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Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 18:04
von marsupilami
Vorschlag:
dem Vermittlungsvorschlag des JobCenters entnehme ich,
dass Sie eine Verkaufskraft suchen.

Aus meinem beiliegenden Lebenslauf können Sie ersehen, dass ich überwiegend selbstständig tätig war. Diese Tätigkeit werde ich aber jetzt einstellen müssen.
Die geforderten erweiterten Kenntnisse im Bereich Auftragsannahme und -bearbeitung habe ich mir wohl in meiner bisherigen selbstständigen Arbeit aneignen können. Ich bin davon überzeugt, mir eventuell noch fehlende Kenntnisse recht schnell bei entsprechender (ASchuld???) anzueignen. Auch meine absolute vegane Überzeugung werde ich während der Arbeitszeit hinten an stellen zu können, damit ich möglichst schnell auch selbst in den Genuss der ausgelobten Umsatzleistungsprämien komme. Sicher werde ich auch viele der in meiner Selbstständigkeit gemachten Erfahrungen bei Ihnen einbringen können, z.B. indem ich Vorschläge zur Änderung bisheriger Abläufe einbringe. Anmerkung: dieser letzte Halbsatz ist zu auffällig.

Gerne vervollständige ich Ihre ersten Eindrücke aus meinem Lebenslauf
in einem persönlichen Gespräch.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 18:07
von Koelsch
ASchuld = Schulung,

hab alles übernommen, merci vielmals

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 21:43
von schimmy
marsupilami hat geschrieben: Sa 12. Aug 2017, 18:04 Vorschlag:
dem Vermittlungsvorschlag des JobCenters entnehme ich,
dass Sie eine Verkaufskraft suchen.

Aus meinem beiliegenden Lebenslauf können Sie ersehen, dass ich überwiegend selbstständig tätig war. Diese Tätigkeit werde ich aber jetzt einstellen müssen.
Die geforderten erweiterten Kenntnisse im Bereich Auftragsannahme und -bearbeitung habe ich mir wohl in meiner bisherigen selbstständigen Arbeit aneignen können. Ich bin davon überzeugt, mir eventuell noch fehlende Kenntnisse recht schnell bei entsprechender (ASchuld???) anzueignen. Auch meine absolute vegane Überzeugung werde ich während der Arbeitszeit hinten an stellen zu können, damit ich möglichst schnell auch selbst in den Genuss der ausgelobten Umsatzleistungsprämien komme. Sicher werde ich auch viele der in meiner Selbstständigkeit gemachten Erfahrungen bei Ihnen einbringen können, z.B. indem ich Vorschläge zur Änderung bisheriger Abläufe einbringe. Anmerkung: dieser letzte Halbsatz ist zu auffällig.

Gerne vervollständige ich Ihre ersten Eindrücke aus meinem Lebenslauf
in einem persönlichen Gespräch.

Aus meinem beiliegenden Lebenslauf können Sie ersehen, dass ich überwiegend selbstständig tätig bin...(statt war) Diese Tätigkeit werde ich aber jetzt einstellen müssen...diesen Satz würde ich komplett weg lassen.

könnte man doch auch so machen oder?

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 21:56
von Koelsch
Wenn man den Job haben möchte, würde ich das auch nicht schreiben. So aber weckt der "Zweifel", der Arbeitgeber wird sich sagen: "Was ist da los? Da stimmt doch was nicht!"

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 22:07
von schimmy
@Koelsch... noch mal eben kurz... warum muss die Selbstständigkeit aufgegeben werden?

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 22:56
von Koelsch

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: So 13. Aug 2017, 09:33
von schimmy
Danke für die Beitrags Verlinkung @ Kölsch.

