Was das Amt so alles haben möchte

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Was das Amt so alles haben möchte

#1

Beitrag von Koelsch »

Ist zwar SGB XII, aber ein Stammtischmitglied erhielt heute die folgende nette Aufforderung vom Gruselamt.

Ich glaub, jetzt drehen die völlig frei :gaga:

Guckt mal die zweite Position :angel: :angel:
Anforderung Bankvollmacht.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#2

Beitrag von marsupilami »

Nett.
Signatur?
Muss das sein?
Tester
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#3

Beitrag von Tester »

Ähm? Der SB will jetzt nicht wirklich eine Bankvollmacht?! Was zum Geier will der mit einer Bankvollmacht? 😳
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Koelsch
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#4

Beitrag von Koelsch »

Ja, SB will 'ne Bankvollmacht. Was er damit will, hat er wohl vergessen mitzuteilen, ebenso wie die Rechtsgrundlage für dieses Verlangen.
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Günter
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#5

Beitrag von Günter »

Einige JC (kann auch sein, dass die damals noch ARGE hießen) hatten doch schon vor ein paar Jahren eine Kontokarte verlangt.

Ich würde rückfragen ob die Eigentumsgarantie des GG für Empfänger von Sozialleistungen nicht mehr gilt.

Und ob denen das Urteil des BSG zum Thema, niemand muss dem Vermieter den Bezug von Sozialleistungen offenlegen, bekannt ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#6

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mi 2. Aug 2017, 20:57 Ja, SB will 'ne Bankvollmacht. Was er damit will, hat er wohl vergessen mitzuteilen, ebenso wie die Rechtsgrundlage für dieses Verlangen.
In diesem Fall würde ich eine Strafanzeige stellen, vielleicht liegt ja Betrugsabsicht vor.
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Koelsch
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#7

Beitrag von Koelsch »

Bringt leider nix. SB'chen wird mit Sicherheit sagen, nein, nein, keine Betrugsabsicht. Ich wollte doch nur, für den Fall dass es da mal zu einer Überzahlung gekommen wäre, die ordnungsgemäße Rückzahlung "sicherstellen".

Denn den Fall gab's in der Vergangenheit tatsächlich, es wurde ein NK-Guthaben überwiesen und das hat eLB doch tatsächlich erst nach erster Mahnung an's Gruselamt überwiesen. :ohnmacht:
So was geht doch nun mal gar nicht, da muss SB'chen doch Vorkehrungen treffen.
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#8

Beitrag von angel6364 »

Mich schockiert ja so schnell nix, aber jetzt bin ich sprachlos.
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#9

Beitrag von kleinchaos »

Die haben ja wohl den Schuss nicht gehört!
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#10

Beitrag von Peterpanik »

Fordern kann Sachbearbeiter alles von mir, aber ich alleine Entscheide was er kriegt und was ich freiwillig abgebe beim Mobcenter.
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Günter
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#11

Beitrag von Günter »

Zum Thema Mietbescheinigung

http://www.frag-einen-anwalt.de/ALG2-Mi ... 61377.html


Zum Thema Kontovollmacht sagt die Bundesregierung

9. Wird der Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII nur in Abhängigkeit
der erfolgten Einverständniserklärung zur „Kontovollmacht“ bearbeitet?
Der Bundesgesetzgeber hat im SGB XII keine generelle, also einzelfallunab-
hängige Ausstellung von „Kontovollmachten“ für Sozialämter vorgesehen. Es
kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in wirklich begründeten Einzel-
fällen die Einholung einer solchen Vollmacht zur Durchführung des SGB XII
notwendig ist.
Für eine einzelfallunabhängige Inanspruchnahme von „Kontovollmachten“ er-
gibt sich auch aus § 67b SGB X keine Rechtsgrundlage. In dieser Vorschrift ist
die Verarbeitung von Sozialdaten und deren Nutzung geregelt. Sozialdaten dür-
fen danach nur genutzt werden, soweit im SGB X oder in anderen Rechtsvor-
schriften des Sozialgesetzbuches deren Nutzung erlaubt ist oder angeordnet
wird. Alternativ ist die Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten zulässig,
wenn Betroffene einwilligen. Die Einwilligung ist jedoch freiwillig und sie
kann sich nur auf die Nutzung und Verarbeitung von Sozialdaten erstrecken.
Der unmittelbare und generelle Zugriff eines Trägers der Sozialhilfe auf das
Konto von Leistungsberechtigten fällt nicht unter die Verarbeitung und Nut-
zung von Sozialdaten.
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/16/129/1612919.pdf
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marsupilami
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#12

