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BA Inkasso Service

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 08:43
von Tester
Hi,

folgende Problemstellung: ALG II Bezug, darlehensweise Mietschuldenübernahme. Beendigung des ALG II durch Rente, Rente nicht viel größer als ALG II, es kommt kein Rückforderungsschreiben, sondern gleich eine Mahnung des Inkassosservices über die komplette Summe mit Mahngebühren. Komplette Summe kann natürlich nicht bezahlt werden.

1. Ist das Vorgehen so kerrekt, dass sofort gemahnt wird, ohne nach dem Bezug eine Rückforderung anzustoßen?
2. Ratenzahlung vereinbaren oder doch lieber in den Insolvenztopf werfen?

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 08:54
von Günter
Ich sag mal so.

Rente bedeutet keine Möglichkeit ein höheres Einkommen zu erreichen, es sei denn man ergattert noch einen Minijob, der einen über die Pfändungsfreigrenze katapultiert.

Da frag ich mich doch warum sollten Menschen, die am Existenzminimum leben freiwillig hungern, um dem Staat etwas zurückzugeben, was er eigentlich bezahlen sollte, nämlich die Miete, wenn die nicht aus eigenem Einkommen erwirtschaftet werden kann.

Ich würde denen freundlich eine Kopie des Rentenbescheides schicken mit den netten Worten.

Liebe freunde,

danke für euer warmherziges Schreiben, aber wie ihr seht befindet sich mein Einkommen weit unterhalb der Pfändungsfreigrenzen und wird es auch lebenslang bleiben.

Ich werde daher ihr Schreiben unter U wie Ulk abheften und euch in mein Nachtgebet einschließen.

Mit lieben Gruß .....



Ob die nun zurecht oder nicht, ist doch völlig irrelevant.

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 08:59
von marsupilami
Vorsichtshalber ein Pfändungsschutzkonto eröffnen bzw. das bestehende entsprechend umwandeln?

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 09:01
von Günter
Wozu?

Eine Pfändung wäre rechtswidrig, da die das Einkommen kennen.

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 09:09
von Koelsch
Nee, Marsu hat da m.E. schon Recht - wenn kein P-Konto, dann darf BA erst mal pfänden und Du kannst Dir das dann über's Amtsgericht von der BA zurückholen.

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 09:12
von Günter
Sehe ich anders, warum die Bank auffordern eventuelle Kreditkarten und Überziehungekredite zu kündigen. Sollten die wirklich pfänden, kann man immer noch das Konto in ein P-Konto umwandeln, da fließt kein Geld weg.

Aber die werden nicht pfänden.


Man kann ja in das Schreiben schreiben: Sollten sie wider besseres Wissen eine Kontopfändung versuchen, werde ich mein Konto umgehend in ein P-Konto umwandeln. Alle eventuell anfallenden kosten gehen zu ihren Lasten.

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 09:19
von Koelsch
Klar kann man das abwarten und dann P-Konto machen

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 09:50
von Tester
Eigentlich hat Günther ja Recht.

In diesem Fall (siehe "6 Monate ohne Bezug") besteht bereits ein P-Konto. Die Schulden haben sich ja ergeben, weil kein ALGII beantragt und bezahlt wurde. Eigentlich hätte das auch als Beihilfe gezahlt werden können.

Schulden sind soweit auch vorhanden. Insofern könntem an doch eine Insolvenz anstreben, oder!?

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 10:07
von Günter
:jojo: :jojo:

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 15:40
von Tester
Weiter gehts:

während der ALGII bezugslosen Zeit sind auch KK Beiträge angefallen, die nicht bezahlt werden können (Beitragsrückstände). Jetzt werden natürlich wieder KK Beiträge durch die DRV abgeführt.

Die KK hat schon eine Kontenpfändung angeleiert.

Der Ratenplan mißfällt mir, zudem der SB sich nicht an die telefonische Vereinbarung "Säumniszuschläge werden wieder ausgebucht" gehalten hat. Summasumarum würde sich der Schuldner im Rentenalter bis zum Jahr 2021 doof zahlen.

Es sind Schulden von vielen. Schuldnerberatung meint, auch die KK soll aus der Wäsche schauen, Insolvenz.

