Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
7up
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#76

Beitrag von 7up »

Und wie berechne ich das richtig? Mit so nem Armabnd was die Strecek misst? Misst das denn auch im Auto wenn man fährt?
quinky
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#77

Beitrag von quinky »

Nein, beim Armband mußt Du gehen (Ich besitze auch einen Schrittzähler).

WENN Du mit dem Auto fährst, Tageskilometerzähler auf Null stellen, Genaue Wegstrecke (jede einzelne Straße, auch jede benutzte Gabelung) notieren und die Tagesstekce ermitteln.
Das SCHRIFTLICH mitteilen und Bezahlung FORDERN.

P.S. Für einmalig kannst Du natürlich auch einmal ALLES zu Fuß machen mit Schrittzähler und Ergebnis bekanntgeben. (ich gehe durchaus am Tag 35km, ist also machbar)
Falls der Arbeitgeber sich weigert, die tatsächlichen Kilometer zu bezahlen, steht einfach das Auto NICHT mehr zur Verfügung. Das Auto ist ein Betriebsmittel, was der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Tut er es nicht, hat er die Kilometer zu zahlen

Gruß
Ernie
quinky
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#78

Beitrag von quinky »

Du bekommst 14,48€ für 2,5 Stunden bei 2 Personen = Stundenlohn von 2,89€!!
Bei 4 Stunden und 1 Person ist das immer noch 3,62€/Stunde.

ICH ließe mir das nicht gefallen. Die Zeitungsfritzen versuchen überwiegend SÄMTLICHE Austräger zu betrügen!!

Selbst früher, als es noch keinen Mindestlohn gab, war der Stückpreis von rund 4,5 Cent/Stück völlig inakzeptabel.
Die Zuschläge, die angegeben werden, sind von VOR CHRISTI GEBURT, Selbst 1973 wurden bei mit WESENTLICH höhere Zuschlägen gezahlt.

Mit dem Arbeitsgericht geht auch alles schriftlich (allerdings 2-fache Ausfertigung)

Gruß
Ernie
7up
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#79

Beitrag von 7up »

Exakt 1,7h, also 1h und 42min, um genau zu sein. Das schafft man nie im Leben; selbst wenn man schon jahrelang Erfahrung hat, die Strecke genau kennt und sich beeilen würde, wie ein Wahnsinniger. Außerdem sitz ich dann abends manchmal, meistens 1 bis 2 Stunden hier und muss bei 3oo Stück Zeitungen noch Beipackzettel einlegen, je nachdem wieviele, ob 3, 2 oder 1 pro Zeitung.
Zum Arbeitsgericht? Ich weiß nich... dem eins reinwürgen und so, dann gibts noch Ärger. Ich hab Schiss.
Mein froint kölsch bist du da? Was sagstn du dazu? Kölsch antwortet nicht mehr, weil ich hier immer Mist gebaut hab. So ein MIst. :1:
quinky
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#80

Beitrag von quinky »

Leider kann ich auf Deiner Zustellvereinbarung die tatsächlichen Zuschläge fürs Einlegen nicht erkennen. Allerdings habe ich das Gefühl, das auch hier extrem wenig als Zuschlag gezahlt wird. z.B. 5€/1.000 Stück, bei 300 Stück 1,50€, Zeitaufwand fast 1 Stunde
Wenn Du das mal abschreiben könntest, das es lesbar ist (auch Gewichte sind nicht klar zu erkennen), kann ich hier einen Kommentar zu abgeben.

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#81

Beitrag von Koelsch »

Der antwortet schon, nur sitzt der auch nicht ständig vorm PC.

Ernie hat Dir genau beschrieben und vorgerechnet, wie zu agieren ist. Das kann Di niemand abnehmen - und genausowenig kann man Dir im Zweifel den Weg zum Arbeitsgericht abnehmen.
Merke:
Wer sich nicht wehrt,
der lebt verkehrt
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#82

Beitrag von 7up »

Ich habe grad mal nachgerechnet, was der AG als Stundenlohn zahlt. Ich weiß nicht ob, meine kleine Rechnung richtig ist, aber ich bin auf irgendwas um die 8,52€ gekommen. Ich habe das mal versucht, mit OpenOffice einfach so zu konstruieren, ich habe kein Rechenprogramm. Jetzt habe ich hier gelesen, dass der Stundenlohn am 1.1.17 auf 8,84 angehoben wurde. Ich habe das Gefühl, dass der AG hier überall etwas auf meine Kosten spart, sei es beim Einlegen, Stundenlohn oder Wegstrecke.
http://abload.de/img/stundenlohn-vbs8tsod.jpg
http://www.mindest-lohn.org/

Wo soll ich was abschreiben? Das Dokument lässt sich einfach mit Mausklick vergrößern und mit Strg und +/- . Oder was meinst Du?

