Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Ich war ca. 1 Jahr beschäftigt. Es gab eine Mindestlohnerhöhung.
Merke:
Für Zeitungszusteller gab es ja einen Sondermindestlohn (geforderter Betrug durch Frau Merkel und für ca. 300.000 Zusteller)
Jahr 2015 = 6.38/Std. statt 8,50 Mindestlohn
Jahr 2016 = 7,23/Std. statt 8,50 Mindestlohn
Jahr 2017 = 8,50/Std. statt 8,84 Mindestlohn
Als der Mindestlohn erhöht wurde, wollte der AG diesen nicht zahlen, dagegen habe ich geklagt und Recht bekommen.
Da ich bei mehreren AG beschäftigt bin, habe ich jedoch nur gegen einen geklagt, die anderen haben nach Intervention von mir (ohne Gericht) den Arbeitslohn auf die korrekte Höhe angehoben. Ich habe also bei ALLEN verlangt, das sie korrekt zahlen, nur bei einem der nicht zahlen wollte, geklaqt.
Bei keinem bin ich gekündigt worden.
7up,
ich sage ja nicht, das du sofort klagen sollst, sondern das du korrekten Lohn VERLANGEN sollst. SOLLTE der Arbeitgeber dich NICHT einstellen und sich beim Jobcenter beschweren, weil du nicht arbeitest, DANN solltest Du Zoll, Krankenkasse, Gewerbeaufsichtsamt mit ins Boot holen.
Klagen kannst Du erst, WENN der AG Deine Arbeitszeit NICHT bezahlt.
SOLLTE der AG Dich nicht einstellen, beim Jobcenter aber auch nichts sagen (damit du eventuell bestraft werden könntest), hat sich die Sache erledigt.
DENN
WENN Du nicht arbeitest, wirst Du ja auch um Deinen Lohn nicht betrogen.
Nur eines würde ich nicht, für 1,7 Stunden Lohn und AG verlangt 3-4 Stunden Arbeit, dann würde ich die Arbeit ablehnen.
Gruß
Ernie
P.S.
Gegen die "sogenannte Alte" von nebenan würde ich vorgehen. Nur DU kannst Dich für Arbeit anmelden, niemand Drittes gegen Deinen Willen
Merke:
Für Zeitungszusteller gab es ja einen Sondermindestlohn (geforderter Betrug durch Frau Merkel und für ca. 300.000 Zusteller)
Jahr 2015 = 6.38/Std. statt 8,50 Mindestlohn
Jahr 2016 = 7,23/Std. statt 8,50 Mindestlohn
Jahr 2017 = 8,50/Std. statt 8,84 Mindestlohn
Als der Mindestlohn erhöht wurde, wollte der AG diesen nicht zahlen, dagegen habe ich geklagt und Recht bekommen.
Da ich bei mehreren AG beschäftigt bin, habe ich jedoch nur gegen einen geklagt, die anderen haben nach Intervention von mir (ohne Gericht) den Arbeitslohn auf die korrekte Höhe angehoben. Ich habe also bei ALLEN verlangt, das sie korrekt zahlen, nur bei einem der nicht zahlen wollte, geklaqt.
Bei keinem bin ich gekündigt worden.
7up,
ich sage ja nicht, das du sofort klagen sollst, sondern das du korrekten Lohn VERLANGEN sollst. SOLLTE der Arbeitgeber dich NICHT einstellen und sich beim Jobcenter beschweren, weil du nicht arbeitest, DANN solltest Du Zoll, Krankenkasse, Gewerbeaufsichtsamt mit ins Boot holen.
Klagen kannst Du erst, WENN der AG Deine Arbeitszeit NICHT bezahlt.
SOLLTE der AG Dich nicht einstellen, beim Jobcenter aber auch nichts sagen (damit du eventuell bestraft werden könntest), hat sich die Sache erledigt.
DENN
WENN Du nicht arbeitest, wirst Du ja auch um Deinen Lohn nicht betrogen.
Nur eines würde ich nicht, für 1,7 Stunden Lohn und AG verlangt 3-4 Stunden Arbeit, dann würde ich die Arbeit ablehnen.
Gruß
Ernie
P.S.
Gegen die "sogenannte Alte" von nebenan würde ich vorgehen. Nur DU kannst Dich für Arbeit anmelden, niemand Drittes gegen Deinen Willen
Zuletzt geändert von quinky am Di 7. Nov 2017, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Anlage EK sieht ja schon wieder sehr interessant aus. Wo fülle ich da denn jetzt was aus, für einen Zeitungsboten?