Entstehen keine Nachteile, wenn die Krankenkasse auf 1000 EUR sitzen bleibt und die Summe in die Insolvenz geht?

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 15:52
von Günter
Nö, für den Schuldner nicht und die KV hat ausreichend Überschüsse, die buchen das aus.

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 16:54
von Koelsch

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 17:02
von Tester
Koelsch hat geschrieben: Sa 19. Aug 2017, 16:54 Guck mal hier - https://www.schulden.de/privatinsolvenz ... tinsolvenz
In Deinem Link lese ich aber was von Notfallversorgung. Im Moment scheint es noch so, der Betreffende ist voll verischert. Benötigt Ergo-, Physio-, Sprahtherapie die vermutlich bei einer Notvallversorgung nicht mit bei wären!?

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 17:04
von Günter
Er ist doch jetzt voll versichert. Beiträge werden von der DRV direkt entrichtet.

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 21:42
von tigerlaw
Tester, Deine Sorgen sind berechtigt, und @Günter: Nein, so leider nocht! Insoweit ist auch der von Kölsch verlinkte Anrtikel zutreffend: Auch wenn die lfd. Beiträge gezahlt werden, wird die KV dennoch die vollen Mitgliedsrechte ruhen lassen und nur Notfallversorgung gewähren (vgl. § 16 Abs 3a S. 2 SGB V).

Aber, in S. 3 ist auch die Lösung für Testers Schützling: Wenn eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wird (und diese auch eignehalten wird), lebt der volle Schutz wieder auf. Mit den Kassen kann man sich auch auf moderate Raten einigen. Getilgt werden auch zuerst die eigentlichen Beiträge, übe die SÄumniszushcläge kann man ggf. zu gegebener Zeit eine Einigung hebeizuführen versuchen.

Sollte der Schützling auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen sein, hat er von Gestzes wegen wieder vollen Schutz, vgl. S. 4 a.a.O.


Und da ich vorhin "insoweit" zum von Kölsch verlinkten Beitrag geschrieben habe: Soooo schnell kann man nicht in die gesetzliche KV schlüpfen, wie es dort dargelegt wird. Es gilt die letzte Versicherung. Wer in der PKV war, bleibt in der PKV, kann sich aber ggf. zum Basistarif versichern (und muss insoweit von jedem Versicherer [außer allenfalls dem bisherigen] ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden). Die Versicherungsprämie beträgt den Maximalbetrag der GKV, wird aber für SGB-II- und -XII-Bezieher auf 50 % gedeckelt.

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 21:52
von Tester
Aber wie mach ich das dann mit der Insolvenz? Wenn da nun die KK Schulden getilgt werden mit kleinen Raten, aber die anderen Gläubiger sollen leer ausgehen ...

Warum kann dann Ergotherapie usw in Anspruch genommen werden?

Also 25€ Ratenzahlung bis zum Nimmerleinstag akzeptieren?

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 22:18
von tigerlaw
Schuler schreibt in Hänlein/Schuler, SGB V, zu. § 16 IIIa SGB V u.a.
Rn. 21
Das Ruhen endet nach S. 3, wenn eine Ratenzahlung vereinbart und vom Mitglied eingehalten wird, im Übrigen, wenn die Beitragsrückstände ausgeglichen sind oder wenn der betroffene Versicherte hilfebedürftig iSv SGB II bzw SGB XII wird. Der durch Art. 1 Nr. 3 GKV-VSG vom 16.7.2015 (Einleitung Rn 32) eingefügte neuformulierte S. 3 stellt klar, dass eintretende Hilfebedürftigkeit nicht nur ein Beendigungsgrund sondern auch ein Hinderungsgrund für das Ruhen der Ansprüche darstellt.
Für die anderen Fragen mag Kölsch in einem Monat beim nächsten Stammtisch der Anonymen Insolvenzler sich (und uns) schlau machen; Insolvenzrecht ist nicht mein Spezialgebiet ...

Re: BA Inkasso Service

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 22:50
von Koelsch
Haben wir denn hier GKV oder PV?

Schau auch mal hier - http://www.forum-betreuung.de/rechtsfra ... ulden.html

ich bin unverändert der Meinung, wenn Insoverfahren läuft, ist die KV wieder voll in der Leistung.