Was soll ich denn beim Arbeitsgericht formulieren?
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#83

Beitrag von Koelsch »

Hast Du die Wegstrecken ermittelt, wie Ernie es Dir erklärt hat?

Wenn Du auf € 8,52 kommst, dann ist der Unterschied so gering, dass mit relativ großer Wahrscheinlichkeit Dir gesagt wird, dass Du dann eben mal was schneller gehen musst
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#84

Beitrag von 7up »

Ich habe mich ins Auto gesetzt und anhand der gefahrenen km die Strecke ermittelt. Und was ich so noch gelaufen bin, weiß ich natürlich nicht, ich habe keinen Schrittzähler. Im Handy wäre glaub einer aber ich hab kp, wie der geht.
Ich denke trotzdem, das man mich benachteiligt; weil wenn man überall auf meine Kosten spart und eine Ausrede findet, dann kommt schon was zusammen, was mir fehlt.
Zuletzt geändert von 7up am Di 6. Mär 2018, 15:24, insgesamt 2-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#85

Beitrag von Koelsch »

Nur wenn Du das nicht nachweisen und beziffern kannst, dann bleibt's beim Jammern.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#86

Beitrag von 7up »

Also wie fang ich an mit formulieren? Was meint Ernie mit den Grammangaben? Soll ich jetzt jede Zeitung wiegen?
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#87

Beitrag von Koelsch »

Hast Du konkrete, nachprüfbare Kilometerangaben?
Wie viele "fußwege" von Straße zum Briefkasten und zurück?
Wie viel musst Du in die Zeitungen einsortieren?

Wie Ernie schon sagte - es muss nachprüfbar und konkret sein, ohne das braucht man gar n icht erst zu formulieren.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#88

Beitrag von quinky »

Du mußt Werbungen einsortieren, vergiss jetzt mal die Grammzahlen.
Klare Frage:
Wie hoch ist die Vergütung für das einsortieren?
Du sagst, "ich muss 3, 2, oder 1 zusätzliceh Werbung in die Zeitung einsortieren.
Es gibt Sortiertakte, die die Höchstgeschwindigkeit von Profis sind
Für die erste Werbung, 9 Minuten per 100 Stück, für jede weitere Werbung die Hälfte der Zeit.
Beispiel:
300 Zeitungen, jeweils 3 Werbungen sind einzusortieren, wie lang ist die Zeit, die MINDESTENS bezahlt werden muss?
9 Minuten plus 2 x 4 1/2 Minuten ergeben 18 Minuten für 100 Stück, für 300 Stück dementsprechend 54 Minuten.
Diese 54 Minuten = 0,9 Stunden mal Mindestlohn von 8,84€/Stunde ergibt 7,96€ Lohn.
Dieser Betrag MUSS!! bezahlt werden.
Was steht jetzt als Zuschläge in Deinem Vertrag?
Übrigens ist meine Zeitangabe eine Akkordzeit, d.h. NIEMAND kann schneller arbeiten!!!
WENN jetzt 0,15 Cent per Stück als Zulage bezahlt WÜRDE (also auch Beispiel), dann ergäbe sich:
0,15 x 300 x 3 = 1,35€ Lohn statt 7,96€.

Andere Sache:
Deine 8,52€ die Du errechnet hast, stimmt nur dann, WENN Du tatsächlich nur 1,7 Stunden benötigen würdest. Nach Deine Aussage ist es aber VÖLLIG UNMÖGLICH, innerhalb dieser Zeit die Zeitungen zu verteilen.
Somit wird Dir NICHT 8,52€ gezahlt!!! Du wirst durch falsche Vorgabezeit um Deinen Lohn betrogen!!!


Warum ich hier so intensiv auf korrekte Zahlen besteht?
Ganz einfach
Es sind fast alle Zeitungsverteiler (Ausnahmen bestätigen die Regel), die sämtliche 300.000 Zeitungsboten BETRÜGEN. WENN aber praktisch alle sich nicht wehren, haben es auch diejenigen schwer, die hier korrekte Bezahlung erreichen wollen.
Ich selbst bin absolut frech, um meinen korrekten Lohn zu bekommen!
Beispiel:
Samstags bei Verteilung einer Zeitung war eine Regelarbeitszeit FEST von 2.20 Stunden vereinbart. Auf dem Lieferschein (Grundlage für die Lohnabrechnung) stand letzten Samstag 2.19 Stunden Regelarbetiszeit.
Ich habe ein E-Mail geschrieben.
Es ist eine absolute Frechheit, durch solche Machenschaften Menschen zu betrügen!
wohlgemerkt, an die Geschäftsleitung

