Seite 2 von 2

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 10:15
von Tester
Gewonnen! JC hat eingelenkt!

:gaga: :gaga: :mrgreen2: :mrgreen2: :gaga: :gaga:

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 10:20
von marsupilami
Prima.

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 10:43
von Günter
:Daumenhoch: :bravo:

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 11:26
von Koelsch
:bravo: :bravo:

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 09:20
von Tester
So der Fall geht weiter!

Leider hat das JC mit dem Argument "der eLB ist ja krank, ist noch im Krankenhaus, also bewilligen wir nur bis Mitte Januar (weniger als die 12 Monate), weil wir vermuten, das eLB länger krank ist und wir dann raus sind." Widerspruch wurde erstellt, Ablehnender Widerspruchsbescheid wurde leider auch schon erstellt. Auf WBA (der eLB ist wohnungslos und schlüpfte bei der Familie unter) mit Angabe "stellt euch drauf ein, der eLB sucht ne Wohnung" erfolgte Aufforderung zur Mitwirkung, es könne nicht bewilligt werden, da er noch keine Wohnung hat.

eLB ist nun entlassen worden aus dem Krankenhaus.

Kann man einen eA mit einer Klage kombinieren?

Möglichkeiten:
- gegen den Ablehnungsbescheid Klage erheben, da die Vorraussetzungen nicht mehr vorliegen (krank im KH)
- eA gegen "Aufforderung zur Mitwirkung sollen bescheiden und gut ist"

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 09:37
von Günter
Ich würde wie folgt begründen

Der eHB hat am .... den folgenden Antrag auf gesetzlich zustehende Leistungen gestellt.

Daraufhin hat das JC die folgenden Bescheide erstellt.

Das Gericht möge entscheiden, dass diese Bescheide rechtswidrig sind und die folgenden leistungen bewilligen

Ab ..... Regelsatz in Höhe von

zuzüglich KdU (Untermietvertrag von der Sippe)

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 10:09
von Koelsch
Sehe ich auch so

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 11:16
von Tester
Dann ist es aber nur eine "normale" Klage (und dauert Ewigkeiten) und der eLB steht ohne Geld da.

Es bestehen ja verschiedene "Stränge"

- JC bewilligt nur 4 Monate, da Annahme weiterhin krank. Widerspruch, Widerspruch abgelehnt -> Möglichkeit dazu eine Klage einzureichen (dann würde ja 12 Monate zu bewilligen sein, da Entlassung aus KH
- vorsorglich WBA vor Ablauf der 4 Monate gestellt. JC meint kann nicht entscheiden, da Angaben zur Wohnung fehlen. Hier wäre ja dann ein eA möglich

verzwickte Lage ist das.

Re: Antrag ALG II bei Erkrankung

Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 11:19
von Günter
Die Ablehnung des Anspruchs mit der Begründung eHB ist länger krank ist rechtswidrig, da dem SB die medizinische Kompetenz fehlt, solche Prognosen zu stellen.

eA weil Konto leer. Geht leider nicht rückwirkend, das geht nur per normaler klage, aber wenn eA positiv entschieden ist, dann werden die auch rückwirkend ab Antragsstellung zahlen.