Hallo,
hab leider den Eingang ein wenig verpennt, da es mir vorab per Fax geschickt wurde. Monatsfrist für Klageerhebung.
12.07. Eingang per Fax
12.08. Ende der Monatsfrist (fällt auf einem Samstag)?
14.08. tatsächliches Ende der Monatsfrist (Montag)?
Oder endete die Frist
11.08. (Freitag, damit am Montag zu spät für eine Klage)
Ist der Faxeingang immer auch als Tag der Kenntnis/Fristbeginn zu sehen?
Frist eingehalten am Montag oder Frist abgelaufen am Montag?
Fristen - Klage
Re: Fristen - Klage
Guck mal § 222 ZPO
und auch hier https://www.anwalt24.de/lexikon/fristen ... sverfahren
und auch hier https://www.anwalt24.de/lexikon/fristen ... sverfahren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Fristen - Klage
Jep, danke.
Hab da was gefunden, ich antworte mir mal selbst: :-)
http://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/
Bei der Frist im Widerspruchbescheid handelt es sich um eine Ereignisfrist, § 187 Abs. 1 BGB. Fristende gibt bei 1 Monatsfrist § 188 Abs. 2 BGB vor. Nach § 191 BGB sind 30 Tage für die Monatsfrist anzusetzen.
12.07. Fax
13.07. Fristbeginn
12.08. Fristende (30 Tage) (Samstag)
14.08. 24 Uhr tatsächliches Fristende! Da gem. 193 BGB Fristende auf einen Samstag fällt.
DAANKE!
Hab da was gefunden, ich antworte mir mal selbst: :-)
http://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/
Bei der Frist im Widerspruchbescheid handelt es sich um eine Ereignisfrist, § 187 Abs. 1 BGB. Fristende gibt bei 1 Monatsfrist § 188 Abs. 2 BGB vor. Nach § 191 BGB sind 30 Tage für die Monatsfrist anzusetzen.
12.07. Fax
13.07. Fristbeginn
12.08. Fristende (30 Tage) (Samstag)
14.08. 24 Uhr tatsächliches Fristende! Da gem. 193 BGB Fristende auf einen Samstag fällt.
DAANKE!
Re: Fristen - Klage
Das Ergebnis ist zutrreffend, eine Rechtsmitteleinlegung am 14.08. ist bei Dir noch fristwahrend!
ABER: Es wird nicht jeder Monat mit 30 Tagen gerechnet, sodnern § 188 III BGB ist wie folgt zu interpretieren:
Beginnt die Frist an einem 31. (also Januar, März, Mai, p.p.), und hat der Folgemonat weniger als 31 Tage, dann endet die FRist am jewiligen Monatsende:
Beim 31.1. am 28.2. (bzw. 29.2. in einem Schaltjahr)
Beim 31.3. am 30.4.
p.p.
Sonderfall: Beim 31.7. endet die Frist am 31.08.
ABER: Es wird nicht jeder Monat mit 30 Tagen gerechnet, sodnern § 188 III BGB ist wie folgt zu interpretieren:
Beginnt die Frist an einem 31. (also Januar, März, Mai, p.p.), und hat der Folgemonat weniger als 31 Tage, dann endet die FRist am jewiligen Monatsende:
Beim 31.1. am 28.2. (bzw. 29.2. in einem Schaltjahr)
Beim 31.3. am 30.4.
p.p.
Sonderfall: Beim 31.7. endet die Frist am 31.08.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!