Dann geht es jetzt daran sich auf jeden VV Schrott seitens des Jobcenters zu bewerben trotz noch laufender Selbstständigkeit.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: So 13. Aug 2017, 09:44
von Koelsch
So ist es, macht aber nix, die 3-Zeiler bekommen wir schon noch hin

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: So 13. Aug 2017, 11:59
von Christoph
schimmy hat geschrieben: So 13. Aug 2017, 09:33 Danke für die Beitrags Verlinkung @ Kölsch.

Dann geht es jetzt daran sich auf jeden VV Schrott seitens des Jobcenters zu bewerben trotz noch laufender Selbstständigkeit.
Eine Kurzbewerbung schreiben bedeutet doch nicht Einstellung, diese nimmt immer noch ein Arbeitgeber vor und der bevorzugt motivierte Arbeitnehmer und niemanden der mit seiner Selbständigkeit beschäftigt ist.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 19:42
von OLDMEN55
Hallo, ich habe eine Frage zu diesem Thema:

Ist einer Frau im Alter von ca. 56 / 57 ein Job als Paketzustellerin zuzumuten?

Danke für jede Antwort

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 20:01
von Koelsch
Das kann man so nicht bantworten - so sehen die Bedingungen bei DHL z.B. Paketgewichte bis 31 kg vor.

Es mag Frauen auch dieses Alters geben, die das "locker" abkönnen. Darauf kommt's an, nicht auf die Jahreszahl

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 20:51
von angel6364
Im Zweifel einen Arzt konsultieren und die (fehlende?) Belastungsfähigkeit besprechen.
Schaltet JC auf stur, schriftlich einen Antrag auf Übernahme der Attest-Kosten verlangen und das Ding ausstellen lassen.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 20:55
von OLDMEN55
Danke für die Antwort.

Ich hab mal gerade unter Arbeitsschutz nachgesehen was es da so gibt.

https://www.arbeitsrechte.de/lastenhand ... erordnung/


Gelegentliches Lasten-Heben am Arbeitsplatz:
Alter Maximale Last für Frauen Maximale Last für Männer
15 bis 18 Jahre 15 kg 35 kg
19 bis 45 Jahre 15 kg 55 kg
älter als 45 Jahre 15 kg 45 kg

Häufiges Lasten-Heben am Arbeitsplatz:
Alter Maximale Last für Frauen Maximale Last für Männer
15 bis 18 Jahre 10 kg 20 kg
19 bis 45 Jahre 10 kg 30 kg
älter als 45 Jahre 10 kg 25 kg

Ich befürchte mal das nicht jeder Arbeitgeber auch so handelt.


Generelle Frage: Muß die Frau sich jetzt bewerbe?

Man wird ja im Bewerbungsschreiben mal darauf hinweisen ...

Aber ARGE ntin sollte doch so etwas wissen, oder?

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 21:26
von Koelsch
Klar sollten die das wissen, interessiert die aber nicht. Klar bewerben, die suchen doch Gründe, um erst mal sanktionieren zu können. Die Chance, dass sie da auch nur zum Vorstellungsgespräch geladen wird, halte ich für sehr gering.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 21:54
von Christoph
Paketzusteller sind in der Regel männlich, körperlich fit und selten über 50. Die Zwangsbewerbung einer älteren Dame werden entsprechende Arbeitgeber mit Sicherheit gleich in Richtung Papierkorb zustellen.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 22:22
von OLDMEN55
Klar wird sich beworben.
Aber mit dem Hinweis auf das Alter, den Arbeitsschutzgesetz und nicht vergessen in ungekündigter Stelle. (450 Euro)

Jetzt wo ich das lese wird mir auch bewusst, dass hier fast nur junge Kerle als Paketzusteller arbeiten. Frauen nur bei Hermes, aber auch jünger.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 22:25
von Koelsch
Den Hinweis auf Arbeitsschutz würde ich unterlassen, nicht dass JC das als "Verhinderung" auslegt.

