Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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georg2016
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Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

#1

Beitrag von georg2016 »

Hallo,

anschließend an diesen Thread http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 8&start=25
möchte ich es hier nochmal getrennt thematisieren, da es doch irgendwie ein eigenes Unterthema ist und auch im interet häufig thematisiert wird.

Da ich aber keine eindeutige Antwort dazu finden konnte. - So nach dem motto der eine sagt das der andere wieder das, erhoffe ich mir hier nochmal Zielführenden rat.

Folgende Situation. Untermiete wurde angemeldet, alles gut gelaufen, neuer Bescheid nach der VÄM ist angekommen und genau auf den Cent genau um die ganze Untermiete (also inkl. auch dem was eigentilch für Heizkosten usw. einberechnet wurde) gekürzt. (Die Untermiete wurde einfach gänzlich als Einnahme gerechnet)

Soweit so gut. - Bis (durch den gestiegenen Verbrauch) bei der Anpassung beim Energielieferanten die Betriebskosten/Nebenkosten steigen. - Dann entstehen dem Hautpmieter nämlich Kosten die eigentlich durch die Einnahmen aus der Untermiete zu decken wären. (Ist bis dahin mein Gedankengang richtig?)

Wieso zieht das JC also alles auf den Cent genau ab? Im Untermietvertrag war immerhin festgehalten wie hoch die Betriebskostenvorauszahlung aus dem Mietzins ist.

Ich habe in dem Zusammenhang irgendwas über Absetzungen vom Einkommen gelesen. / Auf anderen Webseiten wiederum, dass es so OK sei und die erhöhten Energiekosten später einfach durch das anheben der KdU gedeckt werden.

Wie sollte man da nun vorgehen?
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Koelsch
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Re: Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn die Betriebskosten steigen, dann steigt entsprechend doch auch die Untermiete, also bleibt alles beim alten, nuzr mit anderen Beträgen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Die Absetzungen vom Einkommen kannst du in diesem Fall weitgehend vergessen. Die Untermieteinnahmen mindern deine KdU.

Sie werden erst als Einkommen gewertet, wenn sie den hälftigen Anteil deiner KdU übersteigen, du also Gewinn erwirtschaften würdest. Dann wäre der Gewinnanteil Einkommen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
georg2016
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Re: Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

#4

Beitrag von georg2016 »

Koelsch hat geschrieben: Sa 15. Jul 2017, 21:16 Wenn die Betriebskosten steigen, dann steigt entsprechend doch auch die Untermiete, also bleibt alles beim alten, nuzr mit anderen Beträgen.
Verstehe ich nicht so ganz, im moment zieht das JC die Untermiete komplett als Einnahmen ab.
Es entstehen Person X durch den Untermieter Y also so schon (effektiv) "mehrkosten" da der Erhörter Verbrauch der vorausschauend in den Untermietzins einberechnet wurde vom JC einbehalten wird.

Würde man die UMiete erhöhen, würde das JC einfach noch mehr abziehen. Man kommt also immer bei einer 0 raus. Ohne dass was übrigbleibt wenn irgendwann die Stadwerke mit der Anpassung ankommt.

Oder verstehe ich das falsch und wartet das JC einfach bis die Kosten tatsächlich nachweislich über den Betrag der UMiete steigen, passt dann die KDU höher an und wird dann ggf. die UMiete nicht mehr als Einkommen einbehalten, weil die KDU dann eben höher als die Umiete einnahmen sind?

Der Grund wieso ich es nicht verstehe ist ja, dass es sich meiner Logik entzieht, dass ein UM der ja nicht zu Bedarfgemeinschaft gehört die KdU erhöhen kann, es wird ja sozusagen der Verbauch von dem UM erstmal formell "mitbezahlt" nur um es dann wieder durch die Einnahme der UMiete zu verringern? Verstehe ich es nun richtig? :verwirrt:

Weil:
Die Untermieteinnahmen mindern deine KdU.
Also muss die KdU also vorher erhöht worden sein sonst entsteht für den ALG2 Empfänger, durch die UMiete ja wieder "verlust"


Sie werden erst als Einkommen gewertet, wenn sie den hälftigen Anteil deiner KdU übersteigen, du also Gewinn erwirtschaften würdest. Dann wäre der Gewinnanteil Einkommen.
Könntest Du es evtl. an einer Beispielrechnung verdeutlichen?
Mit KdU ist gemeint alles was durch das Wohnen an Kosten anfallen also die Summe von Mietzins, Betriebskosten und Strom usw?

