbescheid!
ok, danke!
Dann schau ich mal, was die nächsten Tage im Briefkasten ist....
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