Kontoauszüge-wie lang?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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laluna333
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Kontoauszüge-wie lang?

#1

Beitrag von laluna333 »

Wie lange rückwirkend dürfen Kontoauszüge verlangt werden?
Ich dachte immer, sechs Monate? stimmt das? Oder länger? Gibt es Gesetze die es belegen?

Mein Fall:
Ich habe zwei Konten, eines Privat, eines geschäftlich, beide angegeben.
BWZ von 1.1 bis 31.6. und 1.7.-31.12.
Bisher musste ich immer nach Ablauf des BWZ die Kontoauszüge fürs Geschäftskonto und REchnungen, EKS etc , ihr kennt das ja, für den vergangenen BWZ abgeben.
Also gab ich immer die Geschäftskontoauszüge komplett ab.

Jetzt kam ein Brief, dass ich auch noch die privaten Kontoauszüge sowie paypal übersicht (keine ahnung wie das geht, werde der SB mal schreiben, sie soll mir das erklären, hab noch nie ne paypal Übersicht angeschaut oder ausgedruckt?)
vom 1.1.17 bis Ende April (ab da bis Ende Juli hab ich ja schon abgegeben) und Paypal von 1.1. bis jetzt abgeben soll.

Hab ja im letzten Thread schon geschrieben, dass die uns plötzlich auf dem kicker hat, hat uns ja ewig hingehalten mit dem Weiterbewilligungsbescheid etc., weiß nicht was plötzlich los ist... :1:

Meine Frage:
Ist das ok so? Darf sie das?
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
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Koelsch
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Re: Kontoauszüge-wie lang?

#2

Beitrag von Koelsch »

Die 6-Monatsregel ist der "Normalfall", aber wenn JC meint, da hätte in der Vergangenheit mehr vorgelegt werden müssen, dann dürfen die auch für länger anfordern - und wohl auch paypal, wobei ich mich mit paypal nicht auskenne. Hab zwar paypal, aber da noch nier irgendwas ausgedruckt oder so.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Kontoauszüge-wie lang?

#3

Beitrag von schimmy »

Wie sieht es denn mit der Kostenübernahme für die Kontoauszüge aus, die Übernahme ist doch seitens des Jobcenters zu übernehmen wenn sie fordern.

Da die Kosten ja nicht ohne sein dürften für die geforderten sechs Monate bzw auch länger stellt die Bank doch auch eine gewisse Gebühr in Rechnung.

Oder wie seht ihr das ganze???
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Koelsch
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Re: Kontoauszüge-wie lang?

#4

Beitrag von Koelsch »

Das wird das JC nicht übernehmen, denn die Bank stellt die Kostenauszüge zunächst mal kostenlos zur Verfügung, ggf. gegen Porto

Wenn man die dann natürlich in den Papierkorb wirft und dann Kopien benötigt ...... :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Pegasus
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Re: Kontoauszüge-wie lang?

#5

Beitrag von Pegasus »

Koelsch hat geschrieben: Mo 18. Sep 2017, 14:05 Das wird das JC nicht übernehmen, denn die Bank stellt die Kostenauszüge zunächst mal kostenlos zur Verfügung, ggf. gegen Porto

Wenn man die dann natürlich in den Papierkorb wirft und dann Kopien benötigt ...... :unschuld:
Dann wird es richtig teuer. Die Nacherstellung von Kontoauszügen wird , so meine ich, pro Blatt berechnet?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Olivia
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Re: Kontoauszüge-wie lang?

#6

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mo 18. Sep 2017, 14:05 Das wird das JC nicht übernehmen, denn die Bank stellt die Kostenauszüge zunächst mal kostenlos zur Verfügung, ggf. gegen Porto

Wenn man die dann natürlich in den Papierkorb wirft und dann Kopien benötigt ...... :unschuld:
Wo ist die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Kontoauszügen von Privatpersonen geregelt?
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Günter
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Re: Kontoauszüge-wie lang?

#7

Beitrag von Günter »

Während des Bezugs von Sozialleitungen regelt es im Prinzip der §60 SGB I
1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

.....


3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Kontoauszüge-wie lang?

#8

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Mo 18. Sep 2017, 14:35
Koelsch hat geschrieben: Mo 18. Sep 2017, 14:05 Das wird das JC nicht übernehmen, denn die Bank stellt die Kostenauszüge zunächst mal kostenlos zur Verfügung, ggf. gegen Porto

Wenn man die dann natürlich in den Papierkorb wirft und dann Kopien benötigt ...... :unschuld:
Wo ist die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Kontoauszügen von Privatpersonen geregelt?
Zwischen den Zeilen des BGB.
Ein Teil ist auch zwischen Buchrücken und Hohlschnitt des jeweiligen Buches zu finden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Buchschnitt
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Kontoauszüge-wie lang?

#9

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Mo 18. Sep 2017, 14:35
Koelsch hat geschrieben: Mo 18. Sep 2017, 14:05 Das wird das JC nicht übernehmen, denn die Bank stellt die Kostenauszüge zunächst mal kostenlos zur Verfügung, ggf. gegen Porto

Wenn man die dann natürlich in den Papierkorb wirft und dann Kopien benötigt ...... :unschuld:
Wo ist die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Kontoauszügen von Privatpersonen geregelt?
Sagt doch niemand, dass Du die aufheben musst - Du musst sie nur dem JC vorlegen. Wie Du das machst, ist dabei ganz allein Dein Problem.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Kontoauszüge-wie lang?

#10

Beitrag von Olivia »

:ironiea: Also immer den Papierkorb mit Kontoauszügen ans JC schicken. :doof:
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laluna333
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Re: Kontoauszüge-wie lang?

#11

Beitrag von laluna333 »

ok, danke euch!

Die Kontoauszüge selbst sind nicht das Problem!
Meine beiden Girokonten sind onlinekonten (hab ich umgestellt, ist günstiger), ich bekomme schon lange keine Kontoauszüge mehr, kann die als PDF runterladen und ausdrucken. Ausserdem hab ich sie gespeichert. Hab sie also.

Ne, das Problem ist nur, ob sie DAS! dürfen!
Ich dachte eben, nur sechs Monate...
Aber in dem Fall muss ich wohl... :4:
MIST!
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