Ein Stammtischbesucher erhielt soeben einen Rückforderungsbescheid vom 26.7. nach abschließender Bewilligung vom 24.7.17
Klar, der überaus geschätzte SB musste für die Erstellung des Rückforderungsbescheid natürlich eine nachgerade unglaublich große Menge an Zahlen gegenüberstellen, sage und schreibe 12 (in Worten Zwölf ) und die ersten 6 dann von den zweiten 6 Zahlen abziehen. Wer, wenn nicht ein bekennender Großmathetiker wie ich könnte da nicht nachvollziehen, diese Irrsinnsaufgabe kann nur allzu leicht zu falschen Ergebnissen führen. Bei dieser Zahlenfülle, da wirste ja noch irrer im Kopp alste ohne hin schon biss, und das heißt ja was bei 'nem SB.
Nur ergänzend noch, die Zahlen im endgültigen Bescheid vom 24.7. sind auch nicht nachvollziehbar.
Rückforderungsbescheid - nur mal zum Gucken
Rückforderungsbescheid - nur mal zum Gucken
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Rückforderungsbescheid - nur mal zum Gucken
Ich meine mich erinnern zu können, dass in einer früheren Excel-Version ein Rechenfehler einprogrammiert war.
Vielleicht .... weil das JC doch kein Geld hat, um neue und gute und richtig rechnende Software zu beschaffen ...
Vielleicht .... weil das JC doch kein Geld hat, um neue und gute und richtig rechnende Software zu beschaffen ...
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Rückforderungsbescheid - nur mal zum Gucken
Das bedeutet, dass der Rückforderungsbescheid rechenfehlerhaft ist.
Re: Rückforderungsbescheid - nur mal zum Gucken
Jetzt wostes sachst
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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