Trotz Krankmeldung zur ARGE
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Trotz Krankmeldung zur ARGE
So.... ich hab ja gestern schon geschrieben, daß der Mann meiner Mutter kein Geld auf dem Konto hatte.
Er hat nun heute früh dort angerufen.. und die haben ihm mitgeteilt, daß sie seine Zahlungen gestoppt haben, weil er nicht mitgeteilt hat, daß er zur AHB (Anschlussheilbehandlung) weg ist. Fakt ist, er wurde direkt vom KH mit dem Krankenwagen zur AHB gebracht, weil er aufgrund der Schwere der OP sich zuhause nicht selbst versorgen hätte können.
Er soll nun morgen um 8.30 Uhr bei der ARGE erscheinen. Ich geh da selbstverständlich mit hin. Allerdings werden wir dort keinerlei Fragen beantworten, die nicht mit der sofortigen Auszahlung des Geldes zu tun haben. Er ist weiterhin AU geschrieben...das dauert auch noch länger...
Im Anschluss an den Besuch bei der ARGE wird der Rechtsanwalt dann mal ein entsprechendes Schreiben loslassen.. ich meine es kann ja nicht angehen, daß die SB trotz Kenntnis der AU weiterhin munter Einladungen verschickt.. oder ?
Was sollten wir morgen noch beachten??
Er hat nun heute früh dort angerufen.. und die haben ihm mitgeteilt, daß sie seine Zahlungen gestoppt haben, weil er nicht mitgeteilt hat, daß er zur AHB (Anschlussheilbehandlung) weg ist. Fakt ist, er wurde direkt vom KH mit dem Krankenwagen zur AHB gebracht, weil er aufgrund der Schwere der OP sich zuhause nicht selbst versorgen hätte können.
Er soll nun morgen um 8.30 Uhr bei der ARGE erscheinen. Ich geh da selbstverständlich mit hin. Allerdings werden wir dort keinerlei Fragen beantworten, die nicht mit der sofortigen Auszahlung des Geldes zu tun haben. Er ist weiterhin AU geschrieben...das dauert auch noch länger...
Im Anschluss an den Besuch bei der ARGE wird der Rechtsanwalt dann mal ein entsprechendes Schreiben loslassen.. ich meine es kann ja nicht angehen, daß die SB trotz Kenntnis der AU weiterhin munter Einladungen verschickt.. oder ?
Was sollten wir morgen noch beachten??
Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Da wird noch das leidige Thema Krankenhausverpflegung kommen.
Gleich mal vorneweg, wer hat diese Anschlussheilbehandlung bezahlt?
Die Krankenkasse vermute ich (der der Rentenversicherungsträger) die zahlen auch das Übergangsgeld, die ARGE legt das nur aus.
Wenn die jetzt die Verpflegung vom Regelsatz mit den gewünschten 35 % einbehalten wollen ist das strafrechtlich Veruntreuung.
Gleich mal vorneweg, wer hat diese Anschlussheilbehandlung bezahlt?
Die Krankenkasse vermute ich (der der Rentenversicherungsträger) die zahlen auch das Übergangsgeld, die ARGE legt das nur aus.
Wenn die jetzt die Verpflegung vom Regelsatz mit den gewünschten 35 % einbehalten wollen ist das strafrechtlich Veruntreuung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Wäre es nicht besser, den Termin wegen AU abzusagen und alles weitere den Anwalt regeln lassen?
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Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Günter hat geschrieben:Da wird noch das leidige Thema Krankenhausverpflegung kommen.
Gleich mal vorneweg, wer hat diese Anschlussheilbehandlung bezahlt?
Die Krankenkasse vermute ich (der der Rentenversicherungsträger) die zahlen auch das Übergangsgeld, die ARGE legt das nur aus.
Wenn die jetzt die Verpflegung vom Regelsatz mit den gewünschten 35 % einbehalten wollen ist das strafrechtlich Veruntreuung.
Also... ich denke, die AHB wurde vom Rententräger bezahlt... da gabs nämlich mal das Thema im KH wo er hin kommt...er wollte hier in der Nähe bleiben..aber da haben die gemeint.. ne... da kommen nur Leute hin, die über die LVA (oder Bfa ?) versichert sind... Er musste allerdings woanders hin...
Übergangsgeld ??... hat er da Anspruch drauf??
Da war irgendso ein Blatt zum Ausfüllen wohl dabei....
Ich kann mir schon denken, daß die versuchen werden, die Verpflegung abzuziehen... aber dagegen kann er sich dann immer noch wehren..
Viel Schlimmer finde ich ja...daß er seine notwendigen Medikamente nur mit meiner finanziellen Unterstützung holen konnte, da er kein Geld dafür hatte.
