Antrag ALG II bei Erkrankung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Tester
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Antrag ALG II bei Erkrankung

#1

Beitrag von Tester »

Moin moin,

Leistungsbezieher verpennt aufgrund psychischer Erkrankung WBA. Mit ein Monat Pause wird WBA gestellt. Leistungsbezieher ist in einer Klnik. JC verweigert Bewilligung und möchte zunächst eine Prognose, wie lange die Krankheit anhält.

OK, meine Einschätzung ist, Leistungsbezieher kommt nie wieder auf die Beine, aber ich bin ja auch kein Gutachter.

Frage wäre jetzt: wer ist für die Feststellung der unter drei Stunden Regelung zuständig? M.M. Nach das JC mit ihren Ärtzen und Gutachtern. Und solange dies nicht festgestellt ist, haben die Leistungen zu bewilligen. Oder muss man sich selbst drum bemühen in die Grundsicherung nach SGB XII zu kommen?

Seit August zieht sich das hin, schon Raum für eine eA?
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marsupilami
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#2

Beitrag von marsupilami »

Kein Arzt wird sich festlegen, wie lange eine Krankheit dauert.
Da versagt jede :kristall: den Dienst.
Sicherlich gibt es für bestimmte Erkrankungen Erfahrungswerte - Schnubbn kommt 5 Tage, bleibt 5 Tage, geht 5 Tage ~ 2 Wochen incl. WE krank.
Einfacher Knochenbruch geht man von 6 Wochen aus, bis die beiden Teile stabil zusammengewachsen sind.

Als ärztlicher Laie gehe ich davon aus, dass bei psychischen Erkrankungen die Prognosen noch ungenauer sind.
Und eine Genesungsdauer unter anderem auch vom Druck des JC abhängig ist. :unschuld:

Ansonsten ist normalerweise wie Du auch schon schrubst, das JC zuständig.
Vom Alter her von 15 - Rente, wenn die Arbeitsfähig unklar ist, muss die festgestellt werden vom MD des JC.

Von der Klinik AU ausstellen lassen und an's JC schicken.
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Koelsch
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#3

Beitrag von Koelsch »

Richtig und Eilantrag sehe ich als sinnvoll an. JC kann und darf m.E. nicht "auf Verdacht" darauf verweisen "vielleicht sind wir ja gar nicht zuständig" - sollte es nicht zuständig sein, dann kann es über die § 102ff SGB X sich "sein" Geld vom Sozialamt zurück holen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#4

Beitrag von marsupilami »

Ist Eilantrag machbar?

Geht das nicht erst nach Widerspruch - Widerspruchsbescheid?
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marsupilami
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#5

Beitrag von marsupilami »

Nachtrag:
Ich frag' deshalb so doof, damit das mögliche Verfahren für Gast-Leser durchsichtiger wird.
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Tester
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#6

Beitrag von Tester »

Eilantrag dachte ich deswegen, weil durch den Monat Pause ist er freiwillig versichert und kann die Beiträge nicht zahlen. Und das JC verzögert vorsätzlich.

Frist zur Bescheiderstellung wurde gesetzt, JC versuchte erst durch örtliche Zuständigkeitsverweigerung "da wo er im KH sei" die Bewilligung zu verweigern. Und nun halt, Nachfrage nach Prognose.
schimmy
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#7

Beitrag von schimmy »

Hau da mal ein Eilantrag beim Sozialgericht rein denn es kann ja nicht sein das Jobcenter hier Katz und Maus spielt,denn selbst wenn der HE jetzt in der Klinik verweilt auf Grund von gesundheitlichen Problemen laufen ja denke ich mal die Kosten für die Wohnung ect weiter,denn das hier nicht noch Obdachlosigkeit droht durch den Verlust der Wohnung.
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Günter
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#8

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben: So 8. Okt 2017, 10:26 Ist Eilantrag machbar?

Geht das nicht erst nach Widerspruch - Widerspruchsbescheid?

Der (Nicht)Leistungsbezieher hat keine Mittel um Miete oder Strom etc zu zahlen, - Essen gibt es in der Klinik - daher ist keine Zeit für die üblichen Spielchen und Verzögerungen des JC.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#9

Beitrag von Olivia »

Auf den Kosten für den verpassten Monat wird der eLB wohl leider sitzen bleiben. Krankheit gilt wohl nicht als Entschuldigung für versäumte Antragstellung.
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Günter
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#10

Beitrag von Günter »

Ich würde es versuchen, eine psychische Erkrankung kann durchaus ein Grund sein

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/27.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#11

Beitrag von marsupilami »

Was ist mit Überprüfungsantrag § 44 SGB X ?
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#12

Beitrag von Tester »

HB war zuvor innerhalb der Familie untergeschlüpft, die ihn aber keinenfalls zurück haben möchte, somit obdachlos, gemeldet aber noch bei der Familie.

Gesundheitlich ist er wirklich durch ....

