Antrag ALG II bei Erkrankung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#26

Beitrag von Tester »

Gewonnen! JC hat eingelenkt!

:gaga: :gaga: :mrgreen2: :mrgreen2: :gaga: :gaga:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#27

Beitrag von marsupilami »

Prima.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#28

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch: :bravo:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#29

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#30

Beitrag von Tester »

So der Fall geht weiter!

Leider hat das JC mit dem Argument "der eLB ist ja krank, ist noch im Krankenhaus, also bewilligen wir nur bis Mitte Januar (weniger als die 12 Monate), weil wir vermuten, das eLB länger krank ist und wir dann raus sind." Widerspruch wurde erstellt, Ablehnender Widerspruchsbescheid wurde leider auch schon erstellt. Auf WBA (der eLB ist wohnungslos und schlüpfte bei der Familie unter) mit Angabe "stellt euch drauf ein, der eLB sucht ne Wohnung" erfolgte Aufforderung zur Mitwirkung, es könne nicht bewilligt werden, da er noch keine Wohnung hat.

eLB ist nun entlassen worden aus dem Krankenhaus.

Kann man einen eA mit einer Klage kombinieren?

Möglichkeiten:
- gegen den Ablehnungsbescheid Klage erheben, da die Vorraussetzungen nicht mehr vorliegen (krank im KH)
- eA gegen "Aufforderung zur Mitwirkung sollen bescheiden und gut ist"
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#31

Beitrag von Günter »

Ich würde wie folgt begründen

Der eHB hat am .... den folgenden Antrag auf gesetzlich zustehende Leistungen gestellt.

Daraufhin hat das JC die folgenden Bescheide erstellt.

Das Gericht möge entscheiden, dass diese Bescheide rechtswidrig sind und die folgenden leistungen bewilligen

Ab ..... Regelsatz in Höhe von

zuzüglich KdU (Untermietvertrag von der Sippe)
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#32

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#33

Beitrag von Tester »

Dann ist es aber nur eine "normale" Klage (und dauert Ewigkeiten) und der eLB steht ohne Geld da.

Es bestehen ja verschiedene "Stränge"

- JC bewilligt nur 4 Monate, da Annahme weiterhin krank. Widerspruch, Widerspruch abgelehnt -> Möglichkeit dazu eine Klage einzureichen (dann würde ja 12 Monate zu bewilligen sein, da Entlassung aus KH
- vorsorglich WBA vor Ablauf der 4 Monate gestellt. JC meint kann nicht entscheiden, da Angaben zur Wohnung fehlen. Hier wäre ja dann ein eA möglich

verzwickte Lage ist das.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#34

Beitrag von Günter »

Die Ablehnung des Anspruchs mit der Begründung eHB ist länger krank ist rechtswidrig, da dem SB die medizinische Kompetenz fehlt, solche Prognosen zu stellen.

eA weil Konto leer. Geht leider nicht rückwirkend, das geht nur per normaler klage, aber wenn eA positiv entschieden ist, dann werden die auch rückwirkend ab Antragsstellung zahlen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“