Befreiungsantrag bzw. Rückerstattung ist bei der Krankenkasse bereits beantragt.
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Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Die wissen daß er AU ist.... aber das Problem ist ja... er hat kein Geld bekommen.. und die werden wahrscheinlich so schnell nix zahlen..wenn wir da morgen nicht hingehen...Christoph hat geschrieben:Wäre es nicht besser, den Termin wegen AU abzusagen und alles weitere den Anwalt regeln lassen?
Aber wie gesagt.. ich bin ja dabei... und außer wegen dem Geld reden wir nix... Notfalls gehen wir von einem Vorgesetzten zum nächsten.....
Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Wenn er gesundheitlich dazu in der Lage ist, dann geht gemeinsam, Ihr schafft das schon.
Sollten die nicht zahlen wollen, muss der Anwalt sofort eine eA machen.
Sollten die nicht zahlen wollen, muss der Anwalt sofort eine eA machen.
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Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Christoph hat geschrieben:Wenn er gesundheitlich dazu in der Lage ist, dann geht gemeinsam, Ihr schafft das schon.
Sollten die nicht zahlen wollen, muss der Anwalt sofort eine eA machen.
Naja...eigentlich ist er gesundheitlich eben nicht in der Lage dazu....aber es muss eben sein..... Wir werden auch nicht eher gehen, bis die das Geld raus rücken.... Wer zahlt eigentlich die Rücklastgebühren auf seinem Konto...die Abbuchungen für Miete und Strom usw. die heute ja laufen werden wohl mangels Deckung zurückgebucht werden.
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Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Nun fällt mir noch ein.... gibt es einen Link zu nem Urteil bzgl. dem Abzug der Verpflegungsleistungen ?
Bevorzugt natürlich was aus Bayern oder eben vom LSG/BSG... ansonsten kommt wieder....das gilt nicht für uns....
Bevorzugt natürlich was aus Bayern oder eben vom LSG/BSG... ansonsten kommt wieder....das gilt nicht für uns....
Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Die Gebühren muss man leider selber tragen, bisher ist mir noch kein Urteil bekannt, dass diese übernommen wurden.
Über die Krankenhausverpflegung macht Euch heute noch keine Sorgen, da gibt es eine Verordnung, dass erst ab einer bestimmten Anzahl von Tagen abgezogen werden darf.
Aber auch dagegen sollte man vorgehen, falls sie es überhaupt anwenden. Wartet erst ab, ob was kommt.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/104/1610418.pdf
http://www.arge-freiburg.de/2008/10/kra ... nftig.html
Über die Krankenhausverpflegung macht Euch heute noch keine Sorgen, da gibt es eine Verordnung, dass erst ab einer bestimmten Anzahl von Tagen abgezogen werden darf.
Aber auch dagegen sollte man vorgehen, falls sie es überhaupt anwenden. Wartet erst ab, ob was kommt.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/104/1610418.pdf
http://www.arge-freiburg.de/2008/10/kra ... nftig.html
Unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom
Juni 2008 stellt die Regierung zwar fest, dass es nicht ausgeschlossen
sei, auch bereitgestellte Verpflegung als Einkommen zu berücksichtigen.
In der zum 1. Januar 2008 neugefassten ALG-II-Verordnung (ALG-II-V) sei
jedoch eine monatliche Bagatellgrenze vorgesehen, so dass bereits heute
nur noch in Einzelfällen die Krankenhausverpflegung als Einkommen
berücksichtig werde, heißt es weiter. "Es ist daher beabsichtigt, die
Nichtberücksichtigung solchen Einkommens zu regeln."
Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Einhge ARGE knicken offenbar schon ein
http://www.arge-freiburg.de/2008/10/kra ... nftig.html
wobei ich die Antwort der Regierung noch nicht gefunden habe.
Dass die Künast den Unterscheid zwischen gesetzlicher Grundlage und Verordnung nicht kennt, ist ein Armutszeugnis.
http://www.arge-freiburg.de/2008/10/kra ... nftig.html
wobei ich die Antwort der Regierung noch nicht gefunden habe.
Dass die Künast den Unterscheid zwischen gesetzlicher Grundlage und Verordnung nicht kennt, ist ein Armutszeugnis.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Hallo,
wegen der Lastschriften unbedingt mit der Bank reden. Die haben die Möglichkeit eine Lastschrift für ein paar Tage zurückzuhalten.
Wie ich das lese, ist die Krankenkasse der Träger der Anschlussheilbehandlung. Rentenkasse ist jetzt die DRV Bund. Ein Zusammenschluss von BfA und LVA. Und dann Heißt es meist AnschlussREHA.
