Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Tester
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Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#1

Beitrag von Tester »

Hi,

mal ein interessanter Sachverhalt: Energieversorger klemmt eLB den Strom ab, wegen beispielsweise 300 € Stromschulden. JC übernimmt die Stromschulden und eLB trägt monatlich 40,90 ab. Energieversorger erstellt wenige Wochen später Endabrechnung mit einem Guthaben von 250 € und fragt, wo es hin überwiesen werden soll.

Nicht nur, dass man dem Energieversorger in den Hintern treten müsste (stellt Strom ab, bei so hohem Guthaben). Strom wird ja aus dem Regelsatz bezahlt und Erstattungen sind nicht anrechenbar. Aber in dem Fall ist es ja fast die Darlehenssumme. Da eLB noch ein riesen Haufen Schulden hat, was tun mit dem Geld?
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Koelsch
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Re: Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#2

Beitrag von Koelsch »

Auf die berühmte hohe Kante legen, für den Fall, dass einer der übrigen Gläubiger unangenehm wird und das eLB-Fell nicht dick genug ist, um das auszusitzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#3

Beitrag von tigerlaw »

Ich denke auch, dass an JC die Raten weitergezahlt werden sollten, dann ist der Darlehensvertrag "erledigt".

Außerdem an EVU herantreten wg Schadensersatzfrage. Andererseits: Wenn Abschläge voraussichtlich zu hoch sind, kann man auch selber mit aktuellem Zählerstand an das EVU herantreten und ABsenkung der Abschläge begehren. Bis dahin sind aber erst einmal die "zu hohen" Abschläge fällig.

Insofern müsste sich eLB (rein rechtlich betrachtet) selber ein wenig an die Nase packen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#4

Beitrag von Olivia »

Das Guthaben ans Jobcenter überweisen zu lassen in Form einer "Sondertilgung" wäre Gläubigerbevorzugung und damit verboten, oder?
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tigerlaw
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Re: Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#5

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Do 24. Aug 2017, 11:36 Das Guthaben ans Jobcenter überweisen zu lassen in Form einer "Sondertilgung" wäre Gläubigerbevorzugung und damit verboten, oder?
Wieso? Besteht denn schon ein InsO-Verfahren? Oder wird das in Erwägung gezogen?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#6

Beitrag von Olivia »

Gegenfrage, wieso sollten dann die anderen Gläubiger "unangenehm" werden? (http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 85#p448585)
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tigerlaw
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Re: Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#7

Beitrag von tigerlaw »

Das war allenfalls eine allgemeine Ewägung von Kölsch. eLB könnte das Geld auch z.B. für einen Kurzurlaub ausgeben, wenn er das JC-Darlehen aus der RL voll abgezahlt hat.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#8

Beitrag von Koelsch »

Unangenehm werden (fast) alle Gläubiger, wenn sie auf ihr Geld warten müssen. Wenn man ALG II bezieht, kann man denen natürlich sagen: "Bei mir ist kein Cent zu holen", das aber bedeutet ja nicht, dass die Gläubiger dann Ruhe geben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#9

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Do 24. Aug 2017, 12:25 eLB könnte das Geld auch z.B. für einen Kurzurlaub ausgeben, wenn er das JC-Darlehen aus der RL voll abgezahlt hat.
Was ist mir § 283 StGB? Muss der Schuldner nicht alle unvermeidbaren Ausgaben wie zum Beispiel einen Kurzurlaub unterlassen, ehe nicht alle Gläubiger ausgezahlt sind?
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Koelsch
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Re: Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#10

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich nicht, er schafft ja nix beiseite
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#11

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben: Do 24. Aug 2017, 12:48
tigerlaw hat geschrieben: Do 24. Aug 2017, 12:25 eLB könnte das Geld auch z.B. für einen Kurzurlaub ausgeben, wenn er das JC-Darlehen aus der RL voll abgezahlt hat.
Was ist mir § 283 StGB? Muss der Schuldner nicht alle unvermeidbaren Ausgaben wie zum Beispiel einen Kurzurlaub unterlassen, ehe nicht alle Gläubiger ausgezahlt sind?

Oli, das gilt nur für Kaufleute
Damit eine Strafbarkeit nach § 283 StGB eintritt, müssen sowohl alle objektiven als auch alle subjektiven Voraussetzungen gegeben sein.
Bei dem Täter muss es sich zunächst um einen Schuldner handeln. Schuldner sind solche Personen, die einem anderen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund zu einer vermögenswerten Leistung oder Duldung einer Zwangsvollstreckung verpflichtet sind. Hier ist zu beachten, dass bestimmte Bankrotthandlungen aus § 283 I StGB nur für Kaufleute gelten. Mit der Einbeziehung der Privatinsolvenz in das Insolvenzverfahren, werden nun aber auch Verbraucher (zumindest teilweise) in den Täterkreis des § 283 StGB einbezogen.
Ferner muss für beide Absätze eine Krisensituation bestehen. Die wirtschaftliche Krise des Schuldners besteht entweder in einer Überschuldung oder in dessen eingetretener bzw. drohender Zahlungsunfähigkeit. Eine Überschuldung ist gegeben, wenn das Vermögen des Schuldners seine Verbindlichkeiten nicht mehr zu decken vermag. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (vgl. § 17 II InsO). Hier reichen kurzfristige Zahlungsunpässlichkeiten nicht aus.
http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafv ... -283-stgb/
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Jocenter Stromschulden-Darlehen Guthaben Versorger

#12

Beitrag von Olivia »

Aha, danke!
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