Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#101

Beitrag von Koelsch »

Wie viel "kommunistische" Erfahrung hast Du?

Zu elektronischem "Rechtsverkehr" kann ich nix sagen, ich arbeite per Fax oder Brief.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
7up
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#102

Beitrag von 7up »

Soll ich das sicherheitshalber nochmal per Einschreiben wegschicken?
quinky
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#103

Beitrag von quinky »

Genau mit solchen Dingen rechnet ja der Arbeitgeber:

Im Endeffekt streitet man sich da wegen 10-20€;

Nur so zum Nachrechnen:
15€ PRO Arbeitstag, 1 Arbeitstag pro Woche = 750€ Lohn im Jahr. Für mich sind 750€ viel!!!

Gruß
Ernie
7up
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#104

Beitrag von 7up »

pro Monat ... aber hast Recht sin au n bissl mehr pro Jahr. Soll ich das sicherheitshalber nochmal per Einschreiben wegschicken?
Olivia
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#105

Beitrag von Olivia »

Sind die Kosten am Arbeitsgericht im Verhältnis zu demn 10-20 €?
7up
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#106

Beitrag von 7up »

wie jetzt? ich versteh die Frage nicht.
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tigerlaw
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#107

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Mo 12. Mär 2018, 10:04 Sind die Kosten am Arbeitsgericht im Verhältnis zu demn 10-20 €?
1. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen für Verfahren vor dem Arbeitsgericht keine Gebühren an.
2. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen "außergerichtlichen" Kosten, insbesondere also ggf. das Anwaltshonorar.
3. Der Streitwert, aus dem sich das Anwaltshonorar berechnet, beträgt bei Klagen um den Bestand des Arbeitsverhältnisses drei Brutto-Monatslöhne; bei bezifferten Forderungen für die Vergangenheit deren Betrag, und für die Zukunft der Jahresbetrag.
4. bei einem Streitwert bis 1.000 € erhält der Anwalt für den Prozess 261,80 € incl. MWSt., bei einem Abschluss mit Vergleich sogar 357,00 €.
5. Betriebswirtschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass ein normaler Anwalt, wenn er in etwa das "netto" nach Hause bringen will, wie sein Kommilitone, der in die Richterlaufbahn ging, knapp 300,00 € brutto berechnen müsste.
6. Wenn man in etwa H-4-Einkommen hat, bekommt man in aller Regel PKH, der Anwalt erhält sein Honorar also von der Justizkasse statt vom Mandanten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#108

Beitrag von Olivia »

Sehr interessant! :Daumenhoch:
Betriebswirtschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass ein normaler Anwalt, wenn er in etwa das "netto" nach Hause bringen will, wie sein Kommilitone, der in die Richterlaufbahn ging, knapp 300,00 € brutto berechnen müsste.
Beziehen sich die 300,00 € brutto aus der betriebswirtschaftlichen Ermittlung auf ein vollständiges, einfaches arbeitsrechtliches Verfahren ohne Gerichtstermin oder auf eine einzelne Arbeitsstunde, die der Rechtsanwalt dem Mandanten in Rechnung stellt?
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tigerlaw
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#109

Beitrag von tigerlaw »

Nein, das ist das Gesamthonoraraufkommen bei 6 produktiven Stunden am Tag bei 5-Tage-Woche, wovon dann erst einmal der gesamte Kanzleiapparat (Personalkosten, Miete, Literatur, Fortbildung etc.) bezahlt werden muss, danach die eigene soziale Absicherung (natürlich ohne AG-Zuschuss, da man ja sein eigener AG ist ...).

Und wenn Du berücksichtigst, dass bei einer Klage vor dem Sozialgericht (egal ob H-4 oder Rente oder Schwerbehinderung) vielleicht 1.000 € Honorar (häufig aber auch viel weniger) herauskommen (Du aber vorher in der Klagebegründung die Schilderungen des Mandanten und die ärztlichen Befunde überhaupt erst einmal dem Richter mundgerecht in der Klageschrift präsentiert hast, dann ein eingeholtes med. Gutachten analysiert etc.), ist es nahe liegend, dass man eigentlich auch mal andere Sachen mit "dickeren" Streitwerten bekommt. Nur - wenn Du im Schwerpunkt Sozialrecht machst, hast Du einfach keine Mischkalkulation...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#110

Beitrag von Olivia »

Also wäre eigentlich 300 x 6 x 5 x 4 = 36.000 € monatlicher Umsatz erforderlich, vom dem dann alle Kosten abgezogen werden (Personalkosten, Miete, Literatur, Fortbildung, Kanzleiapparat usw.), damit am Ende ungefähr so viel übrig bliebe wie ein Richter verdient. Lass mich raten, das ist in der Realität fast nie der Fall.
7up
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#111

Beitrag von 7up »

Soll ich das sicherheitshalber nochmal per Einschreiben wegschicken?
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#112

Beitrag von Koelsch »

Sischer is sischer
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#113

Beitrag von derfred »

Was ist denn eigentlich mit den 170€ anrechnungsfrei bei HartzIV und diesem Zeitungsjob als geringfügige BEschäftigung?
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#114

Beitrag von Koelsch »

