Auslandskonto

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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laluna333
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Auslandskonto

#1

Beitrag von laluna333 »

Kennt sich jemand damit aus?

Da ich urplötzlich Kontoauszüge vorlegen muss, hab ich mal überlegt, ob sowas möglich ist.
Wenn man ein Girokonto im EU Ausland eröffnet, kann das Jobcenter das erfahren? (In Deutschland können die die Konten ja sehen)
Bekommen die ne Info? Oder erfahren es sonst irgendwie?
Oder bleibt das anonym?

Ich will nichts schummeln oder bescheissen, mir geht es nur darum:
1. Ich möchte eine Privatsphäre! Was ich wo kaufe, geht doch niemanden was an.
2. Ist echt ein Problem: Also ich fahre demnächst aus gesundheitlichen Gründen zur Kur.
Hab bereits Tickets gekauft, für 260 €.
Die bekomme ich, zumindest einen großen Teil, nach der Kur von der Krankenkasse erstattet.

So, jetzt hab ich die aber im Juni gekauft, KK erstattet September oder Oktober. Mein BWZ ist von Jan bis Juni, und von Juli bis Dez.
Die sagen dann also, kommt im Oktober rein, also Einkommen, dass die im Juni bezahlt wurden, interessiert dann nicht mehr, da anderer BWZ!
Ich hatte das echt schon so, mit meiner Selbständigkeit!
Hatte damals in einem Monat den Geldzufluss, und im nächsten (anderer BWZ) ging ein großer Teil davon ans FA, interessierte aber nicht, wurde mir als EInkommen angerechnet... :4:
Den Fehler möchte ich nicht nochmal machen...
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
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Koelsch
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Re: Auslandskonto

#2

Beitrag von Koelsch »

:1: wie weit die inzwischen vernetzt sind. Wenn Du's machst, guck auf die Kontoführungsgebühren - jede Zahlung von dem Konto nach Deutschland ist dann "Auslandszahlung".

Du hast Recht, wenn die Erstattung im nächsten BWZ kommt, dann droht Ärger mit dem JC. Ich glaube aber, das kann man dann analog zu Nebenkostenerstattungen handhaben, wenn ein Teil der Unterkunftskosten aus dem Regelsatz bestritten wurden: Alles was auf Grund von Zahlungen aus dem Regelsatz erstattet wird, kann nicht als Einkommen gerechnet werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Auslandskonto

#3

Beitrag von Günter »

Ich verstehe die Paranoia nicht, deshalb schweige ich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Tester
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Re: Auslandskonto

#4

Beitrag von Tester »

Ich sag mal so: du musst jedes Konto angeben, ob im Ausland oder in Deutschland. Tust du es nicht besteht da schon der Verdacht des Sozialbetruges, ist das Konto noch im Ausland, ei ei ei ei .... Geldwäsche lässt Grüssen.

Schwärze einfach das was du kaufst auf den Auszügen.
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kleinchaos
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Re: Auslandskonto

#5

Beitrag von kleinchaos »

Die Fahrkostenerstattung kann niemals Einkommen sein. Warum? Weil sie eine Kostenerstattung ist. Kein Zusatzgeschenk. Und so wirds auch auf dem Kontoauszug stehen. Also droht da keinerlei Gefahr, nochzumal es da sicher einen Bescheid geben wird. Außerdem musst du ja während der Kur eh eine Art Liegebescheinigung vorlegen fürs JC, immerhin bist du ja ortsabwesend. Und dass Fahrkosten von der RV erstattet werden bei einer Kur (oder von der KV) weiß man sogar im JC schon
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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laluna333
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Re: Auslandskonto

#6

Beitrag von laluna333 »

Ich sag mal so: du musst jedes Konto angeben, ob im Ausland oder in Deutschland.
Die Frage wäre ja, ob sie es erfahren würden...viel Geld würde da nicht drauf sein...
Schwärze einfach das was du kaufst auf den Auszügen.
Das hab ich ja! Und jetzt musste ich alle ungeschwärzt abgeben :4: DAS ist ja das Problem!
Ich verstehe die Paranoia nicht, deshalb schweige ich.
Du hast Recht, durch den ganzen Mist bin ich echt schon Paranoia!


OK, wenn das nicht als Einkommen gerechnet werden darf, dann ist ja gut!

Danke!
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
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