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI378214
Unter Punkt 2 zweites Feld?
Arbeitseinkommen aus Erwerbstätigkeit
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI378214
Unter Punkt 2 zweites Feld?
Arbeitseinkommen aus Erwerbstätigkeit
- marsupilami
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Bitte beim JC um einen Termin und gemeinsam mit einem Sachbearbeiter dieses Formular auszufüllen.
Dann läuft garantiert nix schief.
Dann läuft garantiert nix schief.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Ich denke auch, das dürfte das Beste sein. Die müssen ja helfen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Achtung, die Fahrgelderstattung darf WEDER als Einkommen angerechnet werden, noch ist das in dem Grundfreibetrag von 100€ enthalten.
Diese Fahrgelderstattung ist kein Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, sondern eine vom Arbeitgeber erstattete Auslagenerstattung für BETRIEBSKOSTEN!!!!
Da der Arbeitgeber kein Arbeitsmittel (PKW) zur Verfügung stellt, sind die Betriebskosten von ihm zu erstatten und sind KEIN Einkommen!!!!
Gruß
Ernie
Diese Fahrgelderstattung ist kein Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, sondern eine vom Arbeitgeber erstattete Auslagenerstattung für BETRIEBSKOSTEN!!!!
Da der Arbeitgeber kein Arbeitsmittel (PKW) zur Verfügung stellt, sind die Betriebskosten von ihm zu erstatten und sind KEIN Einkommen!!!!
Gruß
Ernie
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Kann mir mal bitte jemand verraten, was die AfA sich jetzt auf einmal einmischt und mir das Einkommen auf AlgI als Nebenverdienst für Oktober anrechnen will, obwohl ich gar kein AlgI mehr beziehe? Gibts da auch so ein Mindestverdienst im AlgI den man anrechnungsfrei hat?
- kleinchaos
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Bei ALG1 sind monatlich 165€ anrechnungsfrei, die wöchentliche Arbeitszeit darf 14,9 Stunden nicht überschreiten
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
kk und was mach ich jetzt mit diesem ganzen Papierwust, was die AfA mir schon wieder geschickt hat? zum Chef schicken oder teilweise ausfüllen?
vor allem schön in die feierlichkeiten rein, dass man diese Behörden ja nicht vergisst. schade ich dachte ich habe hier über neujahr meine ruhe vor denen, nun bin ich wieder auf 180 und angekratzt wegen denen
vor allem schön in die feierlichkeiten rein, dass man diese Behörden ja nicht vergisst. schade ich dachte ich habe hier über neujahr meine ruhe vor denen, nun bin ich wieder auf 180 und angekratzt wegen denen
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Ist im Oktober Lohn geflossen und wenn ja, wie viel?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Im Oktober habe ich noch überhaupt keinen „Lohn“ bekommen, erst im November für Oktober und das war aber definitiv unter 100€ und auch unter 80€.
AlgI lief Mitte Oktober aus.
http://abload.de/img/anonym-dokument0vzspu.jpg
http://abload.de/img/anonym-dokument1fyslk.jpg
http://abload.de/img/anonym-dokument2wpsvj.jpg
AlgI lief Mitte Oktober aus.
http://abload.de/img/anonym-dokument0vzspu.jpg
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Dann kann Dir auf das Oktober ALG I auch nix angerechnet werden.
Ich sehe aber auch keine Anrechnung auf dem Bescheid
Ich sehe aber auch keine Anrechnung auf dem Bescheid
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Und wie formulier ich das jetzt, für die ehrenwerten Damen und Herren von der AfA? Oder soll ich den Papiermüll doch lieber zum Cheffe schicken?
Der Bescheid ist noch vom 5.12.2016, da stand das noch in den Sternen, dass ich mal ab Mitte Oktober 2017 Zeitung austragen gehen werde. Erster Termin war im Übrigen der 13.10.2017 und AlgI lief nur bis 12.10.2017, laut Bescheid vom 5.12.2016 der AfA.
Der Bescheid ist noch vom 5.12.2016, da stand das noch in den Sternen, dass ich mal ab Mitte Oktober 2017 Zeitung austragen gehen werde. Erster Termin war im Übrigen der 13.10.2017 und AlgI lief nur bis 12.10.2017, laut Bescheid vom 5.12.2016 der AfA.
- marsupilami
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Was genau soll ausgefüllt werden?
Was genau willst Du an "Cheffe" schicken? Welchem Chef übrigens?
Den von vor der Arbeitslosigkeit?
Der, für den Du Zeitungen austrägst?
