Frage, ist meine Einschätzung bzgl. Eilantrag richtig?
Meine Mail bzgl. Eilantrag (Miete = Untervermietung = 160, Hinterbliebenenrente = 325)Bescheid vom 24.7.2017 – Widerspruch
Gegen den genannten Bescheid lege ich Widerspruch ein:
Begründung:
Sie weichen in Ihrem Bescheid in nachgerade extremer Weise von der Ihnen vorgelegten EKS ab. Aus dieser ergibt sich ein prognostizierter Gewinn in Höhe von € 289,00 im Monat, Sie hingegen rechnen mit einem Gewinn von € 879,00 pro Monat. Eine in irgendeiner Form nachvollziehbare Begründung fehlt. Der Bescheid ist daher schon allein wegen eines eklatanten Verstoßes gegen § 35 SGB X rechtswidrig und umgehend zu korrigieren, durch Ihre Fehleinschätzung ist mein Existenzminimum nicht mehr gesichert.
Moin, moin eLB
Widerspruch erneut ganz kurz und schmerzlos. Die ticken nicht ganz sauber dort im JC.
Ich hab hin und her überlegt, ob wir nicht gleichzeitig einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen sollten. Leider scheint mir das keinen Sinn zu machen: Mit Deiner "Mieteinnahme" und der Rente ist "leider" Dein Bedarf von € 409,00 gedeckt. Ungedeckt sind die Unterkunftskosten - und das ist leider, so die Rechtsprechung, erst eilbedürftig, wenn Räumungsklage eingereicht wurde. Was ich von der Rechtsprechung halte, kann ich leider nicht in höfliche Worte fassen, also lass ich es.
Grüßle