D.h. ist im Bescheid die Summe an den Kosten z.b. 180€ darf der Untermietzinz nicht höher als 90 Eur sein?
Zuletzt geändert von georg2016 am So 20. Aug 2017, 15:23, insgesamt 3-mal geändert.
georg2016
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Re: Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

#5

Beitrag von georg2016 »

Zusatz: Verhält es sich dann so, dass sobald die UMiete einnahme um 1 Cent über die Hälfte der KdU steigt der gesamte Betrag der Untermiete abgezogen wird? Würde es noch verstehen wenn nur der 1 Cent (bzw. das was eben über die Hälfte geht abgezogen worden wäre aber so?)
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Koelsch
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Re: Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

#6

Beitrag von Koelsch »

Versuch ich mal:
  1. Ausgangslage
    € 409,00 Regelbedarf
    € 400,00 Nettokaltmiete
    050,00 "kalte" Nebenkosten
    041,00 Heizkosten
    000,00 Untermiete, kürzt direkt, ohne Freibetrag die Unerkunftskosten
    € 900,00 ALG II Anspruch
  2. Ausgangslage mit Untermieter
    € 409,00 Regelbedarf
    € 400,00 Nettokaltmiete
    050,00 "kalte" Nebenkosten
    041,00 Heizkosten
    200,00 Untermiete, kürzt direkt, ohne Freibetrag die Unerkunftskosten
    € 700,00 ALG II Anspruch
  3. Ausgangslage mit Untermieter Nebenkosten gestiegen
    € 409,00 Regelbedarf
    € 400,00 Nettokaltmiete
    055,00 "kalte" Nebenkosten z.B. weil durch 1 Bewohner mehr die Müllabführ steigt
    046,00 Heizkosten
    200,00 Untermiete, kürzt direkt, ohne Freibetrag die Unerkunftskosten
    € 710,00 ALG II Anspruch
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Re: Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

#7

Beitrag von georg2016 »

@Koelsch

also verhält es sich tatsächlich so dass die KdU "steigt" wenn ein UM einzieht. Das JC unterscheidet nicht durch wen die erhöhten kosten entstanden sind? Ok - so geht die Rechnung natürlich auf.

Man muss also nix weiter tun als die neuen Rechnungen von Stadtwerke etc. hinzuschicken bzw eine Anpassung der Beträge um eine Person mehr zu beantragen, damit alles schneller geht
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Koelsch
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Re: Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

#8

Beitrag von Koelsch »

Richtig, so sollte es klappen.
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georg2016
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Re: Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

#9

Beitrag von georg2016 »

@Koelsch
1.) Du hast bei der Rechnung die Hälfte von den 400 € kaltmiete als Beispiel genommen, die Hälfte würde aber immer noch von der Summe inkl Betriebskosten zählen oder? Also von 491€. Richtig?

2.) Gut - nachhinein betrachtet wurde die Umiete "zu großzügig" angesetzt, da der voraussichtliche Verbrauch zu hoch geschätzt wurde. Es wurde tatsächlich die Hälfte von der Miete genommen jedoch ein zu hoher Betrag von dem was derzeit an die Stdw usw gezahlt wird. - Ergebnis: Die Kdu wird wohl nie das Doppelte der UMiete übersteigen + der Umieter zahlt zu viel. + JC zieht unsinnig zu viel ab und wertet es als Einkommen.

Sind noch nachträglich anpassungen möchlich, wenn ja kann man das einfach mit einem VÄM erledigen ohne einen neuen UMietvertrag? Oder wie ist dies formell korrekt zu erledigen?
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Koelsch
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Re: Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

#10

Beitrag von Koelsch »

Die Zahlen sind nur Beispiele, die kannst Du an "Deine Verhältnisse" anpassen.
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marsupilami
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Re: Wie richtig Einkommen absetzen bei Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung?

#11

Beitrag von marsupilami »

Nicht unbedingt ein neuer U-Mietvertrag, aber eine schriftliche Ergänzung, die von beiden Parteien unterzeichnet wird.
"Wg. zu hoch angesetzter Strom- und Wasserkosten ändert sich die Miete ab dem [Datum] auf [Betrag]" und dann an JC melden.
Die Änderung muss natürlich in der Zukunft liegen und unbedingt schriftlich an's JC.
Signatur?
Muss das sein?
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