Eilantrag möglich?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Eilantrag möglich?

#1

Beitrag von Koelsch »

Habe gerade folgenden Fall auf dem Tisch, Widerspruch ist verfasst:

Frage, ist meine Einschätzung bzgl. Eilantrag richtig?
Bescheid vom 24.7.2017 – Widerspruch
Gegen den genannten Bescheid lege ich Widerspruch ein:
Begründung:
Sie weichen in Ihrem Bescheid in nachgerade extremer Weise von der Ihnen vorgelegten EKS ab. Aus dieser ergibt sich ein prognostizierter Gewinn in Höhe von € 289,00 im Monat, Sie hingegen rechnen mit einem Gewinn von € 879,00 pro Monat. Eine in irgendeiner Form nachvollziehbare Begründung fehlt. Der Bescheid ist daher schon allein wegen eines eklatanten Verstoßes gegen § 35 SGB X rechtswidrig und umgehend zu korrigieren, durch Ihre Fehleinschätzung ist mein Existenzminimum nicht mehr gesichert.
Meine Mail bzgl. Eilantrag (Miete = Untervermietung = 160, Hinterbliebenenrente = 325)
Moin, moin eLB

Widerspruch erneut ganz kurz und schmerzlos. Die ticken nicht ganz sauber dort im JC.

Ich hab hin und her überlegt, ob wir nicht gleichzeitig einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen sollten. Leider scheint mir das keinen Sinn zu machen: Mit Deiner "Mieteinnahme" und der Rente ist "leider" Dein Bedarf von € 409,00 gedeckt. Ungedeckt sind die Unterkunftskosten - und das ist leider, so die Rechtsprechung, erst eilbedürftig, wenn Räumungsklage eingereicht wurde. Was ich von der Rechtsprechung halte, kann ich leider nicht in höfliche Worte fassen, also lass ich es.
Grüßle
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Eilantrag möglich?

#2

Beitrag von tigerlaw »

In welchem Gerichtssprengel wohnt denn eLB?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
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Re: Eilantrag möglich?

#3

Beitrag von Peterpanik »

Denkanstoß vielleicht sollte er mit dem zur Verfügung stehen Geld die Miete bezahlen mit der Begründung das sein Vermieter sonst Ärger macht.
Und dann kannst du eine EA einreichen weil der Regelsatz zum Leben fehlt.
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Koelsch
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Re: Eilantrag möglich?

#4

Beitrag von Koelsch »

Düsseldorf, das JC ist uns beiden bestens bekannt, auch der "bescheuerte" Widerspuchssachbearbeiter dort
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Eilantrag möglich?

#5

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: So 30. Jul 2017, 11:52 Denkanstoß vielleicht sollte er mit dem zur Verfügung stehen Geld die Miete bezahlen mit der Begründung das sein Vermieter sonst Ärger macht.
Und dann kannst du eine EA einreichen weil der Regelsatz zum Leben fehlt.
Darauf "fällt kein SG rein."
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marsupilami
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Re: Eilantrag möglich?

#6

Beitrag von marsupilami »

Widerspruch und Eilantrag?
Letzteren begründen mit dem entsprechenden "eklatanten" Verstoß gegen den §.
Denn der Verstoß ist so eklatant, dass dem eLB nix mehr zum Leben bleibt.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Eilantrag möglich?

#7

Beitrag von Koelsch »

Klar kann man das parallel machen - nur wird JC sagen: Keine Eilbedürftigkeit, Geld für Brötchen ist doch vorhanden, und das SG wird dem zustimmen. (haben wir bereits vor dem LSG gehabt - da sagte LSG-Muckel auch: Dann darf eben die Miete nicht gezahlt werden, keine Eilbedürftigkeit)

Und diesen Erfolg will ich dem Widerspruchssachbearbeiter nicht auf dem silbernen Tablett servieren.
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Olivia
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Re: Eilantrag möglich?

#8

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: So 30. Jul 2017, 12:44
Peterpanik hat geschrieben: So 30. Jul 2017, 11:52 Denkanstoß vielleicht sollte er mit dem zur Verfügung stehen Geld die Miete bezahlen mit der Begründung das sein Vermieter sonst Ärger macht.
Und dann kannst du eine EA einreichen weil der Regelsatz zum Leben fehlt.
Darauf "fällt kein SG rein."
Sobald das Geld an den Vermieter überwiesen wäre, ist aber kein Geld mehr für den Lebensunterhalt da. Darf das Gericht dann ein Eilverfahren verweigern mit der Bergündung, man hätte die Miete theoretisch "verfressen" müssen? Eine Zweckentfremdung von Geldern widerstrebt doch jedem Gewerbetreibendem.
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Koelsch
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Re: Eilantrag möglich?

#9

Beitrag von Koelsch »

Darauf würde ich es nicht ankommen lassen, denn wovon kaufst Du Deine Brötchen, wenn das SG genau das sagt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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