Immer hübsch positiv schwreiben: So was wie
Die zu erwartenden körperlichen Belastungen machen mir trotz meies Alters keine Angst. Ich fühle mich durchaus altersentsprechend fit und belastbar.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 23:02
von OLDMEN55
Jau, der Satz ist gut.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Di 3. Okt 2017, 12:15
von marsupilami
Auch ein JC kann Arbeitsschutzbestimmungen nicht einfach umgehen, aushebeln oder für ungültig erklären.

Aber es ist vermutlich schon so, wie Koelsch schrub: dass der AG erst gar nicht einstellt wg. Alter.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Di 3. Okt 2017, 12:42
von Günter
Du meinst man könnte also .....


Ich bewerbe mich hiermit auf die ausgeschriebene Stelle als Paketzustellerin. Ich gehe davon aus, dass ein seriöses Unternehmen ihrer Größe die bekannten Arbeitschutzregeln einhält, so dass auf meiner Tour keine Pakete landen, die meine körperliche Leistungsfähigkeit überfordert.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Di 3. Okt 2017, 12:49
von marsupilami
Könnte man.
Muss man halt Nerven haben, denn ich gehe davon aus, dass SB entsprechende Schutzbestimmungen eben nicht kennt bzw. erstmal ignoriert und rumzickt - d.h. sanktionieren will.
Denn wenn SB diese Bestimmungen kennen würde, hätte sie diesen VV erst gar nicht an diese eLB geschickt.

Normalerweise sollte vor der Sanktion die Anhörung kommen, dann kann man bzw. vrau auf die einschlägigen Bestimmungen hinweisen.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Di 3. Okt 2017, 13:04
von Pegasus
Günter hat geschrieben: Di 3. Okt 2017, 12:42 Du meinst man könnte also .....


Ich bewerbe mich hiermit auf die ausgeschriebene Stelle als Paketzustellerin. Ich gehe davon aus, dass ein seriöses Unternehmen ihrer Größe die bekannten Arbeitschutzregeln einhält, so dass auf meiner Tour keine Pakete landen, die meine körperliche Leistungsfähigkeit überfordert.

Laut Paketzusteller DHL oder DPD dürfen die Pakete nicht 31,5 KG überschreiten. Da muss Frau und Mann ganz schöne Muckis vorweisen. Aber ich meine zumindest bei diesen 2 x Zustellerfirmen haben se ne Sackkarre an Bord. Nur wenn sie die benutzen werden sie wohl kaum die ganze Wagenladung ausliefern können.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Mi 4. Okt 2017, 17:06
von OLDMEN55
Ich denke mal auch das es so nicht geht.
Mal angenommen man nimmt den Arbeitsschutz ernst und puhlt die Sackkarre für alle Packete über 10kg aus dem Wagen, dann schafft man mit Sicherheit nicht viele Pakete wegzubringen. Das Zustellfahrzeug muß auch ja beladen werden. Laut meinem Zusteller der Briefe und Pakete ausliefert, sind es im Durchschnitt 90 Pakete. Da wird der Zusteller der nur Pakete zustellt, bestimmt 200 Pakete wegschleppen.
Das wird für eine Frau von 56 / 57 jeden Tag nicht zu schaffen sein.

ARGE-Sachbearbeiter machen sich das leicht.

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Do 2. Nov 2017, 19:48
von OLDMEN55
Update:
Es war wieder einmal so weit, LB musste zum "Gespräch" antreten. Neues SB´chen hat nicht wegen Vorstellungen oder Änhnliches gefragt hat. :pssst:

Also Kuh vom Eis. :bravo:


Aber mal ehrlich, die spinnen doch. :5:

Mit so einem "Angebot" zu kommen. :aua:

Re: Zumutbarkeit eines Jobs

Verfasst: Do 2. Nov 2017, 19:57
von marsupilami
Je nun, irgendwie muss man sich doch seinen smilie im Fleißkärtchen verdienen.

Aber schön, dass der Kelch vorübergegangen ist.