Bei Hartz IV gibt es keine € 170 anrechnungsfrei - auch bei ALG I ist es nur € 165 nicht € 170
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#115

Beitrag von derfred »

Nö? Ich dachte. Wenn der AG mich richtig bezahlen würde, dürfte ich bis zu 170€ anrechnungsfrei behalten richtig?
http://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html
siehe:
"Beispielrechnung bei Einkommen bis 450 Euro"
Oder gilt das nur für MiniJobs?
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kleinchaos
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#116

Beitrag von kleinchaos »

160€ sind es bei 450€ Lohn. Die sind anrechnungsfrei. Na klar kannst du auch mehr verdienen, niemand hindert dich daran. Umso höher ist dann auch dein Freibetrag, bis es sich mit einem eventuellen Anspruch auf ALG2 aufhebt. Wenn raus dann raus. Und in dem Falle sollten es auf jeden Fall mehr als 200€ sein, die du mehr hast als wenn du nicht arbeiten würdest
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#117

Beitrag von Koelsch »

Dann hast Du Deine Frage mistverständlich gestellt.
Wenn Du 450 brutto verdienst hast Du heute im Normalfall keine 450 netto wie dort angegeben, sondern 433,80 netto.

Richtig dort ist, bei 450 € Bruttoeinkommen sind € 170 bei ALG II anrechnungsfrei
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#118

Beitrag von friys »

kleinchaos hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 11:12Wenn raus dann raus.
Ohne ALG II Bezug Wohngeld-Berechtigung prüfen. Und wenn es nur ein paar Euro Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind... Beispiele einer Wohngeldberechnung

NB: Nach Maßgabe der §§ 16 ff. Wohngeldverordnung erfolgt ein automatisierter Wohngelddatenabgleich zur Aufdeckung verschwiegener Einnahmen (z.B. Einkommen aus einem Minijob).
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#119

Beitrag von derfred »

Und wie verhält sich das jetzt mit dem Zeitung austragen? Wenn da beispielsweise 177€ zusammenkommen würden und der AG mir das voll bezahlen würde, was dürfte ich dann davon behalten? Nur die 100€, die anrechnungsfrei sind oder noch mehr?
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#120

Beitrag von Koelsch »

Wernn die € 177 Dein einziges Erwerbseinkommen sind, dann dürftest Du davon 115,40 behalten, wie sich eindeutig aus dem von Dir selbst verlinkten Beispiel ergibt.
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#121

Beitrag von derfred »

Der AG sieht aber nicht ein dass er das zahlt. Der verechnet Wegstrecke mit 27Cent und nur 9,7km mit Vorgaben von Grammzahlen fürs Austragen der Zeitung und sagt dass er mehr als wie 70€ monatl. nicht zahlen will, ansonsten könnte ich ja noch kündigen.
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friys
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#122

Beitrag von friys »

Miese Bezahlung, geringe Wertschätzung und schlechte Arbeitsbedingungen: Mit diesen Problemen werden nahezu alle Zeitungsausträger konfrontiert.
derfred
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#123

Beitrag von derfred »

Also doch Arbeitsgericht?
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Koelsch
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#124

Beitrag von Koelsch »

Wenn er nicht zur Vernunft kommen will, bleibt nix anderes übrig
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Turtle39
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Re: Zeitung austragen - wie und wann Jobcenter mitteilen?

#125

Beitrag von Turtle39 »

7up hat geschrieben: Di 6. Mär 2018, 11:10 567 stück auf 3,7 km is aber ganz schön viel. das is wohl in der stadt ja? hab immer so um die 3oo stück auf 15km verteilt. naja is halt aufm dorf hier, da is alles n bissl weiter
Ich habe meinen Arbeitsvertrag mal hochgeladen und muss dazu sagen, dass ich das übelst knausrig finde was man da bezahlt bekommt. Und 1,7 Stunden brauche ich nicht, ich brauche länger, weil es auch steile Berge sind und viel zu fahren ist. Ich brauche so 3 bis 4 Stunden und wenn wir zu zweit sind, dann brauchen wir immer noch 2,5 Stunden; wenn wir uns beeilen und wirklich ruckizucki hintereinander wegabreiten, ohne Pause zu machen. Danach bin ich aber auch rund wie ein Buslenker. Ich habe schon Mal versucht mit dem AG wegen der Zeit zu reden, der sieht das aber leider nicht ein und ist redegewandt und windet sich mit irgendwas raus, es wäre alles fair und korrekt. Er könne nur 10km bezahlen und das wäre laut seinen Berechnungen auch nicht länger. Ich habs gemessen und es ist länger. Die Strecke beträgt nämlich fast 15km und nicht nur 10 oder noch weniger, wie er mir erzählen wollte. Und das mit dem Arbeitsgericht hatte ich eigentlich nicht vor, weil ich da auch wieder 180km weit fahren muss und sich das wahrscheinlich nicht lohnt. Oder? Ich weiß gar nicht wie ich rangehen soll.
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Lass Dir vom Arbeitgeber ein GPS Gerät geben und zeichne 1 Woche lang die Zeit auf (falls Du 6 Tage pro Woche arbeitest).
Nur so kannst Du nachweisen, wie lange Du tatsächlich brauchst.
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