Zum Kürzen: da gibt es nix zu kürzen, denn die Mehrkosten bleiben dem Mann auch allein. Das SGB II sieht einen pauschalen Regelsatz vor und die Einkommen sind aufgelistet. Krankhausaufenthalt zählt nicht dazu.
Ich komme nachher noch mal darauf zurück.
Die Erklärung der Bundesregierung vom 31.10.08
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/200 ... 98/01.html
wegen der Lastschriften unbedingt mit der Bank reden. Die haben die Möglichkeit eine Lastschrift für ein paar Tage zurückzuhalten.
Wie ich das lese, ist die Krankenkasse der Träger der Anschlussheilbehandlung. Rentenkasse ist jetzt die DRV Bund. Ein Zusammenschluss von BfA und LVA. Und dann Heißt es meist AnschlussREHA.
Zum Kürzen: da gibt es nix zu kürzen, denn die Mehrkosten bleiben dem Mann auch allein. Das SGB II sieht einen pauschalen Regelsatz vor und die Einkommen sind aufgelistet. Krankhausaufenthalt zählt nicht dazu.
Ich komme nachher noch mal darauf zurück.
Die Erklärung der Bundesregierung vom 31.10.08
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/200 ... 98/01.html
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Oh oh, der Link nach Freibung stand ja schon da,
Dafür hab ich die Antwort der Regierung gefunden.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610714.pdf
Hach heute habt ihr das mit mr. Emmaly war schneller. Egal, jetzt bleibt es stehen
Dafür hab ich die Antwort der Regierung gefunden.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610714.pdf
Hach heute habt ihr das mit mr. Emmaly war schneller. Egal, jetzt bleibt es stehen
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Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Oooch Günter..... was bist du heute aber langsam.....Günter hat geschrieben:Oh oh, der Link nach Freibung stand ja schon da,
Dafür hab ich die Antwort der Regierung gefunden.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610714.pdf
Hach heute habt ihr das mit mr. Emmaly war schneller. Egal, jetzt bleibt es stehen
Macht aber nix, wenn´s doppelt da steht... lieber einmal zu viel als zu wenig....
Ich hab das nun mal ausgedruckt...ob ich mich morgen dann mit denen deswegen selbst anlege... oder das dem Anwalt überlasse....daß entscheide ich kurzfristig....
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Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Meine Güte ....was können die freundlich sein auf der ARGE...
Heute morgen punkt 8.30 Uhr angetreten... 8.45 Uhr mit Bargeld in der Tasche die ARGE wieder verlassen.... "Wenn Sie die fehlende Krankmeldung ausm KH bekommen, reichen Sie die halt bitte bei uns rein"...
Einzig und allein wegen einer fehlenden Krankmeldung von der OP bis zur AHB haben die mal eben kein Geld überwiesen??.. Nuja.. ich hab mir jeglichen Kommentar mal verkniffen dazu...
Typisch ARGE Viel Trara um nix...
Heute morgen punkt 8.30 Uhr angetreten... 8.45 Uhr mit Bargeld in der Tasche die ARGE wieder verlassen.... "Wenn Sie die fehlende Krankmeldung ausm KH bekommen, reichen Sie die halt bitte bei uns rein"...
Einzig und allein wegen einer fehlenden Krankmeldung von der OP bis zur AHB haben die mal eben kein Geld überwiesen??.. Nuja.. ich hab mir jeglichen Kommentar mal verkniffen dazu...
Typisch ARGE Viel Trara um nix...
Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Bei uns sind sie immer freundlich.
Das schützt jedoch nicht davor, dass man sich mit denen rumärgern muss und bis zur Klage gehen muss.
Das schützt jedoch nicht davor, dass man sich mit denen rumärgern muss und bis zur Klage gehen muss.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Das muss man pragmatisch sehen bei denen:
Cash en de Täsch - dann dürfen die sogar ein Mal leever Jong zu mir sagen, da muck ich dann nicht auf.
Cash en de Täsch - dann dürfen die sogar ein Mal leever Jong zu mir sagen, da muck ich dann nicht auf.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- Katharina2006
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- Registriert: Mi 8. Okt 2008, 14:19
Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Dürfen die dann auch fiese Kääärl zu Dir sagen?
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich
Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
Re: Trotz Krankmeldung zur ARGE
Kommt mit Sicherheit auf die Summe drauf an, wenn das Schmerzensgeld mit drin ist, dürfen die noch ganz was anderes sagen.........Katharina2006 hat geschrieben:Dürfen die dann auch fiese Kääärl zu Dir sagen?
Da geht´s den Menschen wie den Leuten
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Ich könnte freundlich, aber wozu?