Anmerkung:
Hier geht es nur um 1 Minute, jedoch wenn jetzt Woche für Woche reduziert wird, wenn man sich nicht wehrt, fehlt viel Geld.
Mein Motto: Wehret den Anfängen

Gruß
Ernie
7up
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#89

Beitrag von 7up »

Bei 3,5h, die ich alleine ungefähr brauche, wären das um die 4,14€. Das is mies, ganz mies.
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Günter
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#90

Beitrag von Günter »

Hirn einschalten, es geht nicht um die Werte auf dem Zettel, du musst doch wissen, wie lang deine Arbeitszeit ist und wie hoch dein tatsächlicher Verdienst ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
7up
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#91

Beitrag von 7up »

quinky hat geschrieben: Di 6. Mär 2018, 14:17 Arbeitsgericht geht auch alles schriftlich
Ich denke Du hast Ahnung, dass man einen Termin bekommt; wenn man eine Klage einreicht und dann dort auch hin muss? Das war jedenfalls bei mir so.
:so-ein-klug:
Ich bin aber glaube ich nicht der Richtige, um sich zu beschweren oder so, ich fang mir doch leider nur Ärger ein. Das seht Ihr doch, was bei mir los is. Hoffentlich krieg ich nicht gleich wieder den nächsten Ärger. Ich habe das jetzt per EGVP zum Arbeitsgericht geschickt.
Zuletzt geändert von 7up am Mi 7. Mär 2018, 08:39, insgesamt 3-mal geändert.
Olivia
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#92

Beitrag von Olivia »

7up hat geschrieben: Di 6. Mär 2018, 19:54 Ich habe das jetzt per EGVP zum Arbeitsgericht geschickt.
Über dieses Portal hier? https://webegvp.justiz.de/
7up
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#93

Beitrag von 7up »

Isn kleines Progrämmchen bei mir aufm Rechner, damit sende ich das. Aber das was Du verlinkt hast ist auch gut, das kannte ich noch nicht und etwas einfacher als erst dieses Progi runterzuladen und zu installen. Ich weiß nur nicht ob das geht, einfach so von einer Website wichtige Daten versenden und ob das tatsächlich rechtssicher ist?
https://egvp.justiz.de/software/index.php
Zuletzt geändert von 7up am Mi 7. Mär 2018, 08:52, insgesamt 2-mal geändert.
Olivia
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#94

Beitrag von Olivia »

Da steht:
Für Bürger, die einmalig oder selten einen elektronischen Zugang zur Justiz benötigen, steht ab Anfang Januar 2018 das WEB-EGVP unter https://webegvp.justiz.de/ externer Link, öffnet neues Browserfenster bereit.. Das Web-EGVP ermöglicht die Einreichung von elektronischen Dokumenten. Sofern ein Schriftformerfordernis für die Einreichung besteht, müssen die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Eine elektronische Rückantwort an den Einreicher ist nicht möglich

https://egvp.justiz.de/beh_allgemeine_info/index.php
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#95

Beitrag von 7up »

Aha, ok, gut zu wissen. Danke!
Hat jemand auch mal ne Idee, wie ich solche Rechnungen wie oben auf dem Bild mit Open Office mache? Also ein Rechenprogramm oder so?
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#96

Beitrag von Koelsch »

Zu Open Office gehört eine Tabellenkalkulation, damit kann man rechnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#97

Beitrag von Olivia »

Bei Apple nennt sich das Programm Numbers. Du kannst auch Lotus 1-2-3 verwenden.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#98

Beitrag von 7up »

https://www.golem.de/news/ibms-tabellen ... 09621.html

Lotus ist doch steinalt und das gibts nicht wie OpenOffice opensource, aslo koschtelos. :1:
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kleinchaos
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#99

Beitrag von kleinchaos »

OpenOffice bzw LibreOffice
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#100

Beitrag von 7up »

Im Endeffekt streitet man sich da wegen 10-20€; wenn überhaupt. Unternimmt das Arbeitsgericht bei so einem geringen Wert da überhaupt was? Kam das beim Arbeitsgericht überhaupt an oder spinnt mein EGVP-progi am Ende? Weil, als ich meinen damaligen AG wegen Überstunden am Wickel hatte, habe ich vom Arbeitsgericht sofort eine Einladung zum Termin zur Vorsprache bekommen. Soll ich das sicherheitshalber nochmal per Einschreiben wegschicken?
Zuletzt geändert von 7up am Mo 12. Mär 2018, 09:33, insgesamt 1-mal geändert.
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