Das JC will Kohle von mir zurück. Da die Berechnung der Höhe falsch ist, werde ich Widersprich einlegen. Die Frist für den Widerspruch endet am 23.7.
Die Forderung der Zurückzahlung ist aber auf den 06.07. terminiert - also 17 Tage vor Ablauf der Widerspruchsfrist!
Ist das rechtens?
Denn wenn ich nicht zu diesem Termin überweise, kommen ja gewiß kostenpflichtige Mahnungen.
EDIT: Falls später mal jemand auch Antworten mit diesem Thema sucht, s. auch Tigerlaw`s Widerspruchs-Vorschlag:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 95#p442395
Rückzahlungsfrist 17 Tage VOR Widerrspruchsfrist
Re: Rückzahlungsfrist 17 Tage VOR Widerrspruchsfrist
Mach den Widerspruch, und teil denen fröhlich mit - Widerspruch läuft, falls da wirklich eine kostenpflichtige Mahnung kommen sollte
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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