27 kann man wohl vergessen, da der Nachweis für Ereignisse in der Vergangenheit schwierig ist.
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marsupilami
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#13

Beitrag von marsupilami »

Das hört sich nach Anwalt an.

eA mit Leistungen überhaupt und den § 27 doch versuchen.
Dazu Wohnung mit Erstausstattung, da unüberbrückbare Differenzen mit Familie.

Der/die landet doch sonst nach der Klinik im Obdachlosenheim.
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Koelsch
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#14

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Marsu
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#15

Beitrag von kleinchaos »

Den verpassten Monat würde ich schon wegen der KV versuchen einzuklagen.
Wohnung wenn mögllich ja. Ansonsten wäre, wenn elB wirklich so durch den Wind ist, eine betreute/begleitete Wohnform versuchen.
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#16

Beitrag von Tester »

kleinchaos hat geschrieben: So 8. Okt 2017, 16:37 Den verpassten Monat würde ich schon wegen der KV versuchen einzuklagen.
Wohnung wenn mögllich ja. Ansonsten wäre, wenn elB wirklich so durch den Wind ist, eine betreute/begleitete Wohnform versuchen.
Es wird darauf hinauslaufen, dass HB vermutlich selbst ins betreute Wohnen nicht vermittelt werden kann. Ist drei mal durch.

Aber zunächst muss doch JC bewilligen, dann sagen "halt stop gehört in die Grundsicherung" und die müssen dann die Überleitung anstoßen.

Es wird eine eA getippelt.

Danke!
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#17

Beitrag von Olivia »

Tester hat geschrieben: Do 12. Okt 2017, 10:31Es wird darauf hinauslaufen, dass HB vermutlich selbst ins betreute Wohnen nicht vermittelt werden kann. Ist drei mal durch.
Was ist mit einer Heimunterbringung?
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kleinchaos
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#18

Beitrag von kleinchaos »

Wenn er unter 65 ist und bisher nicht als erwerbsunfähig eingestuft ist, ist das JC zuständig. Erst wenn deren Medizinischer Dienst eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten feststellt, kann er zur GruSi abgeschoben werden
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#19

Beitrag von Tester »

eA gestellt. Jetzt fragt das SG, ob behelfsweise Antrag nach SGB XII gestellt wurde ... was soll das den? Gilt der Antrag beim JC nicht zwangsläufig auch als Antrag auf SGB XII, wenn JC doch nicht zahlen müsste?
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Koelsch
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#20

Beitrag von Koelsch »

Nein, gilt er nicht. Es könnte aber nach § 28 SGB X bei Kopfschütteln des JC rückwirkend Antrag nach SGB XII gestellt werden.
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#21

Beitrag von kleinchaos »

Moment mal! Grundsätzlich ist die zuerst angefragte Behörde zuständig. Wenn der Antragsteller über 15 und unter 65 Jahre alt ist, ist grundsätzlich erstmal das JC zuständig. Das GruSi-Amt würde einen Antrag von dieser Person grundsätzlich ablehnen, wenn nicht schon eine Erwerbsunfähigkeit gutachterlich festgestellt wurde. GruSi würde ihn erstmal zum JC schicken. Und dort wird dann die Erwerbsfähigkeit geprüft und dann erst darf zur GruSi weitergereicht werden. Erst mit festgestellter Erwerbsunfähigkeit wird GruSi überhaupt erst möglich
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#22

Beitrag von Koelsch »

Ist zwar richtig, aber wenn SG fragt, dann stellt man eben den Antrag und bedankt sich für den "Hinweis" des SG.

Man kann ja soooo freundlich, wenn's sein muss.
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#23

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mi 18. Okt 2017, 16:30 Ist zwar richtig, aber wenn SG fragt, dann stellt man eben den Antrag und bedankt sich für den "Hinweis" des SG.

Man kann ja soooo freundlich, wenn's sein muss.
Also unrichtiges bestätigen und dem SG nicht mit Hinweis auf §16 SGB I fragen, warum nun Sozialamtsantrag notwendig sei? Der Kommt ja dann jetzt zu spät und würde dann ja nur als Nachteil ausgelegt!? SG versucht ja mehr oder weniger schnell den Eilantrag abzuwürgen.

Man könnte dann noch beim Ausländeramt, Flüchtlingshilfe, Wohngeld, etc. Anträge stellen ...

Ich sehe das wie KC.

Also tatsächlich noch einen weiteren verspäteten Antrag stellen?
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#24

Beitrag von Koelsch »

War Schnellschuss und der geht ab und an daneben.
ich denke jetzt, man sollte das SG darauf hinweisen, man "sei der Ansicht gewesen, dass JC zunächst mal zuständig sei, bis die Erwerbsfähigkeit geklärt sei...."
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Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

#25

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mi 18. Okt 2017, 17:30 War Schnellschuss und der geht ab und an daneben.
ich denke jetzt, man sollte das SG darauf hinweisen, man "sei der Ansicht gewesen, dass JC zunächst mal zuständig sei, bis die Erwerbsfähigkeit geklärt sei...."
Ist so rausgegangen, mal schauen was kommt. :gaga:
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