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Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 15:59
von Koelsch
Hab noch nicht selbst gesucht - gerade rein bekommen:

überzeugter Veganer bekommt VM vom JC - er soll in einem betriebseigenen CallCenter eines fleischverarbeitenden Betriebs Schnitzel etc. in möglichst großerm Stil an den Kunden bringen.

Frage: Ist das zumutbar?

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 16:05
von Günter

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 16:08
von schimmy
Ich sage es mal so, solange er Gesundheitlich und körperlich in der Lage ist die Tätigkeit auszuführen ist sie auch zumutbar, da wird seitens des Jobcenters wohl keine Rücksicht drauf genommen,Veganer hin oder her.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 16:11
von Günter
Sehe ich anders, ein Veganer kann sich darauf berufen aus Gewissensgründen und aus Gründen des Gesundheitsschutzes kein Fleisch zu essen.

Dann kann man ihn nicht gegen seine Überzeugungen verpflichten anderen Leuten Fleisch aufzuschwatzen.
• mit Essstörungen als Koch zu arbeiten,
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI377934

Veganer leiden auch an einer Form der Essstörung.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 18:45
von Pegasus
Wäre ich vegan würde ich mich dagegen wehren denn es ist seelische Grausamkeit. Ich wäre also püschisch sehr krank. Basta.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 20:21
von Christoph
In einem eventuellen Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber könnte man dezent anmerken, dass man trotz grundsätzlicher hoher Arbeitsmotivation wahrscheinlich nicht mit voller Inbrunst Fleischwaren an den Mann oder die Frau verkaufen kann. Das wird überzeugen.

Spricht man hingegen mit diesem Ansinnen beim Arbeitsvermittler vor, wird der eventuell Beweise für den Veganismus verlangen. :gunni:

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 20:42
von Koelsch
Ich denke, da mach ich mal wieder eine nette Bewerbung.

Etwa mit dem Satz:

"Ich bin fest davon überzeugt, dass ich meine vegane Überzeugung während der Arbeitszeit hinten an stellen und mit voller Kraft und Überzeugung Ihre Produkte verkaufen kann.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 20:48
von Christoph
:lachen1: Könnte das nicht schon unter Vereitelung zählen?

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 20:49
von Koelsch
Warum, man bekundet doch seine "wilde" Bereitschaft. Mehr kann doch kein AG verlangen.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 20:58
von Christoph
man bekundet doch seine "wilde" Bereitschaft
Geht es um den Verkauf von Wildbret? :7:

Meiner Meinung nach gehört die vegane Neigung nicht ins Bewerbungsschreiben, erst im Gespräch sollte man damit rausrücken. Der AG macht Meldung an das JC, Kandidat hat sich brav vorgestellt, wir mögen den aber nicht einstellen und Arbeitsvermittler kann die Sache auf erledigt setzen.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:06
von Koelsch
eLB wird den Betrieb nicht betreten, sagt eLB

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:19
von Günter
Ich würde mich auch nicht bewerben.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:34
von angel6364
Ich halte das für völlig unzumutbar.
Meiner Meinung nach ist das vergleichbar mit Jobs bei Kirchen, um die sich ein überzeugter Atheist bewerben soll - würde ich ums Verrecken nicht machen.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:34
von Christoph
eLB wird den Betrieb nicht betreten, sagt eLB
Taktisch eher unklug. Der Bewerber wird zu dem Bewerbungsgespräch sicher in ein sauberes Büro geladen werden. Einen eventuellen Rundgang durch die Verarbeitungsräume kann er selbstverständlich ablehnen.

Warum will er unbedingt einen nachhaltigen Eindruck beim Vermittler hinterlassen?

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:41
von Koelsch
Da wird ohnehin niemand eingeladen. Das sind diese üblichen "guck mal, wie machen was" Vermittlungsvorschläge.

eLB ist der Gewerbeuntersagungsfall http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=16&t=19889

eLB ist 58, seit fast 12 Jahren selbstständig und Ausbildung in einem Beruf, der mit Verkauf nun wirklich absolut gar nix zu tun hat.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:44
von angel6364
Manches ist einfach so bescheuert, das man es nicht machen kann.
Erinnert mich an meine ersten Sanktionen, weil ich mich geweigert habe, mich beim Callcenter auch nur zu bewerben. Völlig irrsinnig, wenn man schwerhörig ist.
Das Gericht gab mir dann recht, die Sanktionen wurden aufgehoben und zurückerstattet.

Wenn die Erfolgsaussichten von vorneherein gleich Null sind, hat das keinen Sinn. Und damit spart man auch noch Geld aller Steuerzahler.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 22:09
von Günter
Ich bin der Meinung der eHB ist selbstständig solange das Verfahren läuft. Auch aus diesen Grund gehört der VV in die Tonne.

Ich würde das Teil mit einem entsprechenden Kommentar zurück senden und mir weitere VVs wegen Selbstständigkeit verbeten.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 22:22
von Tester
Warm nicht einfach VV mit dem Hinweis auf Veganer und noch laufender Selbständigkeit ablehnen? Spart Mühe der Bewerbung, etc.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass da ein SB ne Sanktion draus stricken will ....

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 22:24
von Günter
Wollen und Können sind meist nicht deckungsgleich.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 08:14
von kleinchaos
Kann er aus Gewissensgründen ablehnen

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 10:54
von schimmy
Ist der VV mit RFB?

Die 12 Jahre Selbständigkeit ruhig in der Bewerbung erwähnen und letzt endlich ist er ja auch noch selbstständig.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 11:02
von Koelsch
Nein, ohne RFB

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 14:11
von BB17
Seit dem 1.4. wird den Leuten Feuer unterm Hintern gemacht, wahrscheinlich alles auf Anordnung von dem neuen BA-Chef.

Ohne RFB ---> ab in die Tonne!

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 14:36
von Günter
Mit RFB auch, aber mit Begründung. Siehe oben.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 15:50
von Koelsch
Wir werden hier eine Bewerbung schreiben. Der Grund liegt hier darin, dass wir derzeit beim JC aus anderen Gründen "ganz brav" sein wollen.

Der AG fordert ausdrücklich erweiterte Kenntnisse in
  • Auftragsannahm,-bearbeitung
  • Akquisition
  • Telefonmarketing
  • Telefonverkauf
  • Telemarketing inbound
  • Telemarketing outbound
  • Kundenberatung, -betreuung
  • Auftragsannahme, -bearbeitung
dem Vermittlungsvorschlag des JobCenters entnehme ich,
dass Sie eine Verkaufskraft suchen.

Aus meinem beiliegenden Lebenslauf können Sie ersehen, dass ich überwiegend selbstständig tätig war. Diese Tätigkeit werde ich aber jetzt einstellen müssen.
Die geforderten erweiterten Kenntnisse im Bereich Auftragsannahme, -bearbeitung habe ich mir wohl in meiner bisherigen selbstständigen Arbeit aneignen können. Ich bin davon überzeugt, mir eventuell noch fehlende Kenntnisse recht schnell bei entsprechender ASchuld anzueignen. Auch meine vegane Überzeugung während der Arbeitszeit hinten an stellen zu können, damit ich möglichst schnell auch in den Genuss der ausgelobten Umsatzleistungsprämien komme. Sicher werde ich auch viele der in meiner Selbstständigkeit gemachten Erfahrungen bei Ihnen einbringen können, z.B. indem ich Vorschläge zur Änderung bisheriger Abläufe einbringe.

Gerne vervollständige ich Ihre ersten Eindrücke aus meinem Lebenslauf
in einem persönlichen Gespräch.