Hallo,
ich habe eine Frage zur Rechtmäßigkeit, bzw. zum Zuflussprinzip.
Folgende Situation:
-Ich beziehe Alg II.
-Am 15. Dezember 2016 fing ich einen Minijob an.
-Am 30.12. überwies mir das JC noch das volle Arbeitslosengeld in Höhe von 832,00 Euro (im Voraus für Januar).
-Am 27.01. überwies mir mein Arbeitgeber das Dezembergehalt in Höhe von 225,10 Euro.
-Am 31.01. überwies mir das JC das auf den Minijob angepasste Alg II in Höhe von 552,00 Euro (es wurde von 450 Euro Minijob-Gehalt ausgegangen)
Nun fordert das JC einen Betrag in Höhe von 98,35 Euro zurück, wegen Überzahlung.
Da die Überweisung des JC von 832,00 Euro am 30.12.16, für den Monat Januar 2017 sei, mir aber am 27. Januar 2017 Minijob-Einkünfte von 225,10 Euro zugingen, wäre das diese Überzahlung. Rein rechnerisch passen die 98,35 Euro, nur dachte ich, dass auch hier das Prinzip des Zuflusses gilt. D.h. es spielt der Zeitpunkt eine Rolle, in der mir das Geld auch tatsächlich zur Verfügung stand? Im Dezember gab es doch noch keinen Geldeingang außer den des JC von 832,00. Im Januar waren es dann 225,10 vom Arbeitgeber und 552,00 vom JC.
Wenn es beim Prinzip des Zuflusses doch darum geht, WANN das Geld einging und WANN ich es zur Verfügung hatte, müsste dann nicht eher ich noch Anspruch auf Nachzahlung haben, anstelle des JC auf Rückzahlung???
Bin dankbar, wenn mich mal jemand aufklären könnte.
Viele Grüße
Frank
ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip
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Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip
Bei uns im Forum
Hast Du auch im November schon ALG II bekommen?
Hast Du auch im November schon ALG II bekommen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip
Vielen Dank für die Willkommens-Wünsche
Ja, bekam auch im November schon Alg II.
Ja, bekam auch im November schon Alg II.
Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip
Dann ist die Berechnung wohl korrekt. Wenn Du z.B. im Dezember einen Job aufnimmst und dann im Januar Dein Dezembergehalt eintrudelt, dann wird Dir das auf das Januar ALG II angerechnet - obwohl dieses ja schon Ende Dezember zugeflossen ist.
Genaue Gründe muss ich nachschauen, weiß ich nicht auswändig. Bin aber gerade "auf dem Sprung" und erst spät am Abend wieder hier.
Genaue Gründe muss ich nachschauen, weiß ich nicht auswändig. Bin aber gerade "auf dem Sprung" und erst spät am Abend wieder hier.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip
Auch von mir ein
Ich stimme Kölsch zu: Geld wird vorschüssig gezahlt. Damit es am 1.des lfd. Moants tatsächlich zur Verfügung steht, muss es aber schon am Vortag eingehen. Zuflkuss-/Abflussprinzip gilt nur für sonstige Eingänge/Ausgänge auf Deinem Konto!
Ich stimme Kölsch zu: Geld wird vorschüssig gezahlt. Damit es am 1.des lfd. Moants tatsächlich zur Verfügung steht, muss es aber schon am Vortag eingehen. Zuflkuss-/Abflussprinzip gilt nur für sonstige Eingänge/Ausgänge auf Deinem Konto!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip
Vielen, lieben Dank an
@Koelsch &
@tigerlaw
Hätte da jetzt noch eine andere Frage bzgl. Miete und Nebenkosten. Da das dann aber etwas OT wäre, darf ich mich auch per PN an euch wenden oder ein neues Thema aufmachen?
@Koelsch &
@tigerlaw
Hätte da jetzt noch eine andere Frage bzgl. Miete und Nebenkosten. Da das dann aber etwas OT wäre, darf ich mich auch per PN an euch wenden oder ein neues Thema aufmachen?
Re: ALG II: Angebliche Überzahlung - jetzt Rückforderung - Zuflussprinzip
Mach bitte ein neues Thema dazu auf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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