Rückforderungsbescheid - nur mal zum Gucken

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Rückforderungsbescheid - nur mal zum Gucken

#1

Beitrag von Koelsch »

Ein Stammtischbesucher erhielt soeben einen Rückforderungsbescheid vom 26.7. nach abschließender Bewilligung vom 24.7.17

Klar, der überaus geschätzte SB musste für die Erstellung des Rückforderungsbescheid natürlich eine nachgerade unglaublich große Menge an Zahlen gegenüberstellen, sage und schreibe 12 (in Worten Zwölf :ohnmacht: ) und die ersten 6 dann von den zweiten 6 Zahlen abziehen. Wer, wenn nicht ein bekennender Großmathetiker wie ich könnte da nicht nachvollziehen, diese Irrsinnsaufgabe kann nur allzu leicht zu falschen Ergebnissen führen. Bei dieser Zahlenfülle, da wirste ja noch irrer im Kopp alste ohne hin schon biss, und das heißt ja was bei 'nem SB.
Rückforderung Gegenüberstellung.xls

Nur ergänzend noch, die Zahlen im endgültigen Bescheid vom 24.7. sind auch nicht nachvollziehbar.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Rückforderungsbescheid - nur mal zum Gucken

#2

Beitrag von marsupilami »

Ich meine mich erinnern zu können, dass in einer früheren Excel-Version ein Rechenfehler einprogrammiert war.
Vielleicht .... weil das JC doch kein Geld hat, um neue und gute und richtig rechnende Software zu beschaffen ...
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Rückforderungsbescheid - nur mal zum Gucken

#3

Beitrag von Olivia »

Das bedeutet, dass der Rückforderungsbescheid rechenfehlerhaft ist.
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Koelsch
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Re: Rückforderungsbescheid - nur mal zum Gucken

#4

Beitrag von Koelsch »

:langeLeitung: Jetzt wostes sachst :bravo: :bravo:
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