Beitrag von marsupilami »

Mit anderen Worten: wenn der Deliquent der freiwilligen Nutzung der Sozialdaten nicht zustimmt, kann der Antrag leider, leider nicht bearbeitet werden.
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#13

Beitrag von Koelsch »

Merci, hab ich gespeichert
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#14

Beitrag von quinky »

Selbstverständlich würde ich eine Anzeige schreiben:

Bringt leider nix. SB'chen wird mit Sicherheit sagen, nein, nein, keine Betrugsabsicht. Ich wollte doch nur, für den Fall dass es da mal zu einer Überzahlung gekommen wäre, die ordnungsgemäße Rückzahlung "sicherstellen

Kölsch, auch der Versuch zu betrügen ist in Deutschland strafbar. Sagen kann er viel, jedoch ist klar und deutlich ein Straftatbestand vorhanden, weil die rechtliche Grundlage einer Kontovollmacht wohlgemerkt beim ALGII nicht existiert!!

Gruß
Ernie

P.S.
Ich würde sowas in der örtlichen Zeitung veröffentlichen.
Jobcenter will per Kontovollmacht hilfebedürftige Menschen beklauen
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#15

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben: Do 3. Aug 2017, 10:09 Mit anderen Worten: wenn der Deliquent der freiwilligen Nutzung der Sozialdaten nicht zustimmt, kann der Antrag leider, leider nicht bearbeitet werden.
Lies noch mal genauer. Die Kontovollmacht ist weder durch gesetzliche Vorgaben abgedeckt noch für die Antragsbearbeitung erforderlich.

Und damit ist das Verlangen des GruSi-Amtes gesetzwidrige Willkür.
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#16

Beitrag von marsupilami »

Man könnte ja mal rückfragen, ob die Bankvollmacht auf die Privatperson mit Privatadresse des SB ausgestellt werden soll, dann bräuchte man die entsprechenden Daten, um sie an die Bank weiterzugeben. :unschuld:


Nachtrag:
Tut mir leid, Günter, ich hab diesen einen besonderen smiley (oder wie die Dinger heißen) nicht gefunden.
Diesen einen grünen, mit diesem Schild.
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Günter
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#17

Beitrag von Günter »

Der sieht so aus.

:ironiea:
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Pegasus
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#18

Beitrag von Pegasus »

scrollen ist manchmal nicht verkehrt. :zwinker: :ironiea:
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#19

Beitrag von Pegasus »

Sind die irre? Ich würde höchstens die BK- und HK-Abrechnung vorlegen. Auch die Mieterbescheinigung ist blödsinnig da immer der Mietvertrag vorlegt werden muss.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#20

Beitrag von Olivia »

Wieso wird eine Bankvollmacht überhaupt durch das Amt für Grundsicherung angefordert?
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#21

Beitrag von Koelsch »

Gute Frage, nächste Frage :1:
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#22

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Do 3. Aug 2017, 13:44 Wieso wird eine Bankvollmacht überhaupt durch das Amt für Grundsicherung angefordert?
Hat Koelsch doch in #7 erklärt: damit das Amt zuviel gezahlte Gelder problemlos zurückbuchen kann.
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#23

Beitrag von Olivia »

Trauen sie also nicht mal mehr dem Leistungsempfänger zu, selbst eine Überweisung zu tätigen.
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Koelsch
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#24

Beitrag von Koelsch »

Richtig .... und sie kennen anscheinend den § 44b SGB XII nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Was das Amt so alles haben möchte

#25

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben: Do 3. Aug 2017, 17:10 Trauen sie also nicht mal mehr dem Leistungsempfänger zu, selbst eine Überweisung zu tätigen.

Nein, sie wollen rechtswidrig Widersprüche umgehen, indem sie Tatsachen schaffen und den Bürger berauben.
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