Was willst Du formuliert haben um was zu erreichen?
Was genau willst Du an "Cheffe" schicken? Welchem Chef übrigens?
Den von vor der Arbeitslosigkeit?
Der, für den Du Zeitungen austrägst?
Was willst Du formuliert haben um was zu erreichen?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Versteh ich auch nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
"gib mir gedult..." - was genau ist das?
Ich kenne Geduld!
Die habe ich heute aber verlegt.
Jep!
Ich mach' heute einen auf
Ich kenne Geduld!
Die habe ich heute aber verlegt.
Jep!
Ich mach' heute einen auf
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Und was ist Karft??
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Zum Chefchen von der Zeitung natürlich, weil der da was ausfüllen soll. Also..., die lustigen Fragebögen von der AfA teilweise ausfüllen und zum Zeitungschef schicken, nur wegschicken ohne in den Dingern rumzuschmieren, oder lieber gleich bei der AfA rumzicken, dass sie nur bis 12.10. für mich zuständig war, ich aber am 13.10. erst angefangen habe, Zeitung auszutragen und sie deswegen das nichts mehr angeht, wobei ich aber den Arbeitsvertrag natürlich eher unterschrieben habe, am 7.10. oder so? Warum kann die AfA sich eigentlich nicht selber um solche Sachen kümmern, sondern schickt mir ihre Unterlagen, die ich für sie ausfüllen lassen soll, bis 5.1.2018 auch noch, wobei da Feiertage dazwischen sind und der Chef von der Zeitung nicht grad der Schnellste ist, was solche Sachen anbelangt? Warum kann die AfA den Chef nicht selber fragen, sondern schickt mich da vor?
Zuletzt geändert von 7up am Fr 22. Dez 2017, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Genau.
Nettes Briefchen dazu: er möchte doch bitte so gut sein, bis zum [Datum] die Sachen ausgefüllt dort hingeschickt haben, da Dir sonst erhebliche Nachteile drohen.
Auch eine Möglichkeit.
Du darfst selbst entscheiden.
Du bist doch schon groß, älter als 18?
Oder?
Was denn nun? Am 07.10.2017 oder "oder so"?
Kriegst Du vielleicht mal eine vernünftige Schreiben hin, mit der ich alter Sack mit 0 Ahnung klar komme?
Vielleicht weil sie vor Deinem Chef Schiß haben?7up hat geschrieben: ↑Fr 22. Dez 2017, 14:19Warum kann die AfA sich eigentlich nicht selber um solche Sachen kümmern, sondern schickt mir ihre Unterlagen, die ich für sie ausfüllen lassen soll, bis 5.1.2018 auch noch, wobei da Feiertage dazwischen sind und der Chef von der Zeitung nicht grad der Schnellste ist, was solche Sachen anelangt? Warum kann die AfA den Chef nicht selber fragen, sondern schickt mich da vor?
Einfach mal fragen.
Schriftlich!
Vielleicht kriegst Du ja Antwort!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Also unterschrieben wurde am 5.10.2017.
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Marsu hat Dir ja geschrieben, wie Du vorgehen kannst bzw. sollst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Ok..., Frohe Weihnachten und Danke für alles!
- marsupilami
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Auch Dir Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch in's Neue Jahr!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Wünsch ich ebenso
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?
Ich lese grad in einem Schreiben vom Jc, was ich gestern erhalten habe, dass mir ein geringerer Leistungsanspruch zusteht, weil ich Zeitung austragen gehe. Soll das heißen, dass mir das kleine Taschengeld angerechnet wird?
Komischerweise wurde vom Jc wieder mal alles zusammengeschmissen, was ging und irreführender Weise mit Geld was das Jc zuviel für meine Miete bezahlt hat, in einem Schreiben und in einem Text zusammen als Grund für geringeren Leistungsanspruch angegeben. Ich bin verwirrt.
http://abload.de/img/anonym-rckforderungjcx9kli.jpg
http://abload.de/img/anonymi-rckforderungj5tkkk.jpg
Komischerweise wurde vom Jc wieder mal alles zusammengeschmissen, was ging und irreführender Weise mit Geld was das Jc zuviel für meine Miete bezahlt hat, in einem Schreiben und in einem Text zusammen als Grund für geringeren Leistungsanspruch angegeben. Ich bin verwirrt.
http://abload.de/img/anonym-rckforderungjcx9kli.jpg
http://abload.de/img/anonymi-rckforderungj5tkkk.jpg
Zuletzt geändert von 7up am So 14. Jan 2018, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.